2016/S 205-371493 Vergabeunterlagen Teile b bis J


§ 13Teil H: Bauvertrag für Baumeisterarbeiten/Rohbau



Yüklə 234,1 Kb.
səhifə6/6
tarix22.04.2017
ölçüsü234,1 Kb.
#15267
1   2   3   4   5   6

§ 13Teil H: Bauvertrag für Baumeisterarbeiten/Rohbau



Der Bieter ist verpflichtet, seinem Angebot den nachfolgenden Vertrag zugrunde zu legen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift in Teil J.

1.Vertrag über die Erbringung von Bauleistungen


Zwischen den


Bezirkskliniken Mittelfranken
selbstänidges Kommunalunternehmen des Bezirks Mittelfranken
Anstalt des öffentlichen Rechts
vertreten durch den Vorstand
Herrn Helmut Nawratil
Feuchtwanger Str. 38
91522 Ansbach

- im Folgenden auch „der Auftraggeber“ genannt -

und

……………………………………………………..


……………………………………………………..
……………………………………………………..
- im Folgenden auch „der Auftragnehmer“ genannt -
- im Folgenden einzeln/gemeinsam auch „Partei“/“Parteien“ genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:


Präambel
Der Auftraggeber hat ein Vergabeverfahren zur Baumeisterarbeiten/ Rohbau nach diesem Vertrag durchgeführt, in dem der Auftragnehmer den Zuschlag erhält. Grundlage dieses Vertrages sind daher auch die von dem Auftragnehmer im Vergabeverfahren im Zusammenhang übergebenen Erklärungen und Nachweise sowie seine in diesem Vergabeverfahren festgestellte Eignung. Für den Auftraggeber ist das Fortbestehen dieser Eignung und eine gewissenhafte, zuverlässige und fachgerechte Erbringung der Leistungen von wesentlicher Bedeutung.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes:
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen über Baumeister- und Rohbauarbeiten und in damit im Zusammenhang stehende Hoch-/Tiefbaumaßnahmen des Bezirks Mittelfranken auf dem Gelände des Klinikums Fürth sowie die dazugehörige Baustelleneinrichtung und Schuttentsorgung.

§ 2 Vertragsbestandteile
(1) Vertragsbestandteile sind in der nachfolgend angegebenen Anwendungsreihenfolge:

- die Bestimmungen dieses Vertrages;

- das ausgefüllte Formblatt Eignung (Anlage 1 zu diesem Vertrag, Teil B der Vergabeunterlagen);

- ggf. die Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern/Dritten auf dem ausgefüllten Formblatt in Teil C der Vergabeunterlagen sowie eine oder mehrere Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern auf dem ausgefüllten Formblatt in Teil D der Vergabeunterlagen (jeweils Anhänge zu Anlage 1 zu diesem Vertrag);

- die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (Anlage 2 zu diesem Vertrag, Teil E der Vergabeunterlagen);

- das Leistungsverzeichnis mit Preisen (Anlage 3 zu diesem Vertrag, Anhang zu Teil F der Vergabeunterlagen);

- das ausgefüllte Preisblatt (Anlage 4 zu diesem Vertrag, Teil G der Vergabeunterlagen);

- Folgende weitere Anlagen:

- Baustelleneinrichtungsplan (Anlage 5 zu diesem Vertrag)

- Lageplan (Anlage 6 zu diesem Vertrag)

- Grundrisse, Sohle Nord + Süd (Anlage 7 zu diesem Vertrag)

- Grundrisse, UG Nord + Süd (Anlage 8 zu diesem Vertrag)

- Grundrisse, EG Nord + Süd (Anlage 9 zu diesem Vertrag)

- Grundrisse, OG Nord + Süd (Anlage 10 zu diesem Vertrag)

- Grundrisse, DA Nord + Süd (Anlage 11 zu diesem Vertrag)

- Schnitt 1-1 und 2-2 (Anlage 12 zu diesem Vertrag)

