2016/S 205-371493 Vergabeunterlagen Teile b bis J


§ 122. Angaben zur Anzahl der Beschäftigten



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§ 122. Angaben zur Anzahl der Beschäftigten





Jahr

Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten

gesamt sowie unterteilt nach Lohngruppen



2013





2014





2015






VI. Erklärung des Nachunternehmers/Dritten zur Fachkunde und fachlichen Leistungsfähigkeit

Hierzu sind Referenzen gleicher Größenordnung und Komplexität anzugeben, mit gleichen Angaben wie vorstehend zum Auftraggeber gefordert.



VII. Erklärung des Nachunternehmers/Dritten zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel an den Hauptunternehmer im Falle der Zuschlagserteilung

Hiermit erkläre ich, dass ich dem Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die erforderlichen Kapazitäten als Nachunternehmer für den in Ziff. 3 beschriebene Leistung zur Verfügung stellen werde. Ich bin ausreichend über den Auftrag und den Zeitplan für die Ausführung des Auftrages durch den Bieter in Kenntnis gesetzt worden.


VIII. Unterschrift des Nachunternehmers/Dritten für die vorstehende Erklärung


_________________________ ________________________

Ort, Datum Unterschrift, ggf. Firmenstempel


Teil E: Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis

1. Termine
Nachstehende Termine werden Vertragsbestandteil und sind für den Auftragnehmer verbindlich:
Baubeginn 13.02.2017
Rohbaufertigstellung 21.09.2017
Leistungsende 18.12.2019

2. Allgemeine Beschreibung
Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen auf dem Gelände des Klinikums Fürth im Bereich der ehemaligen Kinderklinik, die im Vorlauf zur Baumaßnahme abgebrochen wird, eine dezentrale Klinik der Fachrichtung Psychiatrie mit 100 Betten zu schaffen, um die notwendige dezentrale wohnortnahe Versorgung für psychisch kranke Menschen in der Kernregion Stadt Fürth – Landkreis Fürth – Nürnberg zu verbessern.

Entsprechend dem fachlichen Konzept sollen 4 Pflegestationen mit je 25 Betten, den notwendigen Therapieflächen für Ergo- und Beschäftigungstherapie und Funktionsflächen geschafen werden. Die Behandlungsschwerpunkte liegen im Bereich der Allgemeinpsychiatrie, der Gerontopsychiatrie, der Suchtmedizin sowie der Psychosomatik. Die Nutzfläche der neuen Einrichtung beträgt ca 4.400 m2.

Das Gebäude der neuen Klinik ist dreigeschossig, davon zwei Geschosse oberirdisch sowie ein Hanggeschoss/Untergeschoss (UG/EG/+1).

Das entstehende Gebäude ist dafür ausgelegt zu einem späteren Zeitpunkt aufgestockt zu werden. Der Neubau wäre damit nach Aufstockung E + 3.

Der Haupteingang führt in ein Foyer mit zentraler Erschließungstreppe und den beiden Mehrzweckaufzügen. Am Foyer liegt die Pforte. An die Pforte angebunden ist der Aufnahmebereich. Gehfähige Patienten erreichen die Aufnahme vom Foyer aus, Liegendkranke und besondere Patienten vom Nebeneingang aus.

Die zentralen Funktionen wie Pforte, Aufnahme und Verwaltung sind den Stationen im EG und OG vorgelagert. Je Geschoss sind aus dem Haupttreppenhaus zwei benachbarte Stationen erreichbar. Die Stationen sind gleich strukturiert. Zwischen den Stationen liegt ebenerdig ein zentraler Innenhof, der den Pflegestationen als geschützter Freibereich dient, insbesondere den gerontopsychiatrischen Stationen im EG. Der Hof hat über das Foyer Blickkontakt nach außen.

Die Höhenkote Bau Null +- 0,00 = 310,50 m ü NN
Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 60/60 m und eine Geschoßhöhe von 4,00 m im UG bzw. ca. 3,50 m im EG/OG. Das Gelände ist eine extreme Hanglage, so dass das Untergeschoß nur teilweise aufgefüllt wird. Südlich im EG befindet sich die Liegendkrankenanfahrt mit Erschließung über eine Rampe. Auf der Nordseite erfolgt eine unterirdische Anbindung an den Bestand. Der Verbindungsflur wird um das Gebäude fortgeführt um die Versorgungsräume im UG mit anzubinden. Die Eingangshalle ist im Bereich des Foyers zurückgesetzt.
Die Gründung erfolgt unterschiedlich, auf Brunnenringen, auf Bohrpfählen und auf gewachsenem Fels. Geländesprünge werden mit Stützwänden abgefangen.

Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit unterzugsfreien Flachdecken. Der Ausbau erfolgt mittels Trockenbau und abgehängten Decken. Die Fassade besteht aus Pfosten-Riegel-Konstruktion sowie Lochfenstern, der Sonnenschutz erfogt über Raffstores. Die verbleibenden Flächen erhalten eine hinterlüftete Verkleidung bzw. Wärmedämmverbundsystem. Das Dach ist ein Flachdach als Warmdach mit extensiver Begrünung auf dem Hauptdach und intensiver Begrünung im Innenhof.

Die Ver- und Entsorgung des Gebäudes erfolgt unabhängig von dem benachbarten Klinikum.
4. Lager- und Arbeitsflächen
Die Adresse der Baustelle ist die Jakob-Henle-Str. 1 in 90766 Fürth/Bay.

Der Baustelleneinrichtungsplan ist als Anlage beigelegt, weitere Flächen stehen nicht zur Verfügung. Das Parken im Baustellenbereich ist nicht gestattet. Das Parkhaus des Klinikums kann gegen Gebühr benutzt werden.

Lagerflächen und Aufenthaltsbereiche stehen nur beschränkt zur Verfügung, die Inanspruchnahme von Flächen ist mit der OÜ abzustimmen. Die Containerstellung ist 2-geschossig vorgesehen, der entsprechende Mehraufwand ist einzurechnen. Aufenthaltsräume im Gebäude sind nicht gestattet, ebensowenig das Übernachten. Es ist damit zu rechnen, dass das ablaufbedingte Umsetzen der Baustelleneinrichtung notwendig ist. Es dürfen keine weiteren öffentlichen Flächen bzw. Zufahrten des Klinikums Fürth als Lager- oder Arbeitsflächen genutzt werden.

Die Zufahrt und Andienung der Baustelle ist nur von Süden über die Jakob-Henle-Str. möglich. Die Zufahrt des Klinikums Fürth darf nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit der OÜ benutzt werden.


5. Landschafts- und Naturschutz, Denkmalschutz
Die Bestandsmauer des Grundstückes zur Jakob-Henle-Str. steht unter Denkmalschutz und darf nicht beschädigt weden. Dieser Bereich ist zu meiden.

Im Anschluss an das Baufeld im Osten befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet. Dies darf nicht betreten oder als Lagerfläche benutzt werden. Der Bewuchs in diesem Bereich darf nicht beschädigt werden.

Der Bereich und auch die zu erhaltenden Bestandsbäume sind durch Zäune geschützt.
6. Immissionsschutz
Das Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm ist einzuhalten. Es gelten die Werte für Krankenhäuser.

Nachts: 20:00 – 07:00 35 dB(A)

Tagsüber 07:00 – 20:00 45 dB(A)

Einzelne kuzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immisionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten.

Auf der Baustelle eingesetzte Geräte müssen den Anforderungen der 32. Bundesimmisionsschutzverordnung entsprechen.

Lärm-, staub- und erschütterungsintensive Arbeiten sind mind. 14 Tage vorher bei der OÜ anzumelden, damit in den angrenzenden Klinikgebäuden entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können.


Bei der Ausführung der Leistungen müssen benachbarte bauliche Anlagen gegen Schäden geschützt werden. Der vorherige Istzustand sollte daher dokumentiert werden.
7. Arbeitszeiten
Die tägliche Arbeitszeit wird auf werktags (Mo – Sa) 07:00 – 20:00 Uhr beschränkt.

Materialanlieferungen außerhalb der Arbeitszeit sind grundsätzlich zu vermeiden und nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, mit vorheriger Anmeldung bei der OÜ. Dem AN ist es untersagt das Baufeld außerhalb der Arbeitszeit zu nutzen.


8. Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Energie und Abwasser
Vom AN Baumeister werden Wasserzapfstellen und Baustromverteiler in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt. Zur Abrechnung mit dem Versorger sind jeweils an der Übergabestelle Zähler vorzusehen. Die Einrichtungen sind für den Eigenbedarf auszulegen. Die Baustromverteiler für die Ausbaugewerke werden später vom AN ELektro vorgehalten.

Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser übernimmt der Bauherr.


