11. Klärung der finanziellen Verhältnisse nach dem
Tode Herzog Albrechts
11.1 Das Testament der Herzogin
Nach mehr als 20-jähriger Ehe blieb Kunigunde nach dem Tod ihres Ehemannes
Albrecht mit sechs der acht gemeinsamen Kinder zurück, die ihren Vater überlebt hat-
ten. Der anonyme Biograph der Herzogin berichtet nichts über die unmittelbare Reak-
tion Kunigundes auf den Tod ihres Mannes; nachdem aber die Ehe allgemein als glück-
lich bezeichnet wurde,
700
kann man davon ausgehen, daß sie ehrliche Trauer und Bestür-
zung über Albrechts Hinscheiden empfand. In dieser Situation fand sie aber dennoch die
Kraft, sich Gedanken über ihre eigene Zukunft und die ihrer Kinder zu machen.
Schließlich rief sie Wilhelm, ihren ältesten Sohn und Erben Herzog Albrechts, zu sich
und teilte diesem ihre Absichten mit, wie ihrem am 5. April 1508 (Mitwoch nach
Laetare) ausgestellten Testament zu entnehmen ist..
701
Da Kunigunde ihrem Mann drei eheliche Söhne geboren hatte, hatte sie laut der Heirats-
abrede vom 17. Dezember 1486 Anspruch auf die Auszahlung ihres Heiratsgutes und
der Widerlage. Außerdem durfte sie ihr Silbergeschirr, ihre Kleinodien und Kleider
behalten; vom Silbergeschirr, den Kleinodien und den Kleidern ihres verstorbenen
Mannes sollte ihr die Hälfte zufallen. Außerdem waren die Erben Herzog Albrechts, in
diesem Fall also Kunigundes ältester Sohn Wilhelm, dazu verpflichtet, ihr eine jährliche
699
Vgl. BayHStA, Fürstensachen 287a (1495), fol. 35
r
.
700
Vgl. F
ÜETRER
, Bayerische Chronik, Wessobrunner Fortsetzung, S. 260.
701
Vgl. BayHStA, Kurbayern Urkunden, Nr. 6745: ...das wir mit zeitlicher vorbertachtung, aus
erforderung unnser rechten gewissen, in mueterlicher warer trew, gar fruntlicher meynung dem
hochgebornnen fürsten, unnserm hertzenlieben sune herrn Wilhelmen [...], den wir deshalb zu unns
beschiden, unnd personndlich bey unns gehabt, frey unnd aws aigner bewegnus durch ine, noch
yemannt anndren dartzu bewegt, oder deshalb angesucht, durch unnsern aignnen mundt eröffennt
unnd gesagt haben, diss nachvollgennd maynung, mit den oder dergleichen wortten. Ein weiteres, mit
sieben Sigeln versehenes Exemplar des Testaments der Kunigunde findet sich im Geh.HausA,
Hausurkunden 903.
Eine Zusammenfassung dieser Verfügung Kunigundes findet sich schon in der Biographie der
Herzogin, deren Verfasser auch über Details sehr gut informiert war. So wußte er beispielsweise, daß
Kunigunde aus dem Nachlaß des Verstorbenen 14 Becher zu ihrem privaten Gebrauch behalten wollte,
vgl. H
EYRENBACH
, Kunigunde, S. 114-117, wobei ein Teil der Verfügungen Kunigundes, offenbar aus
dramaturgischen Gründen, als direkte Rede der Herzogin im Gespräch mit ihrem Sohn Wilhelm
ausgedrückt wird.
153
Rente von 1.000 Gulden auszubezahlen, falls sie sich nicht wieder verheirate.
702
Diese
Besitztümer verteilte Kunigunde nun an ihre Kinder. Herzog Wilhelm, nach der Primo-
geniturordnung von 1506 der politische Alleinerbe Albrechts IV., sollte gemeinsam mit
seinen Brüdern und Schwestern und zu gleichen Teilen alles Kunigunde zustehende mit
kleinen Ausnahmen erhalten:
Doch ausserhalb unnser morgengab, der zehentaussent guldin reinisch, unnd des
so wir an und auf der herrschafft Abensperg, auch lawtt der verschreibung, so
gedachtem weylend unnserm herrn und gemahel, durch dazemal die romisch
konigklich Maiestat, unnserm allergenedigisten lieben herrn und brueder
geschehen ist, habenn sollen und mögen, dem vorbennenten unnrm lieben sone
hertzog Wilhelmen unnd anndern unnsern sönen und töchtern, seiner lieb brüdern
und schwestern; und des ainer person sovil alls der anndren, uberzegeben,
zuvermachen unnd zuezestellen.
703
Die Morgengabe im Wert von 10.000 Gulden sollte Wilhelm binnen eines oder maximal
zweier Jahre an seine Mutter auszahlen, damit diese die Schulden bezahlen konnte, die
der verstorbene Herzog bei verschiedenen Klöstern, Stiften und Kirchen in Bayern
gemacht hatte.
704
Sollten außer den schon bekannten finanziellen Verpflichtungen noch
weitere ähnliche Forderungen gestellt werden, sollte sich Herzog Wilhelm als Erbe sei-
nes Vaters verpflichten, auch für deren Erledigung Geld zur Verfügung zu stellen, um
die lieb sele [seines Verstorbenen Vaters] damit verhefft nit zelassen.
Die Herrschaft Abensberg und die daraus resultierenden Einnahmen sollten nach dem
Willen Kunigundes allein ihrem ältesten Sohn zu Gute kommen, wobei sie allerdings
verfügte, daß aus diesen Einnahmen ein jährlicher Unterhalt in Höhe von 1.000 rheini-
schen Gulden an sie ausbezahlt werden sollte. Weitere einhundert Gulden sollten ihr,
verteilt auf drei Auszahlungen alle vier Monate, ebenfalls zur Verfügung gestellt wer-
den:
Was wir aber an unnd auf der herrschafft Abensperg, unns ytzo oder füran
zuestenndig lawtt vorangezaigter verschreibung, gewartten oder haben söllen und
mögen, das wellen wir alles offtgedachtem unnserm lieben sone hertzog
Wilhelmen, dem solich herrschafft als regierenndem fürsten billich zuestet, aus
702
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden, Nr. 811 (Heiratsabrede) sowie BayHStA, Kurbayern Urkunden, Nr.
6745: Wir haben unns vesstigklich furgenomen unnd seien das bey unns selb ennttlich enntslossen,
das wir unnsern freilichem widem unnd hewratzvermacht, sovil unns des in unnd aus unnserm
fürstlichen heyrat, den wir mit weylennd dem hochgebornnen fursten, unnserm lieben herrn unnd
gemahl hertzog Albrechten in Bairen etc. beslossen unnd bis in sein absterben, des sele der Almechtig
bermhertzig sein welle, fruntlich und lieblich herbracht unnd vollenndt haben, lawtt der
hewratzbriefe, daruber aufgericht, zuesteen und vollgen sol.
703
Vgl. BayHStA, Kurbayern Urkunden, Nr. 6745.
