Bewerbungsinfo Master (Wintersemester 2022/23)



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Masterstudiengänge 
10 
2.1 Sonderanträge im Rahmen der Bewerbung
Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich im Rahmen der Bewerbung stellen 
können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden. Sie haben 
die Möglichkeit die folgenden Anträge zu stellen:

Antrag auf Berücksichtigung als Härtefall 

Antrag auf Berücksichtigung als Spitzensportler:in

Antrag Doppelstudium (nicht erforderlich bei einem Bachelor-Master Übergang)

Antrag auf Nachteilsausgleich „Modifikation von besonderen
Zugangsvoraussetzungen“ (nur für papierlose Masterstudiengänge)

Antrag auf Nachteilsausgleich „Modifikation von besonderen Auswahlkriterien“
(nur für papierlose Masterstudiengänge)
Detaillierte Informationen zu den Sonderanträgen sowie zu deren formalen 
Anforderungen erhalten Sie im Merkblatt 
Sonderanträge für Studienbewerberinnen 
und -bewerber
(PDF) und unter 
www.uni-hamburg.de/sonderantrag-master
.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Sonderantrag im Rahmen Ihrer Bewerbung 
gesondert stellen und auch gesondert elektronisch abschicken müssen, ansonsten 
wird der Sonderantrag nicht berücksichtigt. Für die Antragstellung erforderliche 
Unterlagen laden Sie bitte bei der Antragstellung hoch.
Für eine individuelle Beratung zu den Härte- und Nachteilsausgleichsregelungen 
wenden Sie sich bitte an das 
Büro für die Belange von Studierenden mit Behin-
derung oder chronischer Erkrankung
.


Sommersemester 2023 
Masterstudiengänge 
11 
3 Auswahlverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist führt die Universität Hamburg das Zulassungs- und 
Auswahlverfahren durch. Die Studienplätze werden im Rahmen der festgesetzten 
Zulassungszahlen in der aktuellen
Satzung über die Zulassungshöchstzahlen
 
vergeben. Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze verfügbar sind, wird ein 
Auswahlverfahren durchgeführt. 
Nach dem 
Hochschulzulassungsgesetz
 erfolgt die Auswahl bei der Studienplatz-
vergabe für Masterstudiengänge nach den folgenden Quoten:
Vorabquoten

ein Anteil von 10 % für Fälle außergewöhnlicher Härte

ein Anteil von 2 % für Spitzensportler:innen


Sommersemester 2023 

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