9. Freischaltung der Medien und Kampfmittelfreiheit
Für das Gelände besteht kein Kampfmittelverdacht.
10. Baugrundgutachten
Ist als Anlage beigefügt.
11. Lage von Bestandsleitungen
Im Zuge der Vorabmaßnahmen wurden diverse Ver- und Entsorgungsleitungen umgelegt, befinden sich aber noch im Bereich des Baufeldes.

Im Baufeld befinden sich Bestandsleitungen, die die Versorgung des Klinikums Fürth gewährleisten. Über die genaue Lage der Leitungen hat sich der AN vorab zu informieren. Im Bereich dieser Leitungen sind Erdarbeiten mit besonderer Vorsicht durchzuführen.

Im östlichen Bereich wurde ein neuer Abwasserkanal gebaut. Beschädigungen durch Befahren sind zu vermeiden. Entlang des nördlich angrenzenden Containerbaus sind Versorgungsleitungen oberirdisch verlegt. Diese Leitungen dürfen nicht beschädigt werden.
12. Baustellenorganisation
Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte deutsch sprechende Aufsichtsperson des AN anwesend sein.

Zu den regelmäßig stattfindenden Jour fixe Terminen muss immer eine weisungsbefugte Person anwesend sein.

Das Personal des AN und der Nachunternehmer ist vor Beginn der Arbeiten in die Baustellenordnung einzuweisen.

Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen.

Spätestens 2 Wochen nach Beauftragung ist ein Firmenterminplan, auf Grundlage des beiliegenden Terminplans, für die eigene Leistung vorzulegen.
13. Arbeitsschutz
Vom SiGeKo wird ein Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellt, dieser ist zu beachten. Den Anweisungen des SiGeKO ist Folge zu leisten.

Die Flucht- und Rettungswege innerhalb der Baustelle und des Baufeldes sind immer freizuhalten. Material darf hier nicht gelagert werden. Ebenso sind die Baustraßen und Zufahrten immer freizuhalten.


Allgemein

  • Provisorische Schutzmaßnahmen, wie Absperrungen, Umwehrungen und Geländer sind über die gesamte Bauzeit solange vorzuhalten bis sie durch Endgültige ersetzt oder überflüssig werden.

  • Der AN hat bei Unterbrechung der Arbeiten von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen erforderlich sind (z.B. Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen etc.).

  • Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer unverzüglich zu beanstanden.

  • Die Vorgaben der BaustVO sowie des SiGe-Planes sind zwingend zu beachten. Die Baustellenbesatzung ist in die Vorgaben des SiGe-Planes einzuweisen.

  • Bauunfälle mit Personen oder Sachschaden sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Gerüstarbeiten:



  • Der Auftragnehmer hat sich vor Benutzung von Gerüsten über dessen ordnungsgemäßen Zustand zu vergewissern. Sollten Mängel, Beschädigungen oder sonstige Anzeichen für einen nicht einwandfreien Zustand der Gerüste vorliegen, dürfen diese nicht benutzt werden. Die Bauleitung ist umgehend über einen solchen Vorfall zu informieren. Weiterhin dürfen vom Auftragnehmer keine unbefugten Veränderung an Gerüsten, Seitenschutzen, Bodenabdeckungen und sonstigen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen vorgenommen werden. D.h., es dürfen weder Seitenschutze, Beläge oder sonstige Gerüstbauteile entfernt bzw. zweckentfremdet werden. Veränderung, die im Rahmen der baulichen Maßnahme notwendig sind, dürfen nur von der beauftragten Gerüstbaufirma durchgeführt werden.

Gerüstbenutzung:



  • Die bauseitig vorhandenen, bzw. die vom Auftraggeber beauftragten Gerüste sind vom AN hinsichtlich der Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen sowie den speziellen Erfordernissen seines Leistungsumfanges zu überprüfen und gegebenenfalls mit zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen zu ergänzen. Dies gilt insbesondere für spezielle Dachfanggerüste, Abdeckvorrichtungen über Lichtkuppeln, Fangnetze und Sicherungsseile, soweit dies gem. UVV erforderlich ist.

  • An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vorgesetzte der Firmen-Mitarbeiter, die das Gerüst benutzen, nach wie vor die volle Verantwortung dafür zu übernehmen hat, dass die Gerüstsicherheit für die Durchführung der Arbeiten durch seine, ihm unterstellten Leute im Hinblick auf die Unfallverhütung einwandfrei gewährleistet ist.