704
Vgl. BayHStA, Kurbayern Urkunden, Nr. 6745. Die Bezahlung der Schulden Herzog Albrechts konnte
allerdings nicht so schnell abgewickelt werden, wie sich das seine Witwe vorgestellt hatte. Wie
Quittungen belegen, war Kunigunde noch im Jahr 1517 mit dieser Aufgabe beschäftigt, vgl. unten,
Kap. 11.2.
154
muterlicher trew allein vergönnen, vermachen, zuestellen und ubergeben. Unnd
unns gegen dem allen nichts vorbehallten, dann das unns derselb unnser lieber
son hertzog Wilhelm, als lanng unns der Almechtig des lebenns vergönnet, jerlich
tausennt guldin reinisch, und zu yeder quattember dritthalb hundert derselben
guldin zu unnsrn hannden, oder wohin wir das verordnen, on abganng unnd allen
verzug uberanntburt, aufricht und betzal, oder das zugeschehen verfuege.
705
Eine Entscheidung traf die Herzogin auch bezüglich des Geschirrs und der Kleinodien
ihres verstorbenen Mannes, von denen ihr nun die Hälfte gehörte und bezüglich der
Kostbarkeiten, die sie anläßlich ihrer Heirat erhalten hatte und über die sie gänzlich frei
verfügen konnte. Einen Teil des Schmuckes hatten noch zu Lebzeiten Herzog Albrechts
nach alter Sitte die Töchter erhalten, einen weiteren Teil wollte Kunigunde für sich
selbst behalten:
Wir sind auch dartzu entslossen und bewilligt, seiner lieb alls silbergeschirr und
klainat, wie die im gewelb des thurms der newenfesst bisher verslossen gewesen,
unnd noch sind, was der von weylennd seinem herren unnd vatter, unnserm lieben
gemahl, hie sind, zusambt dem silbergeschirr, so wir seiner lieb incrafft unnsers
heyrats zuebracht und nachvolgennd erobert haben, die auch in gedachtem
gewelb verslossen, davon wir dann das, so unnsern lieben töchtern geschennckt,
das nit vil ist, auch ire klainat unnd ettlich klain pecher, so in der antzal vierzehen
unnd unnser sind, zu täglichem gebrauch davon nemen wollen...
706
Die übrigen Wertsachen, der in einem Gewölbe in der Neuen Feste in München ver-
wahrt wurde, sollte Herzog Wilhelm zusammen mit dem Schlüssel zur Schatzkammer
erhalten: Und uns auch erpeten haben, den slussel zu dem gewelb gedachtem unnserm
sone hertzog Wilhelmen überzeanntburten...
707
Nachdem Herzog Wilhelm seiner Mutter im Beisein eines Teils der Räte seines verstor-
benen Vaters versprochen hatte, all ihre Wünsche und Anweisungen zu befolgen, konnte
das Dokument, mit dem sich Kunigunde von einem Großteil des ihr zustehenden Ver-
mögens trennte, in der Neuen Feste gesiegelt werden, wobei Herzog Wilhelm in Erman-
gelung eines eigenen Siegels auf das seines Schreibers August Kollner zurückgreifen
mußte.
708
Als Zeugen dienten einige Vormünder Herzog Wilhelms sowie verschiedene
Räte des verstorbenen Herzogs: Der Kanzler Dr. Johann Neuhauser, Johann von der
Leiter,
709
Wolfgang von Aheim zu Wildenau,
710
Kunigundes Hofmeister Hans von Pfef-
705
Vgl. BayHStA, Kurbayern Urkunden, Nr. 6745.
706
Vgl. BayHStA, Kurbayern Urkunden, Nr. 6745. In derselben Urkunde erklärte Herzog Wilhelm, daß
seine Schwestern zway vergollte silbergeschirr erhalten hatten.
707
Vgl. BayHStA, Kurbayern Urkunden, Nr. 6745.
708
Vgl. BayHStA, Kurbayern Urkunden, Nr. 6745.
709
Zu Johann von der Leiter († 1542) aus der Veroneser Adelsfamilie della Scala vgl. Kurt
M
ALISCH
:
Leiter von der, Hans d. Ä., in: BBB, S. 472.
710
Wolfgang von Aheim zu Wildenau war der Sohn des Wilhelm von Aheim zu Wildenau, vgl.
L
IEBERICH
, Gelehrte Räte, S. 155 und L
ANZINNER
, Fürst, S. 290f.
155
fenhausen, Gregor von Egloffstein
711
sowie der Hauptmann Wendel von Garenburg, die
allesamt als weyland unnsers lieben herrn und gemahels gelassen rehte gedient
hatten.
712
Zusätzlich zu dieser gesiegelten Verfügung nannte die Herzogin in einem weiteren,
eigenhändigen Schreiben nochmals die Gründe für die Aufstellung ihres Testaments und
bekräftigte, daß sie mit den Bestimmungen einverstanden sei:
713
Inn dem namen der heyligen Drivaltigkait amen. Ich, Küngund, des hochgepornen
fürsten herrn Albrecht, pfaltzgraffen pey Rein, hertzog in Obern- und Nydernbairn
etc. hochloblicher gedächtnus gelasne witib, hab betracht, wie ain yeglicher
schuldig sey, seiner selheyl zu versechen, und auch umb sein verlassen gütt nach
abgang zwischen den erben und fremden krieg und ungemach zu verhütten, und
rue und gemach, soviel ainem yeglichen müglich ist, zu schaffen, und sunderlich,
die weil nymantt aigenlich endt seines lebens wol wissen mag. So hab ich vormal
mals [sic!] wol bedachtlich umb meinen heyrattwidem und vermächt, des selben
mir geschechen, auch den merern tail meiner varenden habe halben, ain ordnung
meines lesten unnd beständigen willens willens [sic!] hie zu München inn der
newen vest am mittwochen nach dem suntag Letare in der vasten, als man zelt von
Cristy unnsers lieben hern geburt fünffzechenhundert unnd im achten Jar, wol
bedächtlich aufricht. Darmit versich ich mich, ich hab zwischen meinen lieben
sünen und töchtern rue und frid gemacht. Darpey ichs noch auf disse stundt und
zeit unwiderrufflich beleibenn las; sag auch, das die selb yetzgemalt mein
ordnung, wie die auf gericht und versigelt ist, mein läster wil sey und seine sol,
als wär die in dem pestern form in diser meiner ordnung eingeleybt und und [sic!]
geschriben.
Mit der testamentarisch festgelegten Abtretung ihres Eigentums war von Seiten Kuni-
gundes wenige Wochen nach dem Tod ihres Ehemannes die Voraussetzung geschaffen
worden, sich in das Münchner Pütrich-Regelhaus zurückziehen zu können, dessen
Bewohnerinnen nach der Ordensregel unter anderem zur Armut verpflichtet waren. Dort
plante sie abseits vom Hofleben ihren Lebensabend zu verbringen.
Nicht endgültig zu klären ist die Frage, warum Kunigunde nicht versuchte, die Vor-
mundschaft über den noch minderjährigen Wilhelm auszuüben. Möglicherweise fühlte
sie sich aber durch die Anweisungen ihres verstorbenen Mannes gebunden, der in der
Pimogeniturregelung die Vormünder für Herzog Wilhelm bereits festgelegt hatte.
