Der Deutsche Bundestagist die Volksverträtung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von Volk auf vier Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung.
Das Plenum des Bundestages ist Forum der Großer parlamentarischen Auseinandersetzungen, vor allem, wenn dort entscheidende Fragen der Außen- und Innenpolitik diskutiert werden. In den Ausschüssen liegt auch der Schwerpunkt der parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit.
Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wer mindestens acht Jahre lang dem Parlament angehört hat, erhält nach Erreichen der Altersgrenze eine Pension.
Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Länder, wirkt der Gasetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. In Gegensatz zum Senatsystem von Bundesstaaten wie den USA oder der Schweiz besteht der Bundesrat nicht aus gewählten Volksvertretern. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen oder deren Bevollmächtigte. Je nach Einwohnerzahl haben die Länder drei, vier, fünf oder sechs Stimmen; sie können nur einheitlich abgegeben werden. Mehr als die Hälfte aller Gesetze benötigt die Zustimmung des Bundesrates. Im Bundesrat tritt das Landesinteresse immer wieder vor Parteiinteressen; die Abstimmungen können dann zu anderen Ergebnissen führen, als es die Mehrheitsverhältnisse der politischen Parteien erwarten lassen. Aus dem Kreis der Länder wählt der Bundesrat nach einem feststehenden Turnus für jeweils ein Jahr seinen Präsidenten. Der Präsident des Bundesrates nimmt die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr, wenn dieser verhindert ist.
Die Bundesregierung, das “Kabinett” besteht aus dem Bundeskanzler nimmt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Bundesministern eine selbständige, hervorgehobene Stellung ein. Er führt im Bundeskabinett den Vorsitz. Ihm allein steht das Recht zur Kabinettsbildung zu : Er wählt die Minister aus und macht den für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung. Der Kanzker enscheidet außerdem über die Zahl der Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest. Einzelne Ministerien sind im Grundgesetz erwähnt; das Auswärtige Amt, die Bundesministerien des Inneren, der Instiz, der Finanzen und der Verteidigung. Die starke Stellung des Kanzlers beruht vor allem auf seiner Richtlinienkompetenz: Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Die Bundesminister leiten im Ramen dieser Richtlinien ihren Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung. Der Bundeskanzler ist das einzige vom Parlament gewählte Kabinettsmitglied, und er allein ist ihm verantwortlich.