die Netzneutralität im Internet sicherstellt.
Rundfunkräte: Die Landesgesetzgeber werden dazu aufgerufen, die
Zusammensetzung in den Rundfunkräten (bzw. im Fernsehrat und im
Hörfunkrat) zu überprüfen und, wo erforderlich, der tatsächlichen
gesellschaftlichen Vielfalt anzupassen. Den repräsentativen gesellschaftlichen
Gruppen muss das Recht eingeräumt werden, selbst das zu entsendende
Mitglied zu bestimmen. Ferner müssen die repräsentativen gesellschaftlichen
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