gen erfüllt haben. Mehr Informationen zu den Förderbedingungen finden
Sie auf der Seite der Ausländerförderung.
Wichtige Hinweise
Bei den Stipendien können auf Antrag weitere Zuschläge gezahlt werden:
beispielsweise Familienzuschläge, Kinderbetreuungszuschläge
sowie Zu-
schüsse zur Krankenversicherung. Die genaue Höhe und Bedingungen die-
ser Zuschläge finden Sie in den
Richtlinien der jeweiligen
Förderprogramme.
Alle Stipendien werden aus Mitteln des Bundesministeriums
für Bildung
und Forschung und des Auswärtigen Amtes gewährt. Sie müssen nicht zu-
rückgezahlt werden. Eine Doppelförderung
durch die Konrad-Adenauer-
Stiftung und BAföG oder sonstige öffentliche Mittel ist ausgeschlossen.
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