Medienpolitische Prozesse finden in Deutschland folglich in einem sich
wechselseitig beeinflussenden Beziehungsgefüge statt, das sich auf unterschiedliche
Ebenen verteilen kann. Dieses Mehrebenengefüge stellt den Gesetzgeber vor neue
Herausforderungen. Er muss gleichzeitig in verschiedenen politischen Foren dafür Sorge
tragen, die sich widerstreitenden Interessen der medienpolitischen Akteure in Einklang zu
bringen, ohne dabei die Funktion und die Bedeutung freier und unabhängiger Medien aus dem
Blick zu verlieren. Das Beihilfeverfahren vor der EU-Kommission, wegen der
gebührenfinanzierten Onlineangebote von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ist ein
Beispiel für die Komplexität dieses Mehrebenengefüges. Der vor der EU-Kommission
ausgetragene Konflikt zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Veranstaltern beeinflusste
das duale System in Deutschland und damit eine wesentliche Konstante der hiesigen
Medienlandschaft. Die Entwicklungen um das Internet werfen zudem Fragen auf, wie in
Zukunft ein funktionierender freier und unabhängiger öffentlicher Diskursraum aussehen soll.
Soll hier nur auf den freien und unregulierten Markt gesetzt werden oder ist es erforderlich,
ein ausdifferenziertes Regulierungskonzept zu erarbeiten? Dieses Konzept könnte auf die
unterschiedlichen Funktionen, die die Medien in einer Demokratie haben, abgestimmt
werden. Weiterhin schuf das Bundesverfassungsgericht mit seiner Auslegung von Artikel 5
Grundgesetz sehr wertvolle und relevante Standards, die für die rechtliche Ausgestaltung
eines demokratischen öffentlichen Diskursraumes herangezogen werden sollten.
Eine wichtige Erkenntnis betrifft das Defizit an politischem Journalismus in privat-
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