- Ansichten, Genehmigungsplanung (Anlage 13 zu diesem Vertrag)

- Schnitt Haupt-TH und Neben-TH (Anlage 14 zu diesem Vertrag)

- Schnitt Verbindungsflur, Lichtschacht Nord (Anlage 15 zu diesem Vertrag)

- Anschluss Stützmauer Süd an Gebäude (Anlage 16 zu diesem Vertrag)

- Bautafel (Anlage 17 zu diesem Vertrag)

- Fassadenschnitte, Balkonplatte (Anlage 18 zu diesem Vertrag)

- Bodengutachten (Anlage 19 zu diesem Vertrag)

- die Regelungen der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung;

(2) Alle Anlagen im Sinne des Absatz (1) sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages und verbindliche Vorgaben für den Auftragnehmer bei der gesamten Leistungserbringung, auch soweit sie im Folgenden nicht nochmals gesondert in Bezug genommen sind. Bei Abweichungen bzw. Widersprüchen haben die jeweils zuerst genannten Vertragsbestandteile Vorrang vor den danach genannten Vertragsbestandteilen. Soweit die jeweils zuerst genannten Vertragsbestandteile keine Regelungen enthalten, kommen die jeweils danach genannten Vertragsbestandteile zur Anwendung. Werden Vertragsbestandteile ganz oder teilweise ersetzt, so erhält die jeweils jüngere Regelung Anwendungsvorrang vor der älteren Regelung.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden zu keinem Zeitpunkt Inhalt dieses Vertrages oder eines Einzelvertrages, auch nicht durch spätere Einbeziehung, z. B. bei Abdruck auf Anschreiben oder Rechnungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

(4) Treten Änderungen gegenüber den Angaben im ausgefüllten Formblatt Eignung (Anlage 1 zu diesem Vertrag) ein, die zu einer Einschränkung oder Aufhebung der Eignung des Auftragnehmers führen können, so teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Der Auftraggeber ist nicht zur Erteilung von Einzelaufträgen verpflichtet.

§ 3 Ausführungsfristen, Mindestlohn, Tarifverträge


  1. Die Parteien vereinbaren die nachfolgenden verbindlichen Ausführungsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B (Vertragsfristen):

1. Beginn der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle:

13.02.2017

2. Fertigstellung Bodenplatte

11.05.2017

3. Fertigstellung Rohbau

21.09.2017

4. Gesamtfertigstellung der Leistungen:

18.12.2019

(2) Der Auftragnehmer zahlt seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den für ihne gesetzlich geltenden Mindestlohn sowie den für ihn verpflichtenden Tariflohn und hält die übrigen Bestimmungen von anwendbaren Tarifverträgen ein. Bei der Weitergabe von Aufträgen oder Teilaufträgen an Dritte (Nachunternehmer o. a.) stellt der Auftraggeber sicher, dass die Bestimmungen nach Satz 1 bei den Dritten ebenfalls eingehalten werden. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden und Nachteile und stellt den Auftraggeber von allen Kosten frei, die durch die Nichtbeachtung von Satz 1 oder Satz 2 entstehen. Verstöße gegen Satz 1 oder Satz 2 berechtigen den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung und Geltendmachung seines Schadens und Mehraufwands infolge von Bauverzögerungen und Neuvergabe.

§ 4 Vertragsstrafe, Verzugsschaden

(1) Der in § 3 Absatz 1 Nr. 2 dieses Vertrages vereinbarte Gesamtfertigstellungstermin ist vertragsstrafenbewehrt.

(2) Für die Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer nach Ablauf des fünften Werktages für jeden weiteren Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Nettoauftragssumme zu zahlen, sofern der Auftragnehmer nicht darlegt und ggf. beweist, dass sie die Ursache nicht zu vertreten hat.

(3) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.

(4) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.

(5) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden.



