Masterstudiengänge 6 1.2 Sprachkenntnisse Für alle Bewerber:innen, die ihr Erststu-
dium nicht in einem deutschsprachigen
Studiengang an einer deutschspra-
chigen Hochschule abgeschlossen
haben, ist der Nachweis ausreichender
Kenntnisse der deutschen Sprache als
Voraussetzung für die Aufnahme eines
Studiums an der Universität Hamburg
erforderlich. Der Nachweis muss im
Rahmen der Immatrikulation einge-
reicht werden.
Bewerber:innen, die zwar einen auslän-
dischen Hochschulabschluss haben,
aber trotzdem ihre Hochschulzugangs-
berechtigung (z.B. Abitur) an einer
deutschsprachigen Einrichtung erwor-
ben haben, können als Nachweis auch
die Hochschulzugangsberechtigung
(also z.B. das Abiturzeugnis) einreichen.
Eine abschließende Liste der Nachweise,
die die Universität Hamburg akzeptiert,
finden Sie unter
www.uni-hamburg.de/
deutschkenntnisse
. Die Sprach-
zertifikate dürfen nicht älter als drei
Jahre sein, gerechnet vom ersten Tag
der Bewerbungsphase für das jeweilige
Semester. Für das Sommersemester ist
der 01.12.2019 Stichtag.
Für Masterstudiengänge, die nur auf
Englisch unterrichtet werden, sind
keine Deutschkenntnisse nachzuwei-
sen. Für diese Studiengänge müssen
Sie jedoch Englischkenntnisse nachwei-
sen. Hier hat jeder Master eigene
Regelungen, beachten Sie dazu bitte die
Hinweise des jeweiligen Masterstudi-
engangs. Welche Masterstudiengänge
deutsch-englischsprachig und welche
rein englischsprachig sind, können Sie
dem
Studienangebot
entnehmen.
1.3 Weitere Voraussetzungen je nach Studiengang Darüber hinaus sind zur Bewerbung in einigen Masterstudiengängen noch weitere
Nachweise notwendig. Nähere Informationen dazu finden Sie in den individuellen
Informationen zu „Ihrem“ Masterstudiengang in den
Zugangsvoraussetzungen
sowie auf den Seiten zu den Masterstudiengängen im
Studienangebot
.