Sommersemester 2023
Masterstudiengänge
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Die genaue Frist zur Annahme des
Studienplatzes
entnehmen Sie Ihrem
Zulassungsbescheid.
Die Zulassung wird unwirksam, wenn
die zugelassene Person die Zulassung
nicht bis zu dem im Bescheid genannten
Termin annimmt (
§ 23 UniZS
)
oder die
im Bescheid beschriebenen Formvor-
schriften nicht einhält.
Die Annahme des Studienplatzes erfolgt
elektronisch. Es findet keine persönliche
oder postalische Immatrikulation statt.
Beachten
Sie bitte, dass einige Master-
studiengänge ihre Bewerber:innen
direkt nach Feststellen der Auswah-
lentscheidung kontaktieren und vorab
Zulassungsmitteilungen verschicken.
Es
kann durchaus sein, dass diese dann
bereits auch vorab schon eine Rückmel-
dung von Ihnen zur Annahme des Studi-
enplatzes benötigen.
Eine Einschrei-
bung ist jedoch erst dann möglich,
wenn der rechtsverbildliche Bescheid
in Ihrem Bewerbungsaccount unter
„Dokumente“ zur Verfügung steht.
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