  • Sind ggf. zusätzlichen Maßnahmen bezüglich der Gerüste und Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Leitern, Anseilschutz, zusätzliche Seitenschutznetze bzw. - geflechte, Auffangnetze, Fahrgerüste, Kleingerüste, versetzbare Gerüste usw. notwendig sind diese von den Firmen gem. VOB, Teil C, ATV als Nebenleistungen kostenlos zu stellen und bis 3 Wochen nach Beendigung der eigenen Arbeiten vorzuhalten.

  • Die auftraggeberseitigen bzw. vom Auftraggeber beauftragten Gerüste, Absturzsicherungen und Abdeckungen sowie die vorher erwähnten zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen dürfen auf keinen Fall weder ganz noch teilweise entfernt werden. Sind Veränderungen bzw. Ergänzungen trotz der v. g. Festlegungen unumgänglich, sind diese erst nach Rücksprache mit der Bauleitung auszuführen.

  • Nach Beendigung der hiermit in Zusammenhang stehenden Arbeiten ist der alte Sicherheitsstand sofort wieder herzustellen. Ist dies nicht der Fall, werden hierfür erforderliche Arbeiten ohne Nachfristsetzung sofort von der Bauleitung veranlasst und die in Frage kommenden Firmen mit den entstandenen Kosten belastet.

  • Auf die rechtliche Verantwortungsübertragung bei Auftreten eines Unfalls mit Anlastung der meist erheblichen Kosten auf den Verursacher aufgrund der durch ihn vorgenommenen Aufhebung des erforderlichen Sicherheitszustandes wird ausdrücklich hingewiesen.


14. Bauwesenversicherung
Der Bauherr wird eine Bauwesenversicherung abschließen. Der AN hat sich mit

0,3 % der Abrechnungssumme daran zu beteiligen. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

Im Schadenfall ist die OÜ sofort zu verständigen. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schaden 500,00 €.




15. Abfall und Entsorgung
Der AN ist für die Einhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und pflegliche Behandlung der Vorleistung anderer AN innerhalb der Baustelle verantwortlich.

Die geordnete tägliche Entfernung des bei der Erfüllung der Vertragsleistung entstehenden Bauschutts und sonstiger Abfälle ist vorgeschrieben.

Die Schuttentsorgung für die Leistung des AN ist Nebenleistung.

Vom AN Baumeister werden Schuttcontainer aufgestellt und entsorgt. Der Abfall ist entsprechend zu trennen. Die Container werden zentral aufgestellt und sind von allen AN zu verwenden. Eigene Containerstellung ist aufgrund des Platzmangels nicht möglich. Der Abfall ist von jedem AN aus dem Gebäude und in die jeweiligen Container zu transportieren.

Für die Entsorgung werden beim Auftragnehmer Baumeisterarbeiten/Rohbau 0,7 % der Abrechnungssumme bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

Bei der Entsorgung ist die Abfallsatzung der Stadt Fürth zu beachten.



Teil F: Leistungsverzeichnis mit Preisen

Das Leistungsverzeichnis, in dem auch die Preise einzutragen sind, ist Anhang zu diesem Teil F



  • als GAEB-Datei und

  • als PDF-Datei.

Da das Leistungsverzeichnis geheimhaltungsbedürftige Informationen enthält, wird diese Unterlage erst nach Zugang einer verbindlich unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung bei der Vergabestelle gesondert übersandt, sofern keine Bedenken gegen die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Empfänger bestehen. Das Muster der Vertraulichkeitserklärung kann an derselben Stelle wie die vorliegenden Vergabebedingungen heruntergeladen werden.


Bitte füllen Sie die GAEB-Datei oder die PDF-Datei vollständig und ohne Verkürzung, anderweitige veränderung oder Erstellung eigener Unterlagen aus, drucken Sie diese aus und reichen Sie ausgedruckt sowie elektronisch im GAEB-Format, falls möglich, sowie auf jeden Fall im PDF-Format auf Datenträger ein.
Bitte beachten Sie, dass der Gesamtpreis (netto und brutto) auch in Teil G einzutragen ist. Die angegebene Summe der Einheitspreise in Teil F muss im Netto- und Bruttobetrag jeweils der Angabe der Angebotsendsumme im Preisblatt (Teil G) entsprechen.











Teil G: Preisblatt



Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.

Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung beträgt


Euro (netto)



Umsatzsteuer (Steuersatz und Euro-Betrag



Euro (brutto)




Hinweis: Die angegebene Summe der Einheitspreise in Teil F muss im Netto- und Bruttobetrag jeweils der Angabe der Angebotsendsumme im Preisblatt (Teil G) entsprechen.




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