Wichtiger Hinweis
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die in diesen Informationen gegebenen
Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen des Verfahrens ausdrücklich unter dem
Vorbehalt von Änderungen stehen, die erst nach Redaktionsschluss wirksam werden.
Dies gilt insbesondere für die
Universitäts-Zulassungssatzung
(UniZS) sowie für
Hinweise zu Zulassungsbeschränkungen, das
Auswahlverfahren
und besondere
Zugangsvoraussetzungen
zu einzelnen
Studiengängen
.
Sommersemester 2023
Masterstudiengänge
4
Termine und Fristen
01.12.2022 – 15.01.2023
Bewerbungszeitraum
Bewerbung über STiNE
15.02. – 22.02.2023
Immatrikulationszeitraum
7 Tage
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Fristen um sogenannte „Ausschlussfristen“
handelt. Das bedeutet, dass eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung bzw. Immatri-
kulation nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich ist.
Bitte beachten Sie zudem, dass einige Fachbereiche Bewerber:innen direkt nach
der Entscheidung ihrer Auswahlkommission vorab über das Ergebnis informieren
und schon im Vorwege vor der offiziellen Veröffentlichung der Bescheide um eine
verbindliche Rückmeldung zur Annahme des Studienplatzes bitten. Stellen Sie also
für die gesamte Bewerbungsphase und auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist
sicher, dass Sie unter der von Ihnen bei der Bewerbung angegebenen E-Mail-Adresse
erreichbar sind.
15.02.2022
Veröffentlichung der Bescheide
Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid
finden Sie in Ihrem STiNE-Account
Sommersemester 2023
Masterstudiengänge
5
1 Zugangsvoraussetzungen
Mit Ihrer Bewerbung an der Universität Hamburg wird vorausgesetzt, dass Sie die
Zugangsvoraussetzungen
für den von Ihnen angestrebten Studiengang erfüllen.
Ausführliche Informationen zu den Studieninhalten und den Zugangsvorausset-
zungen für die einzelnen Masterstudiengänge finden Sie unter
www.uni-hamburg.
de/liste-master
.
1.1 Erststudium
Um sich für einen Masterstudiengang
an der Universität Hamburg bewer-
ben zu können, ist der Nachweis eines
ersten berufsqualifizierenden Abschlus-
ses erforderlich. Sollten Sie sich in der
Abschlussphase Ihres Studiums befin-
den und noch kein Abschlusszeugnis
mit Note vorweisen können, reicht zur
Bewerbung als Nachweis ein aktuelles
Transcript of Records mit ihrer vorläufi-
gen Durchschnittsnote. Das Abschluss-
zeugnis ist unverzüglich nachzurei-
chen, spätestens bis zum Ende des
ersten Fachsemesters (bis spätestens
30.09. bei einer Zulassung zu einem
Sommersemester). Solange das Zeugnis
nicht vorliegt, sind Sie bedingt für den
Masterstudiengang eingeschrieben.
Sommersemester 2023
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