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INFORMATIONEN ZUR ECL SPRACHPRÜFUNG
Bewertung der Tests
Bewertung der Tests
In jeder Fertigkeit sind 25, also insgesamt 100 Punkte bei der ECL Prüfung zu erreichen.
Der mündliche Teil der Prüfung gilt als bestanden, wenn der Kandidat in den Fertigkeiten
„Mündliche Kommunikation“ und „Hörverstehen“ ein Durchschnittsergebnis von 30 Punkten
(60%) erreicht hat. Für das erfolgreiche Ablegen des schriftlichen Teils braucht der Kandidat
wiederum ein Durchschnittsergebnis von mindestens 30 Punkten (60%) in den Fertigkeiten
„Schriftliche Kommunikation“ und „Leseverstehen“ zu erreichen. Immerhin darf das Ergebnis
in jeder einzelnen Fertigkeit nicht unter 10 Punkten (40%) liegen.
Im Falle einer komplexen Prüfung gilt die Prüfung
auch dann als bestanden, wenn der
Durchschnitt der vier getesteten Fertigkeiten (Leseverstehen, Schriftliche Kommunikation,
Hörverstehen, Mündliche Kommunikation) die 60%-ige Bestehensgrenze (60 Punkte) erreicht.
Mit anderen Worten kann der Kandidat eine eventuell schwächere Leistung in
einer Fertigkeit
mit einem besseren Ergebnis in einer anderen Fertigkeit kompensieren. Die Regelung,
dass die komplexe Prüfung nur dann als bestanden gilt, wenn sowohl im schriftlichen als
auch im mündlichen Teil mindestens 30 Punkte (60 %) erreicht worden sind, wird dadurch
aufgehoben. In den einzelnen Fertigkeiten müssen aber auch weiterhin mindestens 10 Punkte
(40 %) erreicht werden.
Im Falle einer nicht gelungenen Gesamtprüfung braucht der
Kandidat nur den nicht
bestandenen Teil (mündlich bzw. schriftlich) zu wiederholen.
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