§ 7VI. Angaben zur Anzahl der Beschäftigten -
(bei Bietergemeinschaften Erklärung kopieren und hier jeweiliges Mitglied eintragen, vgl. auch nachfolgenden Hinweis)
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Hinweise des Auftraggebers:
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Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied gesondert auszufüllen und zu unterschreiben; der Abschnitt kann dafür elektronisch kopiert und als ergänzende Seiten in das WORD-Dokument eingefügt werden.
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Bitte geben Sie nur die Umsätze des Unternehmens an, das selbst Bieter oder Mitglied der Bietergemeinschaft ist. Falls Sie sich hinsichtlich der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen berufen möchten, legen Sie dies bitte in Teil C dar und reichen eine Verpflichtungserklärung nach Teil D ein.
§ 8 § 9VII. Projektleiter / Bauleiter / Polier
Wir benennen den nachfolgenden Projektleiter / Bauleiter verbindlich für diese Leistung:
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Name
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Vorname
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Berufsqualifikation
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Berufserfahrung
in Jahren
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Wir benennen den nachfolgenden Polier verbindlich für diese Leistung:
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Name
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Vorname
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Berufsqualifikation
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Berufserfahrung
in Jahren
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§ 10Teil C: Formblatt Einsatz von Nachunternehmern/Dritten
Zur Ausführung der geforderten Leistungen benennt der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich sich der Bieter/die Bietergemeinschaft der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Mit dem Angebot muss der Bieter
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die Namen und Adressen der Unternehmen benennen, deren Fähigkeiten er sich im Auftragsfall bedienen wird,
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die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Teil D der Vergabeunterlagen, eine Erklärung je Nachunternehmer) dazu vorlegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen mir/uns und diesen Unternehmen bestehen Verbindungen, und
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für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen Vergabeunterlagen für den Bieter/die Beitergemeinschaft gefordert sind.
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Leistungsbereich sowie Name und Adresse des vorgesehenen Nachunternehmers
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Genaue Beschreibung der Teilleistung
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| § 11Teil D: Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Dritte
Hinweis des Auftraggebers: Dieses Formblatt ist auf Aufforderung des Auftraggebers von dem vorgesehenen Nachunternehmer/Dritten auszufüllen (alle hellgrau unterlegten Felder) und bis zum Ablauf der mit der Aufforderung vorgegebenen Frist einzureichen.
Nachunternehmerverpflichtungserklärung
im Vergabeverfahren Baumeisterarbeiten/Rohbau
der Bezirkskliniken Mittelfranken
Bekanntmachungs-Nr. im Supplement zum EU-Amtsblatt:
2016/S 205-371493
(Offenes Verfahren)
I. Name des Bieters, auf den sich die Erklärung bezieht (Hauptunternehmer):
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II. Angaben zum Nachunternehmer/Dritten:
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Vollständiger Name / Firmenname
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Anschrift
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Telefonnummer
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Faxnummer
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E-Mail Adresse
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III. Angaben zum vorgesehenen Leistungsbereich sowie zur Art und Weise der Einbindung des Nachunternehmers/Dritten
(insbesondere möglichst genaue Beschreibung von Art und Umfang der Leistung des Nachunternehmers/Dritten):
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IV. Eigenerklärung des Nachunternehmers/Dritten zu seiner Eignung
1. Der Nachunternehmer/Dritte erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
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§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
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§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
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§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
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§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
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§ 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
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den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
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Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
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den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).
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Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Der Nachunternehmer/Dritte erklärt zudem, dass
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sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
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sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, wird dieser dem Angebot beigefügt,
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sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
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sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
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sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
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sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen hat.
3. Der Nachunternehmer/Dritte erklärt zudem, dass
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er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
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er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
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er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
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er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Nachunternehmer/Dritte sowie seine Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
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er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und zwar unter der Nummer
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bei folgendem Register (Bezeichnung, Ort):
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und
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er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
Hinweise des Auftraggebers:
- Sofern der Nachunternehmer/Dritte in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Nachunternehmer/Dritte die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen.
- Sind zu dem jeweiligen Punkt keine Erklärungen/Nachweise in dem vorgegebenen Feld bzw. auf einem Beiblatt beigefügt, gilt jeweils die Erklärung bis zum Wort „ODER“ (in Großbuchstaben) als abgegeben.
V. Angaben des Nachunternehmers/Dritten zum Umsatz und zur Anzahl der Beschäftigten
1. Angaben zum Umsatz
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Jahr
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Umsatz in EUR
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2013
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2014
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2015
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Der Nachunternehmer/Dritte verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Der Nachunternehmer/Dritte macht folgende Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2013):
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