2. Technologieneutrale Ausgestaltung der Medienregulierung
EU Institutionen, insbesondere die EU-Kommission, sollten bei medienpolitischen
Initiativen und gesetzgeberischen Verfahren grundsätzlich technologieneutral
vorgehen. Dieser Ansatz sollte bei medienrechtlichen Bestimmungen wie auch im
Wettbewerbsrecht und bei Empfehlungen genauso wie bei Gesetzen verfolgt werden.
3. Anpassung des Rundfunkbegriffs an neue technische Verbreitungswege: öffentlich-
rechtliche Medien statt öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Der Begriff öffentlich-rechtlicher Medien entspricht mehr der technischen
Entwicklung der Verbreitungswege und des sich ändernden Nutzerverhaltens im
Internet (on-demand statt lineares Programm). In diesem Zusammenhang könnte
überlegt werden, den Begriff der öffentlich-rechtlichen Medien auch auf
nutzergenerierte Inhalte anzuwenden, um so zivilgesellschaftliche Beteiligung an den
Medien zu ermöglichen. Die EU und der Europarat sollten das Verständnis von
nutzergenerierten Inhalten als Teil der freien Meinungsäußerung im Internet fördern.
Denkbar wäre auch, dass die EU eine Strategie entwickelt, um nutzergenerierte Inhalte
im Rahmen öffentlich-rechtlicher Medien anzubieten, um ihnen damit Zeit, Raum und
Sichtbarkeit zu verschaffen. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sollten
transparent vergeben werden.
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