demokratischen Gesellschaften betrachtet werden. Es gibt keine absolut freien und
unabhängigen Medien, die nicht in einer Beziehung zu ihrer Umwelt stehen. In einer
demokratischen Gesellschaft muss die Idee der freien und unabhängigen Medien daher im
Zusammenhang mit ihrer Funktion als Agenten der öffentlichen Meinungsbildung gesehen
werden. Diese ermöglichen die öffentlichen Debatten über gesellschaftliche, politische und
schließlich gesetzgeberische Prozesse. Daher haben sie in Demokratien eine wichtige
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Funktion. Dies macht sie wiederum anfällig für Einflussnahme, die von unterschiedlichen
Seiten ausgeübt werden kann. Solche Einschränkungen können aus dem politischen Bereich
herrühren. Aber diese können auch von wirtschaftlichen Akteuren, von den
Medienunternehmen selbst oder auch vom Publikum ausgehen.
Als zweiten Punkt sind die komplexen Strukturen medienpolitischer Prozesse in
Deutschland zu erwähnen. Historische, politische und technische Gründe haben zu
ausdifferenzierten medienpolitischen Strukturen geführt. Das gilt für die Gesetzgebung, bzw.
die Selbstregulierung, wie auch für die Umsetzung der existierenden Normen. Vierzehn
Landesmedienanstalten sowie deren gemeinsame Gremien und Kommissionen, wie z.B. die
Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), kontrollieren die privat-kommerziellen
Anbieter. Staatskanzleien der Landesregierungen wie auch die Landesparlamente übernehmen
Schlüsselfunktionen in der rundfunkrechtlichen Gesetzgebung. Auf bundesgesetzlicher Ebene
werden hingegen technische Fragen, wie zur Telekommunikation, behandelt. Nationale
medienpolitische Prozesse interagieren zudem mit unionsrechtlichen Regelungen und dem
Beihilfeverfahren der EU-Kommission. Onlineforen und internetgestützte Informationsportale
beeinflussen ferner als neue Akteure medienpolitische Prozesse. Schließlich nehmen in
medienrechtlichen Entwicklungen nationale wie europäische Gerichte eine wichtige Rolle ein.
Das Bundesverfassungsgericht war in wesentlichen Bereichen prägend. Der Straßburger
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte übernahm eine eher ergänzende Funktion,
jedoch schuf er mit seinen Urteilen einen europäischen medienrechtlichen Rahmen.
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