Aufenthalt und jeden weiteren Besuch im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verfügen muss.
Mir ist bekannt und ich bin damit einverstanden, dass zur Prüfung meines Antrags die in diesem
Antragsformular geforderten Daten erhoben werden müssen, ein Lichtbild von mir gemacht werden
muss und gegebenenfalls meine Fingerabdrücke abgenommen werden müssen. Die Angaben zu meiner
Person, die in diesem Antrag enthalten sind, sowie meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild werden
zur Entscheidung über meinen Antrag an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten weitergeleitet
und von diesen Behörden bearbeitet.
Diese Daten sowie Daten in Bezug auf die Entscheidung über meinen Antrag oder eine Entscheidung
zur Annullierung, Aufhebung oder Verlängerung eines Visums werden in das Visa-Informationssystem
(VIS) eingegeben und dort höchstens fünf Jahre gespeichert; die Visumbehörden und die für die
Visumkontrolle an den Außengrenzen und in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden sowie die
Einwanderungs- und Asylbehörden in den Mitgliedstaaten haben während dieser fünf Jahre Zugang zu
den Daten, um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die rechtmäßige Einreise in das
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den rechtmäßigen Aufenthalt in diesem Hoheitsgebiet erfüllt
sind, um Personen zu identifizieren, die diese Voraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllen, um einen
Asylantrag zu prüfen und um zu bestimmen, wer für diese Prüfung zuständig ist. Zur Verhütung und
Aufdeckung terroristischer und anderer schwerer Straftaten und zur Ermittlung wegen dieser
Straftaten haben unter bestimmten Bedingungen auch benannte Behörden der Mitgliedstaaten und
Europol Zugang zu diesen Daten. Die für die Verarbeitung der Daten zuständige Behörde des
Mitgliedstaats ist Bundesverwaltungsamt, D-50728 Köln, EU-VIS@bva.bund.de.
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