§ 5 Sicherheiten

(1) Als Sicherheit für die Vertragserfüllung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens 18 Werktage nach Vertragsschluss eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Höhe der Sicherheit muss 5 % der Abrechnungssumme zuzüglich Umsatzsteuer entsprechen. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlung einschließlich der Zinsen. Für die Rückgabe der Bürgschaft gilt § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.

(2) Als Sicherheit für die Mängelansprüche übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine unbefristete Bürgschaft eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Höhe der Sicherheit hat 5 % der Abrechnungssumme zuzüglich Umsatzsteuer zu betragen. Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlung einschließlich der Zinsen. Die Bürgschaft ist für die Dauer der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängel-ansprüche zu stellen. Die Rückgabe der Bürgschaft richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B. § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B bleibt unberührt.

(3) Jede Bürgschaft muss die Erklärung enthalten, dass das Recht auf Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages ausgeschlossen ist. Ebenso ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus der Bürgschaft am Er-füllungsort der Bauleistung durchzuführen sind.

(4) Die Regelung des § 17 Abs. 3 VOB/B bleibt unberührt.

§ 6 Haftung, Versicherung

(1) Der Auftragnehmer schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle Leistungen auf der Baustelle mit einer Deckungssumme von drei Millionen Euro für Personen-schäden, Vermögensschäden sowie Sach- und sonstige Schäden ab und legt den entsprechenden Beleg vor. Der Abschluss der vorgenannten Versicherungen ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistungserbringung durch Übersenden einer Bestätigung der Versicherung unaufgefordert nachzuweisen.

(2) Der Auftraggeber schließt auf seine Kosten eine Bauleistungsversicherung (früher: Bauwesensversicherung) ab, die auch Schäden gegen Vandalismus und Brandstiftung beinhaltet. Diese Versicherung muss während der gesamten Bauzeit aufrecht-erhalten werden.

(3) Der Auftragnehmer ist bis zur endgültigen und vollständigen Räumung der Baustelle für alle für die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Flächen verkehrssicherungspflichtig. Eine vorherige Rückübertragung der Verkehrssicherungspflicht für einzelne Flächen, auf denen die Arbeiten bereits vollständig abgeschlossen worden sind, ist möglich. Voraussetzung hierfür ist die vollständige Räumung der Flächen und eine ausdrückliche schriftliche Einigung der Vertragsparteien, dass die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftraggeber oder Dritte übertragen wird.

(4) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten gegen ihn geltend machen, frei.

§ 7 Abtretung von Forderungen, Aufrechnung

(1) Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers gleich welchen Inhalts bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgte Abtretungen sind unwirksam. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall seine Interessen an der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung die Interessen des Vertragspartners in der beabsichtigten Abtretung überwiegen.

(2) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche durch den Auftraggeber nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Beauftragung von Unterauftragnehmern
(1) Der Auftragnehmer ist mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben, zu Vertragsbeginn für die in den Anhängen zu Anlage 1 genannten Unterauftragnehmer für die dort jeweils bezeichneten Leistungen. Der Unterauftragnehmer gilt als Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers.

(2) Unterauftragnehmer müssen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht die erforderliche Eignung aufweisen.

(3) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die beabsichtigte Beauftragung von Unterauftragnehmern rechtzeitig vorher schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat vorher schriftlich zugestimmt.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

(3) Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall, dass eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein sollte, werden die Vertragsparteien sie durch eine andere Bestimmung ersetzen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Vorstehendes gilt entsprechend für den Fall, dass der vorliegende Vertrag eine Regelungslücke aufweisen sollte.

(4) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie des Freistaats Bayern und anwendbares Ortsrecht Anwendung.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch ihn erhobenen Daten ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Dieselbe Verpflichtung trifft gegebenenfalls auch Unterauftragnehmer des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

(6) Die Vertragssprache ist deutsch. Die schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie alle Dokumentation erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Alle Verträge, Abrechnungen, Korrespondenz oder sonstige schriftlich oder in Textform gegebenen Informationen sind in deutscher Sprache abzufassen.

