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Abb. 2.10: Zustandsänderung, verursacht durch äußere Einwirkung auf
das System, Prozess
Bei einem geschlossenen System stehen die Zustände (1) und (2) für den zeitlichen
Beginn und für das zeitliche Ende des Prozesses bzw. der Zustandsänderung
(Abb. 2.10 a). Bei einem offenen System stehen die Zustände (1) und (2) für den
Eintritt des Fluides in das System bzw. für den Austritt des Fluides aus dem System
(Abb. 2.10 b).
Quasistatische und nichtstatische Zustandsänderungen — Unter einer Zu-
standsänderung wird lediglich der Übergang von einem Gleichgewichtszustand eines
Systems in einen anderen verstanden, ohne die Ursache für den Übergang zu ken-
nen. Bei einer Zustandsänderung ändern mehrere Zustandsgrößen ihre Werte
gleichzeitig. Dies lässt sich anschaulich in einem p, v-Diagramm verfolgen. Hierfür ist
es allerdings erforderlich, zuvor zwischen quasistatischen und nichtstatischen Zu-
standsänderungen zu unterscheiden.
Erfolgt die Veränderung des thermodynamischen Gleichgewichts eines Systems in
infinitesimal kleinen Schritten, so befindet sich das System stets nahe an einem
Gleichgewichtszustand. Auf diese Weise wird eine Folge von Gleich-
gewichtszuständen durchlaufen. Eine derartige Zustandsänderung wird als quasista-
tische Zustandsänderung bezeichnet. Bei ihr gehen mikroskopische Ausgleichsvor-
gänge, die durch äußere Einwirkungen im System verursacht werden, sehr viel
schneller vonstatten als die makroskopische Zustandsänderung.
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Erfolgt zum Beispiel die Verdichtung eines Gases, indem ein
Kolben langsam und
reibungsfrei in einen Zylinder hinein gedrückt wird (Abb. 2.11 a), so bleibt das Sys-
tem während des Vorgangs quasi im Gleichgewicht. Dies ist solange richtig, wie die
Kolbengeschwindigkeit klein ist im Vergleich zur Schallgeschwindigkeit im Gas. Da
die Schallgeschwindigkeit je nach Gasart und Temperatur bei 300 bis 1000 m/s liegt,
können derartige Zustandsänderungen mit Kolbengeschwindigkeiten von wenigen
m/s als quasistatisch angesehen werden. Dies ist sogar für die thermodynamische
Untersuchung von Kolbenverdichtern und Kolbenmotoren zulässig.
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