Zudem hätte eine Übernahme der Vormundschaft den Eintritt Kunigundes in das Regel-
haus verhindert oder zumindest bis zu Wilhelms Volljährigkeit hinausgezögert.
711
Zu Gregor von Egloffstein
(† 1545)
, der aus einem ursprünglich fränkischen Rittergeschlecht stammte
und seit 1503 Rat Herzog Albrechts IV. war, vgl. Kurt M
ALISCH
: Egloffstein, Gregor, in: BBB, S. 166
sowie L
ANZINNER
, Fürst, S. 329.
712
Vgl. BayHStA, Kurbayern Urkunden, Nr. 6745.
713
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden, Nr. 904, verso mit dem Vermerk: unnser Muter Handschrift irer
Donation halben, sowie eine Abschrift im BayHStA, Kurbayern Urkunden, Nr. 6747.
156
11.2 Die Rückzahlung der von Herzog Albrecht hinterlassenen Schulden
Die Herzogin konnte ihre Zeit im Regelhaus nicht so zurückgezogen verleben, wie sie
es sich möglicherweise vorgestellt und erhofft hatte. Neben den Streitigkeiten ihrer
Söhne Wilhelm und Ludwig um die Nachfolge ihres verstorbenen Vaters, in die die
Herzogin immer wieder schlichtend eingriff, und den Eheproblemen der Tochter
Sabine,
714
mußte sich Kunigunde auch mit ihrem ältesten Sohn Wilhelm und dessen
Vormündern auseinandersetzen, da dieser mehrmals versuchte, die testamentarischen
Bestimmungen seiner Mutter zu umgehen. So wurde von Wilhelm und seinen Vormün-
dern nicht nur die Kunigunde zustehende Auszahlung der Morgengabe verzögert, er
weigerte sich auf Ratschlag seines Kanzlers Dr. Johann Neuhauser auch, einer Erweite-
rung des Testaments der Herzogin zuzustimmen, die nach dem Besuch Kaiser Maximi-
lians im Juli 1510 stattgefunden hatte.
715
Gerade die 10.000 Gulden ihrer Morgengabe aber benötigte die Herzogin, um die
Schulden zurückzahlen zu können, die ihr verstorbener Mann zur Finanzierung ver-
schiedener Kriege hinterlassen hatte. Dazu gehörte unter anderem der Landshuter Erb-
folgekrieg und der Schweizer Krieg, an dem Albrecht im Auftrag seines Schwagers
Maximilian als Reichshauptmann teilgenommen hatte. Aufgrund der daraus resultieren-
den finanziellen Probleme hatte sich Herzog Albrecht im Laufe des Jahres 1504 bei ver-
schiedenen Klöstern, Kirchen und Stiften seines Herzogtumes Geld borgen müssen.
716
Diese Schulden, die von kleineren Beträgen unter 10 Gulden bis hin zu mehreren hun-
dert Gulden reichten, waren bei Albrechts Tod im März 1508 noch nicht getilgt
worden,
717
Daher entschloß sich Herzogin Kunigunde schon wenige Tage nach dem
Tode ihres Mannes dazu, selbst für diese Rückstände aufzukommen, um das Seelenheil
ihres geliebten Gatten nicht in Gefahr zu bringen, wie nicht nur aus dem Testament
714
Vgl. unten, Kap. 14.2.
715
Vgl. unten Kap. 12.5.
716
Von den etwa 100 erhaltenen Quittungen, die jeweils auch den Grund des Darlehens angeben, nennt
die überwiegende Mehrheit den nagstverganngnen barischen krieg, einige erwähnen allgemein die
vergangen kriegslauffe, nur eine der Quittungen nennt den Krieg gegen die Eidgenossen als Ursache
für die Geldnot Herzog Albrechts. Vgl. BayHStA, Fürstensachen 300 sowie Haus- und
Familiensachen, Urkunden ca. 1517. Die vom Kloster Mönchsmünster ausgestellte Quittung vom 19.
Juni 1517 verweist explizid auf den Krieg gegen die Eidgenossenschaft.
717
Diese Geldquelle hatte der bayerische Herzog allerdings nicht erst in seinen letzten Lebensjahren,
sondern schon wesentlich früher aufgetan, wie Arnpeck (†1495) in seiner „Bayerischen Chronik“ zu
berichten weiß“. Er befürchtete nämlich, die Schulden des Herzögs würden bis zum Jüngsten Tag nicht
mehr bezalt werden: Omnia monasteria in ducatu suo oportebat sibi magnam pecunie summam
accomodare, [...]. Timendum autem est, quod primum solvantur in die novissimo. Vgl. A
RNPECK
,
Chronica, S. 420.
157
Kunigundes hervorgeht, sondern auch aus der Chronik des Pütrich-Klosters: Ihr zufolge
hat Kunigunde zum einen selbst häufig für Albrechts Seele gebetet, zum anderen aber
ließ sie auch andere ohne Unterlaß beten und Heilige Messen lesen. Um ihren Mann vor
den Schrecken des Fegefeuers zu bewahren, sei sie sogar bereit gewesen, ihr gantze
Morgen-Gaab [...] nach dem zeitlichen Hintritt seines Durchleuchtigisten Herrn Vatters
[...] zu dessen baldiger Erlösung aufzuwenden.
718
Das Testament der Herzogin enthält einige Anordnungen, denen man entnehmen kann,
wie sich Kunigunde das Rückzahlungsverfahren vorstellte.
Doch wellen wir unns vorbenennte unnser morgengab dergestallt vorbehallten,
das vorbestimbter unnser lieber sone hertzog Wilhelm in ainem oder aufs lenngst
zwaien jaren uns die betzal, damit wir die schulden, so gemellter weilennd unnser
lieber herr unnd gemachel gegen und bey ettlichen stifften, gotshewsern unnd
kirchenn gemacht hat, davon alls weit sy raichen, betzalen, unnd weylend seins
lieben herrn unnd vatters sele, der Got genedigklich zuhelffen geruche, solher
schulden darduch enntledigen mögen. Wo auch noch mer solher oder annder
schulden durch ine gemacht waren, bitten wir fruntlich sein lieb, die zu
enntledigung der vorbennenten irs herrn unnd vatters sele, auch zubetzalten, und
die lieb sele damit verhefft nit zelassen.
719
Ganz deutlich ist hier die Absicht der Herzogin zu erkennen, die Schulden, auf deren
Rückzahlung die Klöster und Kirchen schon seit einigen Jahren warteten, mit Hilfe ihrer
Morgengabe so schnell wie möglich, nämlich innerhalb von zwei Jahren, zurückzu-
erstatten. Ein Grund, die Schulden so schierist als müglich zurückzubezahlen, war ganz
offenbar die Angst der Herzogin, daß die Kirchen trotz verbriefter Rechte nach einer
gewissen Zeit leer ausgehen würden, eine Befürchtung, die sicher auch aufgrund der
teilweise sehr geringen Schuldsummen gerechtfertigt war.