(8) Erfüllungsort ist der Standort des zu errichtenden Gebäudes in Fürth. Für alle sonstigen Verpflichtungen ist Erfüllungsort der Sitz des Auftraggebers.

(9) Gerichtsstand ist für beide Parteien Ansbach, sofern nicht durch zwingendes Recht ein anderer Gerichtsstand vorgegeben ist.



Für den Auftraggeber:

_________ , den ______________

_________________________________ _______________________________________

(Unterschrift(en)) (Name(n) in Druckschrift)


Für den Auftragnehmer:

_________ , den ______________

_________________________________ _______________________________________

(Unterschrift(en)) (Name(n) in Druckschrift)




Teil I: Pläne und Gutachten (weitere Anlagen)

Die nachfolgenden Pläne und Gutachten sind als Teil der im Vertrag genannten Anlagen als weitere Anlagen zu den Vergabeunterlagen und zum Vertrag beigefügt.

Die nachfolgende Liste ist keine vollständige Liste der Vertragsanlagen. Bitte entnehmen Sie diese dem Vertrag.

Die Anlagen sind bei der Kalkulation und Ausführung zu beachten und werden Vetragsanlagen. Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter die Geltung der Anlagen als Teil seines Angebots und als Vertragsteils.

Verzeichnis der weiteren Anlagen:
- Baustelleneinrichtungsplan (Anlage 5 zum Vertrag)

- Lageplan (Anlage 6 zum Vertrag)

- Grundrisse, Sohle Nord + Süd (Anlage 7 zum Vertrag)

- Grundrisse, UG Nord + Süd (Anlage 8 zum Vertrag)

- Grundrisse, EG Nord + Süd (Anlage 9 zum Vertrag)

- Grundrisse, OG Nord + Süd (Anlage 10 zum Vertrag)

- Grundrisse, DA Nord + Süd (Anlage 11 zum Vertrag)

- Schnitt 1-1 und 2-2 (Anlage 12 zum Vertrag)

- Ansichten, Genehmigungsplanung (Anlage 13 zum Vertrag)

- Schnitt Haupt-TH und Neben-TH (Anlage 14 zum Vertrag)

- Schnitt Verbindungsflur, Lichtschacht Nord (Anlage 15 zum Vertrag)

- Anschluss Stützmauer Süd an Gebäude (Anlage 16 zum Vertrag)

- Bautafel (Anlage 17 zum Vertrag)

- Fassadenschnitte, Balkonplatte (Anlage 18 zum Vertrag)

- Bodengutachten (Anlage 19 zum Vertrag)

Teil J: Unterschrift(en) für das gesamte Angebot
Hinweis: Wird das Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben. Die Unterschrift gilt im Zweifel für alle mit dieser Unterlage eingereichten Bestandteile des Angebots, auch wenn dort eine gesonderte Unterschrift möglich ist (z. B. im Leistungsverzeichnis). Der Bieter bestätigt damit gleichzeitig die Geltung evtl. nicht eingereichter Teile der Vergabeunterlagen.


__________________________________________________________________

Name des Bieters / ersten Mitglieds der Bietergemeinschaft

__________________________ __________________________

Ort, Datum Stempel, Unterschrift

__________________________________________________________________

ggf.: Name des weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft

__________________________ __________________________

Ort, Datum Stempel, Unterschrift

__________________________________________________________________

ggf.: Name des weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft

__________________________ __________________________

Ort, Datum

Stempel, Unterschrift



(ggf. ergänzen)

* * *



Vergabeverfahren Baumeisterarbeiten/ Rohbau der Bezirkskliniken Mittelfranken,
Bekanntmachungs-Nr. 2016/S 205-371493: Teile B bis J der Vergabeunterlagen


Yüklə 234,1 Kb.

Dostları ilə paylaş:
1   2   3   4   5   6




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©azkurs.org 2024
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin