Fənn-Alman dili
10.Ein Kinobeuch
Auch in Mitteldeutschland öffnen allmählich wieder die Kinos. Doch von Normalbetrieb kann noch nicht die Rede sein. Stichwort: Hygieneregeln. Dennoch verspüren viele das Bedürfnis, sich endlich wieder im abgedunkelten Saal dem Filmgenuss hingeben zu können. Worauf Sie sich bei einem Kinobesuch derzeit einstellen müssen und was die Kinobetreiber an Vorsichtsmaßnahmen durchzuführen haben, haben wir für Sie zusammengestellt.Die AG Kino - Gilde Deutscher Filmkunsttheater hat bereits im Mai dieses Jahres einen sogenannten "Schutz- und Hygieneplan in Kinobetrieben zur Wiedereröffnung" vorgelegt. Darin wurde beschrieben, was die Betreiber in ihrem Hygienekonzept berücksichtigen sollen. Die Regeln, an die sich die Branche nun halten will, ähneln den Regeln, die man schon von Restaurantbesuchen oder Einkäufen kennt. Das sind die zentralen Punkte:
Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher im gesamten Gebäude und somit auch beim Ein- und Auslass in die Kinosäle und bei Toilettenbesuchen während der Vorstellungen. Auf den Sitzplätzen in den Kinos und in der Gastronomie gilt keine Maskenpflicht, es muss aber sichergestellt werden, dass der Mindestabstand zwischen erlaubten Personengruppen eingehalten wird.
Kunden können im Verdachtsfall des Hauses verwiesen werden, wenn sie sich nicht einsichtig zeigen. Kinos dürfen hier auf ihr Hausrecht zurückgreifen.
Einhalten von Abstandsregelungen in den Sälen bspw. durch feste Sitzplatzzuweisung, Freilassen von Sitzplätzen durch technische Maßnahmen, Beschränkung der Saalauslastung und Beschränkung der gleichzeitig verkaufbaren Tickets. Reihenweiser, kontrollierter Auslass nach Ende der Vorstellung. Kontrolle der Maßnahmen durch Mitarbeiter.
Minimierung des Kontakts durch Priorisierung des Online-Ticketverkaufs, Verstärkung des kontaktlosen Zahlens und Verzicht auf den Abriss der Kinokarten am Einlass.
Verdiyev Murad,BT-46
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