Wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen oder die zur Immatrikulation erforder-
lichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen, erlischt die Zulassung mit Ablauf der
Frist. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, eine Verlängerung dieser Frist ist nicht
möglich. Der Verlust des Studienplatzes ist unwiderruflich.
In unseren Checklisten zur Immatrikulation unter
www.uni-hamburg.de/checklistemaster
finden Sie alle erforderlichen Informationen
zu den Unterlagen, die zur Immatrikulation nötig sind. Bitte überprüfen Sie Ihre
Sommersemester 2023
Masterstudiengänge
17
Unterlagen sorgfältig anhand dieser Checklisten. Die Unterlagen, die Sie unbedingt
innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen müssen, sind in den Checklisten
farblich gekennzeichnet. Die übrigen Unterlagen können Sie über
www.uni-hamburg.de/nachreichen
nachreichen, ohne dass Ihre Zulassung gefährdet
wird. Eine Nachreichung kann dazu führen, dass Sie ihre endgültigen Semesterun-
terlagen (Semesterbescheinigung, BAFöG-Bescheinigung, Semesterticket) erst nach
Semesterbeginn erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation an der Universität Hamburg
ausschließlich elektronisch erfolgt. Unterlagen, die in Papierform per Post einge-
sendet oder persönlich vor Ort abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Ablauf nach der Immatrikulation finden Sie unter
www.uni-hamburg.de/ae.
Bachelorstudium an der Universität Hamburg
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum
Zeitpunkt der Immatrikulation in
den Masterstudiengang noch nicht
abgeschlossen haben, muss Ihr
Abschluss bis zum Ende des ersten
Fachsemester vorliegen.
Durch die fristgerechte Zahlung des
Semesterbeitrages melden Sie sich
regulär zum kommenden Semester
zurück und erhalten die Semesterunter-
lagen (inkl. Onlinedokumente) für Ihren
bisherigen Bachelorstudiengang. Gleich-
zeitig sind Sie für den nun angestrebten
Masterstudiengang registriert, damit Sie
sich in STiNE für Lehrveranstaltungen
usw. anmelden können.
Sobald das Bachelorstudium erfolgreich
abgeschlossen wurde, erfolgt die
endgültige Umschreibung in den
Masterstudiengang und Sie erhalten
entsprechend neue Dokumente
(inkl. BAföG-Bescheinigung) in Ihrem
STiNE-Account.
Die Studienbüros bzw. Prüfungsstellen
der Fakultät melden die Informationen
zum Abschluss an das Team Bewerbung,
Zulassung und Studierendenangele-
genheiten, wenn das Abschlusszeugnis
beantragt wurde. Ersatzweise können
Sie auch eine Bescheinigung über
den erfolgreichen Abschluss Ihres
zuständigen Studienbüros einreichen.
Diese muss das Datum der letzten
Prüfungsleistung enthalten und den
tatsächlichen Abschluss des Bachelorstu-
diums bestätigen – Formulierungen wie
„wird ... voraussichtlich beenden“ sind
nicht ausreichend.
Sommersemester 2023
Dostları ilə paylaş: |