Medienpolitiker müssen im nationalen wie auch im europäischen Kontext sicherstellen,
dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter in Zukunft in der Lage sein werden, ihr
Angebot auch im Internet zur Verfügung zu stellen und dieses auch weiterentwickeln zu
können.
Privatfernsehen nimmt in Deutschland einen festen Platz bei den Mediennutzern ein. Im Jahr
2011 erreichten die beiden größten privaten Anbieter, die RTL-Gruppe und ProSiebenSat.1
Media AG, mit ihren Fernsehprogrammen RTL, RTL II, und VOX (RTL-Gruppe) sowie
Sat.1, ProSieben, und kabel eins (ProSiebenSat.1 Media AG) einen durchschnittlichen
Zuschaueranteil von 43,6 Prozent. Mit Blick auf die demokratische Funktion der
Massenmedien existiert jedoch ein Problem mit der Ausrichtung ihrer Angebote; in aller
Regel werden Unterhaltungssendungen in das Programm aufgenommen und die
Fernsehpublizistik mit kontroversen Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
vernachlässigt. Die Programmforschung der Landesmedienanstalten ergab, dass im Jahr 2010
RTL 2,6 Prozent seiner Sendezeit auf kontroverse Themen verwendete. Bei VOX waren es
1,8 Prozent, bei Sat.1 1,4 Prozent, bei ProSieben 0,8 Prozent, bei RTL II und bei kabel eins
jeweils 0,4 Prozent. Damit ist ein Großteil der Fernsehzuschauer praktisch vom
gesellschaftlich notwendigen Diskurs über politisch kontrovers diskutierte Themen
ausgeschlossen. Das Rundfunkrecht legt den genannten privaten Anbietern (in Abgrenzung zu
Spartenprogrammen mit einer thematischen Ausrichtung) jedoch eine besondere
Verpflichtung auf, wonach die Programme vielfältige Inhalte, wie beispielsweise Information,
Bildung, Beratung und Unterhaltung, aufweisen müssen. Hier stellt sich die Frage, ob die
rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Selbst wenn dies zu bejahen sei, stellt der
festgestellte Mangel in den Programmen die massenmedial vermittelte Funktion eines
öffentlichen demokratischen Raumes in Frage.
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