Masterstudiengänge 18 Haben Sie Ihr Bachelorzeugnis bereits zur Einschreibung eingereicht, werden Sie
endgültig in den Master eingeschrieben und erhalten auch eine Semesterbeschei-
nigung, die auf den Master ausgestellt ist.
Weitere Informationen zum Ablauf nach der Immatrikulation finden Sie unter
www.uni-hamburg.de/ae
.
Bachelorstudium nicht an der Universität Hamburg Wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Immatrikulation in den Masterstu-
diengang an der Universität Hamburg noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie
bitte Ihr Abschlusszeugnis schnellstmöglich innerhalb des ersten Semesters nach
(im Sommersemester bis spätestens zum 30.09.). Nutzen Sie hierfür bitte
www.uni-hamburg.de/nachreichen
. Ersatzweise können Sie auch eine Bescheinigung
über den erfolgreichen Abschluss Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Diese muss
das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss
des Bachelorstudiums bestätigen – Formulierungen wie „wird ... voraussichtlich
beenden“ sind nicht ausreichend.
Weitere Informationen zum Ablauf nach der Immatrikulation finden Sie unter
www.uni-hamburg.de/ae.
5.1 Allgemeine Hinweise Hinweise zum Studiengangwechsel Sofern Sie an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, setzt ein Studiengang-
wechsel keine Exmatrikulation voraus, d.h. Sie bleiben zunächst in Ihrem bisherigen
Studiengang immatrikuliert. Sollten Sie die Zulassung für Ihren neuen Studien-
gang bekommen, werden Sie mit der Annahme des neuen Studiengangs für diesen
umgeschrieben.
5.2 Semesterunterlagen Sofern Sie einen Studienplatz an der Universität Hamburg erhalten und im Laufe der
Immatrikulationsphase angenommen haben, erhalten Sie zunächst vorläufige Semes-
terunterlagen (vorläufiger Studierendenausweis und vorläufiges HVV-Semesterticket)