mit den Mitgliedstaaten zu verstärken. Insbesondere die Richtlinien zur redaktionellen
Unabhängigkeit und zur Autonomie öffentlich-rechtlicher Medien sollten mehr in den
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Die
Europäische Kommission sollte bei Gesetzgebungsverfahren stärker auf
grundrechtsrelevante Fragen achten. Gesetzliche Initiativen sollten inhaltlich genauer
darauf untersucht werden, welchen Einfluss sie auf die Grundrechte haben können.
Ebenso sollte die Europäische Kommission darauf achten, in welchen Bereichen
Gesetzesinitiativen erforderlich sind, um Grundrechte zu schützen.
Der EGMR wie auch der EuGH sollten – im Rahmen ihrer Kompetenzen – mit ihren
Urteilen effiziente Lösungsvorschläge entwickeln, um grundrechtliche Verletzungen
der Meinungsfreiheit durch private wie staatliche Akteure zu heilen.
Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament sollten die Debatte
darüber anstoßen, inwieweit die Kontroll- und Aufsichtsorgane der öffentlich-
rechtlichen wie auch privaten Medien unabhängig arbeiten können. Diese Debatte
sollte zum Ziel haben, auf nationaler Ebene einen effektiven Rechtsrahmen zu fördern.
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