720
Daß dieses Vorhaben
Kunigundes trotz ihrer guten Vorsätze nicht gerade leicht zu bewältigen war, zeigt nicht
718
Vgl. B
ITTRICH
, S. 43f.
719
Vgl. BayHStA, Kurbayern-Urkunden 6745. In ähnlicher Formulierung findet sich diese Absicht
Kunigundes auch in einem um das Jahr 1517 (zur Datierung vgl. unten Anm. 735) entstandenen
Urkunde: Alls wir verschiner zeit aus hertzennlicher liebe, trew und freundtschaft, so wir zu weilennd
dem hochgebornnen fürsten, unnserm freuntlichenlieben gemachel, herren Albrechten [...] löblicher
gedechtnus, des seele der Allmechtig barmhertzig sein wölle, auch seiner liebe und unnser beider
eeleiblichen sönen und töchtern haben, ain donation, gab unnd lessten willen aufgericht, unnd darinn
die zehen tawsennt gulden reinisch unnser morgenngab zu bezalung der schulden, so gemelter unnser
herr unnd gemahel, ettlichen stifften, gotshewsern und kirchen in verganngem bairischen krieg
schuldig worden ist, unnd von inen entlehent hat, alls weit die raichen, verordennt und verschaft
haben. Vgl. BayHStA, Haus- und Familiensachen, Urkunden ca. 1517.
720
Dieses Motiv nennt Kunigundes auch in diesem Falle erstaunlich gut informierter Biograph, vgl.
H
EYRENBACH
, Kunigunde, S. 116: Ferrer wolt dy frumm wittib fraw Chungund das allein bey den
worten nit ansteen lassen, sunndern alles getrewlich im werkh volstreckht haben; wesst wol, das auch
verbrieft sachen durch wandlperkait der tzeit leer ausgehent oder sunnst zum öftern malen auf die
lang banckh hinaus geschoben werdent.
158
nur die Zahl der noch erhaltenen Quittungen, sondern auch die Tatsache, daß die letzten
dieser Quittungen aus dem Jahr 1517 stammen.
721
Dieser jahrelange Aufschub zwischen dem geplanten Abschluß der Rückzahlungen im
Jahr 1510 und dem tatsächlichen Ende läßt sich mit der politischen Situation in Bayern
und mit dem Charakter Herzog Wilhelms erklären: Zum einen war Herzog Albrechts
ältester Sohn und Nachfolger Wilhelm beim Tode seines Vaters erst 15 Jahre alt, so daß
er bis zum Jahr 1511 unter der Obhut einer Vormundschaftsregierung stand. Zum ande-
ren weigerte sich der junge Herzog beständig, auch aufgrund anderer finanzieller Ver-
pflichtungen, die seiner Mutter versprochene Summe auszubezahlen, so daß sich Kuni-
gunde an ihren Bruder wenden mußte, um an ihr verbrieftes Recht zu gelangen. Mögli-
cherweise bei dessen München-Besuch im Sommer 1510, vielleicht aber auch in einem
späteren Schreiben, machte die Herzoginwitwe den Kaiser darauf aufmerksam, daß
Wilhelm die ihr zustehenden 10.000 rheinischen Gulden noch nicht an sie weiterge-
geben habe. Kaiser Maximilian reagierte auf die Bitten seiner Schwester, in dem er im
September des Jahres 1511 eine Gesandtschaft, bestehend aus den Herren Bartholomäus
von Firmian und Dr. Johannes Getzner, nach München beorderte, um die finanzielle
Situation Kunigundes zu ordnen. Da der Bericht der beiden Gesandten an Kaiser Maxi-
milian über ihre Reise nach München erhalten ist, können wir uns ein klares Bild vom
Ablauf dieser Verhandlungen machen:
722
So berichteten Firmian und Getzner, daß sie sich nach ihrer Ankunft in München gemäß
dem Befehl Maximilians sofort zur Herzogin begeben hätten, um von ihr zu erfahren,
was sie mit Herzog Wilhelm verhandeln sollten.
723
Die Herzogin habe ihnen daraufhin
721
Mehr als 100 Quittungen der Klöster und Kirchen, die nach der Rückzahlung der Schulden Herzog
Albrechts durch seine Witwe Kunigunde ausgestellt wurden, haben sich in verschiedenen Beständen
des Bayerischen Hauptstaatsarchives in München erhalten. 69 Quittungen befinden sich im Bestand
Fürstensachen 300, weitere 36 Quittungen werden unter der Signatur Haus- und Familiensachen,
Urkunden ca. 1517 aufbewahrt, eine Bestätigung der Schulden (da der Schuldbrief Herzog Albrechts
nicht vorlag) und ein dazugehöriges Beglaubigungsschreiben tragen die Signatur Kurbayern-Urkunden
Nr. 23950 und 23951. Die von Kunigunde ausbezahlten Klöster und Kirchen lagen fast alle in der
Nachbarschaft von München, da Herzog Albrecht im Landhuter Erbfolgekrieg so schnell wie möglich
Geld für die Kriegsrüstungen leihen mußte. Die Schuldsummen waren sehr unterschiedlich, viele
kleinere Kirchen gaben kleine Summen zwischen 4 und 20 Gulden (42 der genannten Kirchen), einige
gaben zwischen 21 und 50 Gulden (35 Kirchen und Klöster), wenige brachten zwischen 51 und 100
Gulden auf (9 Kirchen und Klöster); 17 Einrichtungen steuerten mehr als 100 Gulden bei, wobei die
Clarissinnen am Anger in München mit 1.700 Gulden die größte Summe aufbrachten.
722
Vgl. HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol. 15-18 sowie WMR 11/IX/4 (b). Neben der Klärung der
finanziellen Streitigkeiten zwischen Herzogin Kunigunde und Herzog Wilhelm sollten sich Firmian
und der aus Hall in Tirol stammende Dr. Getzner († 1519) auch um den Unterhalt, den Wilhelm
seinem Bruder Ludwig zu zahlen hatte, kümmern.
723
Vgl. HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol. 15
r
: ...gen Münichen geryten sein und unns, sopald wir
daselb hinkomen, zu der durchleuchtigen unnser gnedigen frawen von Bayrn, ewer kaiserlichen
Majestät swester verfuegt, und iren gnaden den bevelch oder instruction, so wir von ewr kaiserlichen
159
den Inhalt ihres Testamentes und besonders die Artikel betreffend die 10.000 Gulden
ihrer Morgengabe erläutert, nach denen diese Summe innerhalb von zwei Jahren an sie
zu zahlen gewesen wäre, um die Rückerstattung der Schulden Herzog Albrechts sicher-
zustellen. Gleichzeitig habe sie Firmian und Getzner eine Kopie ihres Testaments gege-
ben, das einige der immer noch amtierenden Regenten mit ihrem Siegel versehen hatten;
diese Kopie gaben die Gesandten zusammen mit ihrem Bericht an den Kaiser weiter.
724
Weil sich Herzog Wilhelm zu diesem Zeitpunkt nicht in München aufgehalten habe,
hätten die Gesandten die Herzogin gefragt, wie sie weiter verfahren sollten. Daraufhin
habe diese gemeint, die Herren sollten sich mit den Regenten und Vormündern des Her-
zogs in Verbindung setzen, da ihr Sohn ohne deren Zustimmung ohnehin nichts unter-
nähme.
725
Die kaiserlichen Gesandten seien diesem Rat gefolgt und hätten diese im
Namen des Kaiser aufgefordert, dafür zu sorgen, daß der Herzogin die 10.000 Gulden so
schnell wie möglich ausbezahlt würden. Wilhelms Vormünder hätten entgegnet, daß der
junge Herzog nur aufgrund anderer Schulden nicht in der Lage sei, seiner Mutter diese
Summe zu übergeben und daß Wilhem zuversichtlich sei, daß diese auch weiterhin
Geduld haben werde.
726
In diesem Punkt aber dürfte Herzog Wilhelm seine Mutter
falsch eingeschätzt haben: Daß sie sich an Kaiser Maximilian wandte, um das ihr zuste-
hende Geld zu erhalten, zeigt im Gegenteil, wie wichtig ihr die Rückzahlung der Schul-
den und die damit verbundene Rettung des Seelenheils ihres verstorbenen Ehemannes
waren.
Majestät gehabt, enndteckt, das unns ir fürstlich gnad antzaigen und zuversteen geben well, was wir
bey unnserm gnedigen herrn hertzog Wilhalmen von Bayrn, als von ewr kaiserlichen Majestät wegen,
werben und hanndeln sollen.
724
Vgl. HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol. 15
r und v
: ...und unns darauf mit kurtzen worten [...]
zuversteen gegeben: Es seye verschiner zeit ain vermecht oder testament mit verwilligung obgemelts
unsers gnedigen herrn, hertzog Wilhalms, aufgericht und mit etlichen der regennten innsigln besiglt.
Darynn unnder annderm begriffen, das iren fürstlichen gnaden ir morgengab, zehentawsendt guldin,
vorbehalten sein und in bestimbter zeit, nemblichen in jarsfrist, oder doch auf das lenngst in zwayen
jaren, so in nechstverganngner vasten verschinen sein, betzalt werden sollen, damit ir fürstlich gnad
dieselben zehentawsent guldin selbs zubetzalung etlicher closter, kirchen und annder glawbiger [...]
ausgeben mug, laut desselben testaments, des unns ir fürstlich gnaden ain Abschrift gegeben...
725
Vgl. HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol. 15
v
: ...haben wir ir fürstliche gnaden willen zuversteen
begert, ob wir zu seinen gnaden reyten, oder wie wir unnd darynn halten sollen. Hat Ir gnad für gut
angesehen , nachdem hertzog Wilhalm on der regennten oder vormünder wissen und willen nicht
hanndl, das wir selhs an die gemelten regennten oder vormünder gelanngen lassen.
726
Vgl. Vgl. HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol. 16
r und v
: Auf solch unnser werbung die gemelten
regennten oder vormünder nach kurtzem bedacht, unns die anntwort gegeben und unns, nach
unnderteniger erpietung gegen ewer kaiserliche Majestät antzaigt: Wiewol sy erkennen und ermessen,
das ditz begern, so wir in namen ewer kaiserlichen Majestät an sy gethan, zimlichen und pillichen, so
seye doch hertzog Wilhalm unntzher und noch in grossen schulden und verschreibungen, [...]
dardurch sich die betzalung der zehentawsent guldin rheinisch, und aus kainen argen oder
verachtung, vertzogen. Und sonderlichen auch auf das hoch vertrawen, so er zu seiner frawen und
160
Firmian und Getzner begnügten sich in der Verhandlung mit den Regenten Herzog Wil-
helms allerdings nicht mit dem vagen Versprechen, sie wollten sich mit dem Herzog um
eine möglichst rasche Zahlung bemühen, sondern verlangten die Festsetzung einer
bestimmten Frist, was die bayerischen Regenten mit der Begründung ablehnten, sie
könnten ohne den Herzog keine Frist festlegen.
727
Nach der Rückkehr des Herzogs wür-
den sie aber mit diesem über die Problematik beraten und dem Kaiser unverzüglich
Bericht erstatten. Nun machten die Gesandte einen weiteren Versuch, der Herzogin zu
ihrem Recht und ihrem Geld zu verhelfen, indem sie vorschlugen, daß zwei der Vor-
münder gemeinsam mit ihnen zu Herzog Wilhelm reisen sollten, um eine endgültige
Antwort zu erhalten, was die Vormünder in München jedoch mit der Begründung
ablehnten, daß ihre Amtszeit in Kürze abliefe und daß, wenn überhaupt, alle zusammen
zu Herzog Wilhelm reisen müßten.
728
Nach diesen erfolglosen Verhandlungen begaben sich Bartolomäus von Firmian und Dr.
Getzner erneut zu Kunigunde, um ihr über den Verlauf der Verhandlungen zu berichten
und sie über ihre Meinung bezüglich der weiteren Vorgehensweise zu befragen.
729
Kunigunde, die ihren Sohn kannte und schon öfters Probleme mit dessen Vorgehens-
weise in Finanzdingen gehabt hatte,
730
bat die Gesandten, abzureisen, da ihr Sohn
ansonsten seine Abwesenheit von München wohl noch länger ausdehnen würde.
731
Vor
ihrer Abreise machten die kaiserlichen Gesandten allerdings noch einen letzten Versuch,
die Vormünder Herzog Wilhelms umzustimmen. Bei einem weiteren Treffen mit den
Regenten erklärten sie, sie würden im Namen des Kaisers erwarten, daß die Klauseln im
Testament der Herzogin bald erfüllt würden. Wenn die Vormünder und Regenten nicht
dafür sorgten, daß ihr die Morgengabe ausbezahlt werde, bestünde die Möglichkeit, das
Testament der Herzogin zu widerrufen, was dem Herzog zu größerem Nachteil gerei-
muter unntzher getragen und noch hab, in guter zuversicht, sy werde noch lennger wie unntzher, in
ansehung ertzelter ursachen, guetlichen und mueterlichen gedult und mitleiden haben.
727
Vgl. HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol. 16
v
und 17
r
: ...und abermals bergert, das dy unns doch ain
zemlich zeit, darynn die betzalung beschehen soll, enndtlichen bestimmen. [...] Aber über das kain
annder anntwurt von inen erlangen mügen, sonnder auf irer vordern maynung verharet. Und des mer
sy kynden unns ausserhalbs hertzog Wilhalmen kain zeyt bestimben...
728
Vgl. HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol. 16
v
.
729
Vgl. HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol. 17
r
: ...haben wir unns widerumb zu unnser gnedigen
frawen verfuegt, iren fürstlichen gnaden solhs antzaigt und irer fürstlichen gnaden willen weyter
begert, wie wir unns fürter halten...
730
Vgl. unten, Kap 12.5: Etwa zur selben Zeit kam es zwischen Kunigunde und Wilhelm zu Streit um die
von Kaiser Maximilian dem Pütrich-Regelhaus gestifteten Reliquien, die nach dem Willen Kunigundes
auch nach ihrem Tod dort verbleiben sollten, was Herzog Wilhelm unbedingt verhindern wollte.
731
Vgl. HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol. 17
v
: Darauf unns ir fürstliche gnaden zuversteen gab, ir
fürstlich gnad trueg fürsorg, ob wir auf hertzog Wilhalmen zukunft zu München verharten, so möcht
derselb dest lennger ausbeleiben...
161
chen würde, als die Bezahlung seiner Schulden.
732
Daher hofften die Gesandten, die
Regenten würden sich in Zukunft ernsthaft um einen Ausgleich zwischen Mutter und
Sohn bemühen.
Das Eingreifen der Gesandten in München war zwar nicht sofort erfolgreich,
733
zeigt
aber deutlich die Verbundenheit der Geschwister Maximilian und Kunigunde. Die
Anordnung des Kaisers, daß sich seine Gesandten nach ihrer Ankunft in München direkt
an die Herzogin wenden und deren Anweisungen entgegennehmen sollten, belegt, daß
Maximilian von der Aufrichtigkeit seiner Schwester und ihrer Handlungsfähigkeit so
sehr überzeugt war, daß er ihr zusammen mit seinen Gesandten relativ freie Hand ließ,
um die Auseinandersetzung mit Herzog Wilhelm zu beenden.
Das Eingreifen Maximilians führte schließlich doch noch zu einem Erfolg, wie ein
Schreiben des Kaisers vom 27. September an seinen Neffen Wilhelm zeigt: Er habe das
Schreiben des Herzogs, in dem dieser über die Vereinbarungen bezüglich der Morgen-
gabe seiner Mutter berichtet hatte, vernommen und sei damit zufrieden. Herzog Wil-
helm solle nun seiner Mutter die Morgengabe gewissenhaft zu der vereinbarten Frist
bezahlen und dafür lieber die Begleichung anderer Schulden zurückstellen.
734
Diese - offenbar nicht erhaltene - Vereinbarung zwischen Mutter und Sohn sah wohl
vor, die Schuldensumme von 10.000 rheinischen Gulden in drei Raten auszubezahlen.
Die erste Rate wurde recht schnell beglichen, denn die ersten erhaltenen Quittungen sind
in das Frühjahr 1512 zu datieren. Den weiteren Verlauf der Rückzahlungbestrebungen
Kunigundes sind einer Erklärung zu entnehmen, die sie im Jahr 1517 abgab,
735
und in
732
Vgl. HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol. 17
v
: Wir haben auch nit unnderlassen, sonnder mit inen
geredt, sich dermassen mit betzalung der zehentawsendt guldin rheinisch darain zu schicken, damit sy
nit ursachen geben, das testament aufzuheben und zuwiderrueffen oder in annder weg zuhanndeln,
das doch unnserm gnedigen herrn hertzog Wilhalmen zu vil mererm und grosserm schaden und
nachtail gedeyhen würde...
733
Die bayerische Herzogin fühlte sich aufgrund der gescheiterten Verhandlungen dazu genötigt, die
Gesandten Maximilians ihrem Bruder gegenüber zu verteidigen, wie diese in ihrem Bericht erwähnten:
Unns hat auch unnser gnedige fraw, ewr kaiserliche Majestät swester, ainen brief on überschrift
gegeben und begert zuerfuegen, [...] in aller unndertenigkait pittend, ewr kaiserliche Majestät welle
unns alzeit gnedigklichen bevolhen, und ob diser unnser hanndlung kain missfallen haben... Vgl.
HHStA Wien, Maximiliana 19a/3, fol.
734
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden, Nr. 1032: Hochgeborner lieber vetter und fürst, wir haben dein
schreiben, unns ytzo bey deinem potten gtan, vernomen und als du unns erstlich anzaigest, wie du
unnser lieber schwester, deiner mutter irer morgengab halben verwisen habest, lassen wir unns solhes
ganntz wolgefallen, mit allem vleiss begerend, du wellest Ir dieselb ir morgengab auff zil und frisst,
wie du dich deßhalben mit ir vertragen hast, bezalen, und sy damit nit lennger aufhallten, sonnder
dich gegen ir als deiner mutter in fruntlicher liebe und trewe halten, und Ir annder schilden, wo du
damit beladen werest zurück stollen... Vgl. auch WMR 11/IX/27 (a).
735
Vgl. BayHStA, Haus- und Familiensachen, Urkunden ca. 1517. Die genaue Datierung dieses
Schreibens, daß kein Autograph der Herzogin ist, ist -wie schon die Münchner Archivsignatur zeigt -
unklar, obwohl als Datum des Schreibens der vi tag des jars alls man zelet von Cristi unnsers lieben
162
der sie bekräftigt, daß sie in den Jahren 1512, 1513 und 1517 jeweils eine bestimmte
Summe von Herzog Wilhelm erhalten habe:
Darauf wir dann zu verschinem fünfzehenhundert und zwelftem jar von dem
hochgebornen fürsten, unnserm freuntlichen lieben sone hertzog Wilhelmen, drew
tausent gulden reinisch, und darnach von seiner liebe im 1500 unnd 13. jar
abermals drew tawsent gulden reinisch, und verrer an hewt dato von demselben
hertzog Wilhelmen, unnd auch von seiner liebe bruedern hertzog Ludwigen [...]
vier tawsent gulden reinisch empfanngen.
736
Für diese Jahre belegen zahlreiche Quittungen verschiedener Klöster und Kirchen, daß
die an Kunigunde ausbezahlten Geldbeträge auch tatsächlich der Rückzahlung der
Schulden Albrechts zugute kamen. Die Anzahl der erhaltenen Quittungen weist auf eine
weitere Schwierigkeit hin, der sich Kunigunde bei ihrem Unternehmen zu stellen hatte.
So mußten nicht nur alle Kirchen festgestellt werden, bei denen Albrecht Schulden hin-
terlassen hatte, es mußte auch für eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden
Summe gesorgt werden, da die Morgengabe der Herzogin für die Rückzahlung aller
Schulden nicht ausreichend war. Absoluten Vorrang bei der Auszahlung besaßen offen-
bar die kleineren Kirchen rund um München, die alle die volle Schuldensumme erstattet
bekamen, die in vielen Fällen weniger als 50 rheinische Gulden betrug. Größere Gottes-
häuser und Klöster, die dem verstorbenen Herzog Summen in Höhe von mehreren hun-
dert Gulden geliehen hatten, konnten dagegen nicht immer voll entschädigt werden.
Mindestens zwei Einrichtungen, das Benediktiner-Kloster in Ebersberg und das Kloster
in Dießen am Ammersee, verzichteten nach Verhandlungen mit der Herzogin und reif-
licher Überlegung auf den Großteil ihrer Ansprüche.
737
Andere Einrichtungen, bei-
spielsweise das Kloster von Reichersberg oder das Augustiner-Chorherrenstift Rohr bei
Regensburg, erhielten dagegen die volle Schuldsumme zurückerstattet. Nicht über-
raschend ist die Tatsache, daß die Mehrzahl der entschädigten Kirchen und Klöster im
engeren und weiteren Umkreis der Stadt München angesiedelt waren, da Albrecht im
Landshuter Erbfolgekrieg möglichst rasch an Bargeld hatte kommen müssen, um so
herrn gebürde xv
c
unnd im xvii jaren“ angegeben ist. Da Kunigunde aber erwähnt, daß sie die ihr für
1517 zustehenden 4.000 Gulden erhalten und ausgegeben habe, die erhaltenen Quittungen dieses
Jahres aber durchgehend spätere Daten (vor allem aus den Monaten April-Juni) angeben, könnte ein
Irrtum in der Datierung des Schreibens vorliegen. Möglicherweise wurde der Ausstellungsmonat
ausgelassen, vielleicht stammt die Urkunde Kunigundes aber auch vom 6. Januar 1518.
736
Vgl. BayHStA, Haus- und Familiensachen, Urkunden ca. 1517 sowie H
EYRENBACH
, Kunigunde, S.
116f.
737
Das Kloster Ebersberg erhielt von 1.000 Gulden nur 300 ausbezahlt, der Konvent des Klosters in
Dießen war schließlich bereit, sich mit 200 anstatt mit 1.100 Gulden zufrieden zu geben. Vgl.
BayHStA, Haus- und Familiensachen, Urkunden ca. 1517, Quittungen des Klosters Dießen am
Ammersee vom 17. April 1517 und Quittung des Klosters St. Sebastian/Ebersberg vom 12, Juni 1517.
163
schnell wie möglich gegen die von ihm nicht anerkannten Erben Herzog Georgs vorge-
hen zu können.
738
Wie hoch die Verpflichtungen gegenüber den verschiedenen Kirchen im Einzelnen
waren, belegten die von Herzog Albrecht oder seinem Rentmeister ausgestellten
Schuldbriefe, die nach Begleichung der Schuld zusammen mit den Empfangsbestäti-
gungen an die Herzogin übergeben wurden. Kunigunde sorgte danach für die Übergabe
der Schuldbriefe an ihren Sohn Wilhelm, um diesem die ausgegebenen Geldbeträge zu
belegen. So schrieb sie beispielsweise im Jahre 1512 eigenhändig an ihren Sohn:
Hochgeporner furst, hertzen lieber sun! Ewr lieb wiß zw vor mein mueterliche lieb
unnd trew. Ich schikch ewr lieb hiemit die schuldprief, so ich mit den 3.000 gulden
entledigt hab. Unnd wie wol dem probst vonn Dietramszell, auch der abtesin vonn
Annger zinsgelt verschrieben ist zwgeben, unnd nit geschechen, so hab sy doch
ped, obgenannt probst unnd abtesin, das zinsgelt nit erfordert, sunder mir die
schuldprieff guetwiligklichen ganndwurt. Damit pefilich ich ewr lieb der muetter
Gots zu pebaren vor aller widerwertigkait. Geschriben am mitich nach dem
suntag Canntate.
739
Aber auch wenn sich durch die Wirren des Landshuter Erbfolgekrieges keine Schuld-
bescheinigung erhalten hatte oder keine ausgestellt worden war, war eine Auszahlung
des betreffenden Gotteshauses möglich, da Kunigunde zumindest in einigen Fällen von
ihrem Ehemann über dessen Geldgeschäfte informiert worden war, wie sich am Beispiel
Beyharting zeigt. Da dessen Propst Pantaleon keinen Schuldbrief vorlegen konnte,
bestätigte er der Herzogin, daß er seinerzeit ihrem verstorbenen Mann 600 Gulden
geliehen hatte, wofür er auch Zeugen angeben konnte.
740
Bekräftigt wurden die Angaben
des Beyhartinger Propstes durch ein Beglaubigungsschreiben des Pfarrers der nahe
gelegenen Gemeinde Glonn, Mattäus Retzelhauser.
741
Nachdem diese im Dezember
1512 ausgestellten Versicherungen vorlagen, war Kunigunde sehr rasch bereit, dem
besagten Kloster die ihm zustehende Summe zuzuweisen. Die Quittung des Klosters
738
Zur Verteilung der Kirchen und Klöster vgl. die einzelnen Quittungen im BayHStA, Haus- und
Familiensachen, Unrkunden ca. 1517 und Füstensachen 300, fol. 3-71. Viele der Kirchen lagen
tatsächlich in München oder in der nächsten Umgebung von München (beispielsweise St. Clara in
München, Gilching, Forstenreid, Kirchheim, Vaterstetten); einige Kirchen waren auch weiter entfernt
(z.B. Pähl, Bermreid am Starnberger See, Riegsee).
739
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden, Nr. 1072. Für eine Datierung des Briefes auf den 12. Mai des Jahres
1512 spricht hauptsächlich die angesprochene Einigung der Herzogin mit dem Propst des Klosters
Dietramzell und der Äbtissin des Klosters zu St. Clara in München, da beide eine Zahlung Kunigundes
für das Jahr 1512 (am 27. April bzw. 29. April) quittieren. Zudem ist nur eine der erhaltenen
Quittungen für dieses Jahr nach dem Mittwoch nach Cantate datiert; die betreffende Quittung trägt das
Datum Pfinztag nach Cantate und könnte durchaus von Kunigunde „nachgereicht“ worden sein. Vgl.
BayHStA, Füstensachen 300, fol. 6 (Dietramszell), fol. 4 (St. Clara in München) und fol. 22 (Pipping).
Der Verbleib der Schuldbriefe konnte bisher nicht geklärt werden.
740
Vgl. BayHStA, Kurbayern-Urkunden, Nr. 23951.
741
Vgl. BayHStA, Kurbayern-Urkunden, Nr. 23950.
164
Beyharting und seines Propstes Pantaleon, in der der Erhalt des Geldes bestätigt wurde,
wurde bereits am 7. März 1513 ausgestellt. In einem eigenhändigen Schreiben an ihren
Sohn Herzog Wilhelm begründete Kunigunde diese Auszahlung folgendermaßen:
Ich schikch ewr lieb hiemit die schultprief meines herren und gemachel seliger
gedechtnus, die ich enntledigt hab. Unnd wiewol der probst vonn Peyhertnig umb
sechshundert gulden, die ich im doch pezalt hab, kainen schuldprief von meinem
herren und gemahel selliger gedechtnus hat, so hab ich doch des guet wissen
gehabt, pay leben meins herr unnd gemachel selliger gedechtnus, daß er
sechshundert gulden dem probst vonn Peyhertig schuldig ist gewesen, auch im
willen gewest, die auf des furderlich vor all anndern geltern zw pezallen. Unnd
ewr lieb zw merer warhait an zwzaigen, schikch ich ewr lieb vonn dem pfarrer
unnd dechant zw Glann ain pekanntnus der warhait; auch vonn dem Hanns
Rishaimer. Auch die abgeschrifft des stiftspriefs, ain meß vonn den sechshundert
rheinisch gulden zw stiften...
