Bewerbungsinfo Master (Wintersemester 2022/23)


Wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen oder die zur Immatrikulation erforder-



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Wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen oder die zur Immatrikulation erforder-
lichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen, erlischt die Zulassung mit Ablauf der 
Frist. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, eine Verlängerung dieser Frist ist nicht 
möglich. Der Verlust des Studienplatzes ist unwiderruflich.
In unseren Checklisten zur Immatrikulation unter 
www.uni-hamburg.de/checklistemaster
 finden Sie alle erforderlichen Informationen 
zu den Unterlagen, die zur Immatrikulation nötig sind. Bitte überprüfen Sie Ihre 


Sommersemester 2023 
Masterstudiengänge 
17 
Unterlagen sorgfältig anhand dieser Checklisten. Die Unterlagen, die Sie unbedingt 
innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen müssen, sind in den Checklisten 
farblich gekennzeichnet. Die übrigen Unterlagen können Sie über
www.uni-hamburg.de/nachreichen
nachreichen, ohne dass Ihre Zulassung gefährdet 
wird. Eine Nachreichung kann dazu führen, dass Sie ihre endgültigen Semesterun-
terlagen (Semesterbescheinigung, BAFöG-Bescheinigung, Semesterticket) erst nach 
Semesterbeginn erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation an der Universität Hamburg 
ausschließlich elektronisch erfolgt. Unterlagen, die in Papierform per Post einge-
sendet oder persönlich vor Ort abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Ablauf nach der Immatrikulation finden Sie unter
www.uni-hamburg.de/ae.
Bachelorstudium an der Universität Hamburg
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum 
Zeitpunkt der Immatrikulation in 
den Masterstudiengang noch nicht 
abgeschlossen haben, muss Ihr 
Abschluss bis zum Ende des ersten 
Fachsemester vorliegen. 
Durch die fristgerechte Zahlung des 
Semesterbeitrages melden Sie sich 
regulär zum kommenden Semester 
zurück und erhalten die Semesterunter-
lagen (inkl. Onlinedokumente) für Ihren 
bisherigen Bachelorstudiengang. Gleich-
zeitig sind Sie für den nun angestrebten 
Masterstudiengang registriert, damit Sie 
sich in STiNE für Lehrveranstaltungen 
usw. anmelden können.
Sobald das Bachelorstudium erfolgreich 
abgeschlossen wurde, erfolgt die 
endgültige Umschreibung in den 
Masterstudiengang und Sie erhalten 
entsprechend neue Dokumente 
(inkl. BAföG-Bescheinigung) in Ihrem 
STiNE-Account. 
Die Studienbüros bzw. Prüfungsstellen 
der Fakultät melden die Informationen 
zum Abschluss an das Team Bewerbung, 
Zulassung und Studierendenangele-
genheiten, wenn das Abschlusszeugnis 
beantragt wurde. Ersatzweise können 
Sie auch eine Bescheinigung über 
den erfolgreichen Abschluss Ihres 
zuständigen Studienbüros einreichen. 
Diese muss das Datum der letzten 
Prüfungsleistung enthalten und den 
tatsächlichen Abschluss des Bachelorstu-
diums bestätigen – Formulierungen wie 
„wird ... voraussichtlich beenden“ sind 
nicht ausreichend.


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