Der Indikator Mundgesundheit im pädagogischen Alltag Handlungsempfehlung für eine systematische Kooperation zwischen Fachkräften des Bildungssystems, des Gesundheitswesens und der Jugendhilfe



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Der Indikator Mundgesundheit im pädagogischen Alltag

Handlungsempfehlung für eine systematische Kooperation zwischen Fachkräften des Bildungssystems, des Gesundheitswesens und der Jugendhilfe

Kindesvernachlässigung ist die am häufigsten auftretende Form der Kindeswohlgefährdung und gerade im Säuglings- und frühen Kindesalter schwer aufzudecken. Die Grenzziehung, ab wann eine Kindesvernachlässigung bzw. Verwahrlosung beginnt, lässt für die einzelne pädagogische Fachkraft immer einen Interpretationsspielraum zu.


Die Mundgesundheit als Indikator

Kariöse Zähne sind nicht akut lebensgefährlich. Sie können je nach Ausmaß aber im Gesamtbild eines Falles als Indikator zur Gefährdungsabschätzung dienen. Aufgabe dieser Handlungsanleitung ist es, pädagogische Fachkräfte im Alltag bei der Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8 SGB VIII a zu unterstützen, die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des Bildungs- und Gesundheitssystems und der Jugendhilfe weiter zu systematisieren und den Akteuren mehr Handlungssicherheit zu geben.


Zitat

Dentale



Familienrichter

Michael

Grabow,

keinenfalls

Berlin,

2014:

Vernachlässigung

sollte

rechtsmedizinische

Einzelfälle dramatisieren. Das überdurchschnittliche Vorhandensein“

frühkindlicher Karies sollte als Kindeswohlgefährdung gesehen werden, in erster Linie deshalb, weil die ECC einen Schaden darstellt,

der die Gesundheit des Kindes in die Zukunft hinein gefährden kann.



Die Mundgesundheitsampel
Die Vorgehensweise orientiert sich am ersten Teil des Bundeskinderschutzgesetzes

„Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)“ und dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 bis 4 SGB VIII, Stand 01.01.2012.)

Die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten werden entsprechend dem Gefährdungsgrad fallspezifisch in grün, gelb und rot unterschieden.

Systematik der Mundgesundheitsampel:


heißt

Zahngesundheitsförderung


heißt

Frühe Ansprache und


Unterstützung von betroffenen Eltern

heißt


Akuter Handlungsbedarf!




Erläuterungen zur Mundgesundheitsampel:



Mundgesundheitsförderung = Erziehungspartnerschaft



So sehen gesunde Milchzähne mit strahlend weißen Zähnen aus.

Alle Kinder gehen ab Geburt 2 x im Jahr zur Vorsorge zum Zahnarzt!


Die pädagogische Fachkraft

  • leistet Präventionsarbeit zusammen mit den Kooperationspartnern (gemäß § 2 KKG und BEP1);

  • gibt Eltern die Verantwortung für saubere gesunde Zähne: Eltern putzen Kinderzähne nach dem Abendessen sauber.

  • schickt alle Eltern ab Geburt mit ihrem Kind zur Zahn-vorsorge und darf dafür das zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft an die Eltern austeilen;

  • setzt den Zuckerfreien Vormittag im Rahmen der 5 Sterne für gesunde Zähne um.


Kooperationspartner:

  • Zahnärztliche Patenschaftsteams1 der Kindertagestätten

  • Regionale Arbeitskreise Jugendzahnpflege (AKJ) und ihre Prophylaxekräfte2

  • Jugendzahnärzte der Gesundheitsämter3

  • Prophylaxeorientierte, kinderfreundliche Zahnarztpraxen vor Ort5


Frühe Ansprache und Unterstützung von betroffenen Eltern




Braune Flecken und Löcher weisen auf Karies hin.

Das Kind ist körperlich und seelisch beeinträchtigt.

Das Kind hat Zahnschmerzen beim Essen und Trinken, beim Zähneputzen und beim Einschlafen.