742
Diese lange Erklärung könnte ein Beleg dafür sein, daß die Herzogin eine genaue
Abrechnung über den Verlauf der Schuldentilgung vorlegen mußte, daß sie also nicht
frei über das Geld verfügen konnte, das immerhin aus ihrer Morgengabe stammte, denn
sonst hätte sie eine Auszahlung ohne das Vorhandensein eines Schuldbriefes nicht aus-
führlich begründen müssen. Auf der anderen Seite sorgte Kunigunde durch die Über-
gabe der Quittungen an ihrem Sohn Wilhelm und die genaue Abrechnung aber auch
dafür, daß dieser als Rechtsnachfolger seines verstorbenen Vaters jederzeit belegen
konnte, daß die Schulden Herzog Albrechts getilgt worden waren.
Wie gut Kunigunde und ihre Helfer die Rückzahlungen organisiert hatten, zeigt die
Auswertung der erhaltenen Quittungen. Für das Jahr 1512 waren Kunigunde 3.000 rhei-
nische Gulden zur Verfügung gestellt wurden. Die erhaltenen Urkunden belegen die
Auszahlung von 3.008 Gulden an insgesamt 25 Kirchen oder Klöster, wobei die Mehr-
zahl der Kirchen relativ geringe Summen zwischen 10 und 80 Gulden erhielten, wäh-
rend die Münchner Clarissinnen am Anger und das Kloster zu Dietramszell zusammen
mehr als zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel bekamen.
743
Im folgenden
Jahr verteilte die Herzogin den ihr zur Verfügung stehenden Betrag von ebenfalls 3.000
Gulden gleichmäßiger: 44 Klöster und Kirchen konnten mit insgesamt 2.649 Gulden
entschädigt werden. Die Höhe der ausbezahlten Summen bewegte sich in diesem Jahr
zwischen 4 und 600 Gulden, wobei die Mehrzahl der Kirchen weniger als 50 Gulden
erhielt. Nach einer 3-jährigen Pause, in der offensichtlich keine weiteren Auszahlungen
742
Vgl. BayHStA, Kurbayern-Urkunden 23961.
743
Die Clarissinen am Anger erhielten 1.700 Gulden, der Konvent des Klosters zu Dietramzell 496
Gulden sowie 5 Schilling Pfennig. Zu den übrigen Auszahlungen der Jahre 1512, 1513 und 1517 vgl.
BayHStA, Haus- und Familiensachen, Urkunden ca. 1517 und Fürstensachen 300, fol. 3-71.
165
vorgenommen wurden, hatte Kunigunde im Jahr 1517 schließlich noch 4.000 Gulden
zur Verfügung, um die Schulden bei den letzten Klöstern und Kirchen zu tilgen. Die
erhaltenen Quittungen bezeugen Zahlungen in Höhe von 3.286 Gulden, die 35 Gottes-
häusern zu Gute kamen. Die Höhe der Rückerstattungen lag zwischen 7 und 700 Gul-
den, wobei die Mehrzahl der Kirchen wiederum kleinere Beträge unter 50 Gulden
erstattet bekam.
Insgesamt haben sich Quittungen für 104 Kirchen oder Klöster erhalten, die von Kuni-
gunde getilgten Schulden beliefen sich nach diesen Belegen auf mindestens 8.943 Gul-
den. Da die Herzogin aber einige Gotteshäuser mit viel geringeren Summen entschä-
digte, als diesen eigentlich zustand, kann man davon ausgehen, daß auch die
„fehlenden“ knapp 1.000 Gulden zur Rückerstattung der Schulden Herzog Albrechts
verwendet wurden, auch wenn sich dafür keine Belege erhalten haben. Für diese Ver-
mutung spricht außerdem eine Formulierung Kunigundes, die sie in einem an Herzog
Wilhelm gerichteten Brief verwendete, als sie ihrem Sohn die Quittungen aus dem Jahr
1517 zur Verfügung stellte. Nachdem sie noch einmal ihren Willen, die Schulden ihres
vestorbenen Mannes zurückzuerstatten, bestätigt und die Modalitäten der Rückzahlung
erläutert hatte, erklärte sie:
...unnd also der obvermelltn zehen tawsent gulden rheinisch unnserer morgengab
mit beraiter bezalung gueter lanndeswerung vorberuertermassen völligklich unnd
genntzlich entricht unnd bezallt sind, die wir auch innhallt unnserer verordnung
unnd lessten willens zu entrichtung etlicher stiftn, gotshewser unnd kirchen
widerumb gebraucht unnd ausgeben, unnd dess unnsern vorgenanten lieben sünen
die erledigten schuldbrief zuhannden gestellt haben...
744
Abschließend versicherte Kunigunde, wie es der Stil einer solchen Urkunde verlangte,
daß ihre Söhne alle finanziellen Verpflichtungen ihr gegenüber erfüllt hätten, und daß
weder sie noch ihre Erben in der Zukunft weitere Ansprüche an Wilhelm und Ludwig
stellen würden:
Demnach sagen unnd zelen wir, obgenannte fraw Kunigund, für unns, unnser
erben unnd nachkomen, die obgenannten unnser lieb sün, hertzog Wilhelmen unnd
hertzog Ludwigen, alls diser zeit regierennden fürsten, auch irer liebe erben unnd
nachkomen, unnd wen wir deshalben zu quittiern schuldig sind, der vorberuerten
bezallten zehen tawsent gulden rheinisch unnserer morgengab genntzlich quitt,
frei, ledig und los. Darum durch unns noch jemannd anndern von unnsern wegen
zu iren liebden, noch anndern unnsern lieben sünen und töchtern, oder derselben
erben, lannden unnd leutn weiter kain anspruch, recht noch vordrung mer
zusuechen, zehaben noch zugewinnen...
745
744
Vgl. BayHStA, Haus- und Familiensachen, Urkunden ca. 1517.
745
Vgl. BayHStA, Haus- und Familiensachen, Urkunden ca. 1517.
166
Kunigunde war ganz offensichtlich zufrieden mit der Art, wie eines der vordringlichsten
Anliegen ihrer Witwenzeit ausgeführt und beendet worden war. Dies bestätigt der
eigenhändige Zusatz, den Kunigunde unter die zitierte Urkunde setzte; der Satz ich laß
mirs gefallen läßt deutlich die Zustimmung Kunigundes erkennen. Daß damit eine pas-
sive Haltung im Sinne von „alles erdulden“ gemeint sein könnte, ist wohl auszu-
schließen, da die Erstattung der Rückstände schließlich freiwillig und allein durch ihren
Willen zustande gekommen war. Die Vorhersage des bayerischen Chronisten Veit Arn-
peck, der geargwöhnt hatte, daß die Schulden Herzog Albrechts bei verschiedenen Klö-
stern wohl erst am jüngsten Tag eingelöst werden würden,
746
traf, vor allem bedingt
durch das große Engagement der Herzoginwitwe, also zumindst nicht gänzlich ein,
wenn auch nicht alle Klöster und Kirchen ausgezahlt werden konnten.
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