Sommersemester 2023
Masterstudiengänge
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Bewerbung ohne Einreichen von Bewerbungsunterlagen
Für einige
Masterstudiengänge
, in denen die Bewerbung grundsätzlich ohne Einrei-
chen von Bewerbungsunterlagen („papierlose Masterstudiengänge“) erfolgt, genügt
grundsätzlich die Bewerbung über STiNE.
Für diese Studiengänge erfolgt die Auswahl auf Basis der in der Bewerbung getätigten
Angaben und ein Einreichen von Nachweisen ist grundsätzlich
erst im Falle einer Zu-
lassung zur Einschreibung erforderlich. Lediglich
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bei nicht eindeutig vergleichbaren bisherigen Studiengängen und
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bei vorherigem Abschluss im Ausland
ist eine Einreichung von Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist zur Feststellung
der Vergleichbarkeit erforderlich. Die Unterlagen müssen Sie innerhalb der Bewer-
bungsfrist an die in der Bewerbung genannte Bewerbungsanschrift chicken.
Beachten
Sie bitte, dass die Informationen zur Vergleichbarkeit teilweise entspre-
chende Negativ- bzw. Positivkataloge enthalten. Ist Ihr Studiengang darin entspre-
chend als nicht vergleichbar bereits geprüft und definiert, hat die Bewerbung keine
Aussicht auf Erfolg.
Kann die Vergleichbarkeit
nicht festgestellt werden, muss die Bewerbung von der
weiteren Auswahl ausgeschlossen werden und nimmt nicht am Zulassungsverfah-
ren teil.
Im Falle der Bewerbung ohne Einreichen von Bewerbungsunterlagen wird auf Basis
Ihrer Angaben in der Bewerbung vorausgesetzt, dass
Sie die Zugangsvoraussetzun-
gen für den von Ihnen angestrebten Masterstudiengang erfüllen, d.h. einen ersten
berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben (bzw. momentan erwerben), der
dem angestrebten Masterstudiengang inhaltlich entspricht.
Wird im Falle der Zulassung bei der Einschreibung festgestellt, dass Sie die
Zugangsvoraussetzungen
nicht erfüllen, kann die Einschreibung nicht erfolgen.