Es kann/will nicht (mehr) kauen, verweigert die Zahnpflege und ist müde und teilnahmslos.
Das Kind muss der zahnärztlichen Behandlung zugeführt werden!



Die pädagogische Fachkraft

  • spricht die Eltern auf den schlechten Mundgesundheits-zustand des Kindes an und klärt sie über die Folgen auf;

  • empfiehlt den Eltern geeignete Zahnarztpraxen3;

  • schickt die Eltern mit dem zahnärztlichen Kinderuntersuchungsheft zum Zahnarzt und kann sich bei Zweifel an der Compliance der Eltern das abgestempelte Heft wieder vorlegen lassen (gemäß § 4 Abs.2 KKG);

  • nimmt Kontakt zu den Kooperationspartnern auf zur Gefährdungseinschätzung und Bewertung des Einzelfalles.


Kooperationspartner:

  • Patenschaftszahnarzt1

  • Jugendzahnarzt des Gesundheitsamtes4: In unklaren Fällen ist eine fachliche Beratung ohne Namensnennung möglich.

  • Insoweit erfahrene Fachkraft der öffentlichen Jugendhilfe: Es besteht Anspruch auf Beratung gemäß §4 Abs. 2 KKG



Ab wann beginnt Vernachlässigung mit Kindeswohlgefährdung?










Die Zähne sind verfault und abgestorben.

Das Kind ist stark körperlich und seelisch beeinträchtigt.
Zu den unter gelb genannten Symptomen kommen folgende dazu:

Das Kind hat starken Mundgeruch,

häufig Fieber, eine erhöhte Infektanfälligkeit und gedeiht schlecht.

Mundatmung, massive Zahnfehlstellungen und ein eingeschränktes Kieferwachstum führen zu Sprech- und Sprachentwicklungs-störungen und deren soziale Folgen.
Es besteht ein akuter (Be-)Handlungsbedarf!


Vernachlässigung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem sorgeberechtigte Personen auf die ihnen bekannten zahnmedizinischen Probleme ihres Kindes nicht angemessen reagieren, d.h. trotz Gesprächen und Hilfestellung zur Beseitigung der Ursachen und trotz häufiger Aufforderung gehen die Eltern nicht mit ihrem Kind zum Zahnarzt oder verweigern die notwendige zahnärztliche Behandlung.

Die pädagogische Fachkraft:

  • nimmt Kontakt mit dem Jugendamt auf;

  • benennt den Eltern den Verdacht der Kindeswohlgefährdung und die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt (gemäß

§4 Abs. 2 KKG: Beratung und Übermittlung von Informationen).

Kooperationspartner:

  • Jugendhilfe / Jugendamt

  • Jugendarzt und Jugendzahnarzt des Gesundheitsamtes3



1 In Hessen wird jeder Kindertageseinrichtung ein Patenschaftsteam zugewiesen, das die Erzieherinnen bei der Umsetzung der Vorgaben des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP, 2012

S. 61) unterstützt.



2 Die Adressen der regionalen Arbeitskreise Jugendzahnpflege (AKJ) sind auf der Homepage der Landes- arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH) aufgelistet: www.jugendzahnpflege.hzn.de

3 Die Adressen der Jugendzahnärzte sind über das örtliche Gesundheitsamt erhältlich.

4 Wie findet man geeignete Zahnarztpraxen?

  • Auskunft durch den betreuenden Patenschaftszahnarzt, die AkJ- Geschäftsstelle oder den Jugendzahn- ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes

  • Kinderzahnarztpraxen, Narkosepraxen oder Zahnärzte mit Tätigkeitsschwerpunkt „Kinder– und Jugendzahnheilkunde“ z.B. im Internet unter den entsprechenden Suchbegriffen

  • Auf der Homepage der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH), unter „Zahnarztsuche“ sind Zahnarztpraxen mit bestimmten Kriterien zu finden, z.B. Zahnarztpraxen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt

„Kinder- und Jugendzahnheilkunde“

  • Häufig am erfolgreichsten: Andere Eltern und Erzieherinnen fragen (Mundpropaganda!)


Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen


Stand 01_2016




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