Gruppen jederzeit in der Mehrheit sein. Der gemeinsame Anteil von staatlichen
Vertretern sowie von politischen Parteien sollte nicht mehr als 20 Prozent
ausmachen.
Medienrecht und Internet: Bundes- und Landesgesetzgeber werden ermutigt,
die medienrechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen, um einen freien und
unabhängigen Diskursraum im Internet sicherzustellen. Dies schließt eine
mögliche Erweiterung der grundgesetzlichen Auslegung der Presse- und
Rundfunkfreiheit um eine Internetdienstefreiheit ein. Ebenfalls sollte geprüft
werden, welche Rechte und Pflichten sich von Journalisten auf Blogger
übertragen lassen.
Medienkonzentrationsrecht: Die Landesgesetzgeber werden dazu aufgerufen,
effektive Bestimmungen zum Medienkonzentrationsrecht zu erlassen. Diese
sollten der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
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