6. Stärkung des institutionellen Austauschs auf gesamteuropäischer Ebene
EU Institutionen sollten auf gesamteuropäischer Ebene sich dafür einsetzten, die
unterschiedlichen Regulierungsformen im Medienbereich mittels untergesetzlicher
Empfehlungen zu koordinieren und best-practice Erfahrungen auszutauschen.
7. Verbesserung und Stärkung der Evaluation: Selbstregulierung auf dem Prüfstand
Der Europarat wird ermutigt, allgemeine Merkmale zu entwickeln, die als Grundlage
herangezogen werden können, um die Selbstregulierung in den unterschiedlichen
Medienbereichen besser evaluieren zu können. Solche Merkmale können dazu dienen,
anhand von Mindeststandards festzulegen, wann Selbstregulierung (z.B. mit Blick auf
die Unabhängigkeit der Überwachungsorgane) vorliegt und wann nicht mehr.
Die Europäische Kommission sollte allgemeine Merkmale entwickeln, die ebenfalls
dazu dienen, erforderliche Bedingungen für Selbstregulierung zu formulieren.
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