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Zusammenfassung der Empfehlungen für freie und unabhängige Medien an die EU und
den Europarat
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Die Globalisierung unserer medial vermittelten Kommunikation erfordert eine koordiniertere
Herangehensweise, die die nationale medienpolitische Sichtweise mit der internationalen
verbindet. Die Institutionen der Europäischen Union (EU) und des Europarats schufen – je
nach Kompetenz und politischem Gewicht – rechtliche Standards, die das europäische wie
nationale Medienrecht prägten und prägen.
Die EU erkennt sowohl die kulturelle wie auch wirtschaftliche Dimension der Medien
an. Gleichzeitig fördert sie den Schutz von Gemeinwohlinteressen, wie die Vielfalt der
Medien oder den Schutz der Menschenwürde in den Medien. Die Rolle des Europarats
änderte sich im Laufe der Zeit erheblich. Er verfolgt nun eine eigenständige Medienpolitik,
die politische wie auch technische Entwicklungen einbezieht.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sowie der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) beeinflussten in vielen Bereichen das Medienrecht sowie auch
medienpolitische Prozesse in den MEDIADEM-Ländern. Sie verfolgten dabei, gestützt auf
die unterschiedliche Ausrichtung der EU und des Europarats, verschiedene Ansätze. Der
EuGH orientierte sich mehr an einer ökonomischen Betrachtungsweise der Medien
(Liberalisierung der Medienmärkte, Verhinderung von Medienkonzentration), während der
EGMR seinen Fokus auf die Medien als Motor für demokratische Gesellschaften legte. Die
Rechtsprechung des EGMR auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention
hatte einen positiven Einfluss auf die Entwicklung freier und unabhängiger Medien. Das gilt
insbesondere für die Rechtsstandards zum presserechtlichen Aussagerecht (Beleidigung und
üble Nachrede), zum Ausgleich der Interessen beim Schutz des Privatlebens und dem
Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie zum Schutz von Informanten. Diese rechtliche
Entwicklung schließt jedoch Probleme und Spannungen zwischen dem EGMR und den
Mitgliedstaaten des Europarats nicht aus, wenn sie dessen Urteile umsetzen sollen.
Die folgenden Empfehlungen zeigen einzelne Bereiche auf, in denen eine verbesserte
Zusammenarbeit auf europäischer Ebene möglich wäre.
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