Kunigunde, Erzherzogin von Österreich und Herzogin von Bayern-München (1465-1520) Eine Biographie


Stiftungen der Herzogin zugunsten des Pütrich-Klosters



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12.5 Stiftungen der Herzogin zugunsten des Pütrich-Klosters
Unter der Oberin Clara Loderin war es zu einem erneuten Ausbau des Pütrich-Regel-
hauses gekommen, an dem auch Kunigunde erheblichen Anteil hatte, da sie zwei dem
Kloster benachbarte Häuser kaufte und diese dem Konvent zur Verbreiterung des
Gebäude vermachte.
850
 Die Kosten für den Umbau, der das Regelhaus in eine
bequemere Form und Ordnung brachte, trug die Herzogin selbst, die 500 Gulden aber,
mit denen die besagten Gebäude belastet waren, wurden auf ihre Bitte von der
Hofkammer ihrer Söhne Wilhelm und Ludwig abgelöst.
851
Auch an der Vergrößerung der Klosterkirche zu Beginn ihrer Klosterzeit nahm die baye-
rische Herzogin Anteil: Sie stiftete der Christopherus-Kirche einen zweiten Altar und
einen Dachreiter und war bei der Dedicatio der erweiterten Kirche anwesend, die am 5.
Juni 1509 gefeiert wurde.
852
 Anläßlich dieser Feierlichkeit machte Kunigunde dem
Regelhaus weitere großzügige Geschenke, zu denen ein Bildnis Christi, eine Tafel mit
einem Bild des heilige Christopherus sowie mehrere silberne Sakralgegegenstände, dar-
unter ein Kruzifix für den Chor, gehörten.
853
 Außerdem erklärte sie sich bereit, jährlich
eine Summe von fünf Gulden als Stiftung zu Verfügung zu stellen, um den Kauf von
Wachs und Öl für die Kirche zu ermöglichen.
854
Im folgenden Jahr stiftete die fromme Herzogin einen ewigen jartag, vermutlich zum
Andenken an ihren verstorbenen Gatten. Von einer Summe von 200 Gulden, die sie als
Kapital zur Verfügung gestellt hatte, sollten jährlich 10 Gulden an diesem Jahrestag
aufgewendet werden. Gefeiert werden sollte er immer am Montag nach Passionis bei
                                                           
850
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 423/1, fol. 7
v
:  Ihr firstlich durchlaucht haben gleich anno 1508 des
Eisenhofers haus hie zuekhaufft umb 600 gulden, auch seind darauf gelegen 5 gulden, 45 schilling
järlich zuabloslich  ewigsgelt, di hat Ihr firstlich durchlaucht herr sohn, herzog Wilhalm aus der
firstlichen rentcamer zugeben verwilliget. Vgl. ebenso H
UFNAGEL
, Pütrich, S. 297.
851
Vgl. B
ITTRICH
, S. 52. Den Erwerb der zwei Häuser bestätigte die Herzogin selbst einige Jahre nach
dem Kauf in einem eigenhändigen Schreiben an einen ihrer Söhne: ...wie die vonn Munichen ewr lieb
geklagt haben, wie mein swestern denen vonn Munichen zwegesagt solten haben, uber die zway
heiser, der Eisenhoferin unnd des Pelchen haws, kains mer zw kawfen, hab ich mit meinen swestern
red darvonn gehalten; die sagen, ewr lieb hab mir aus kindlicher lieb der Eissenhoferin haws
geschenkcht unnd sy habens nit gekauwft... Vgl. BayHStA, Haus- und Familiensachen-Urkunden, ca.
1518. In einem Verzeichnis der Besitztümer der Herzogin wird der Kauf der Häuser ebenfalls erwähnt,
zusätzlich wurden auch die Kosten, die Kunigunde dadurch entstanden und die sie aus ihrer jährlichen
Rente bezahlte, genannt: Auch haben ir fürstliche gnaden uns herzu pracht der Eyssnhoferin haus, das
erpaut des hungershauß kauft, erpautt, auch das pecknhaus mit zimer und dach gepessert. Gestett als
in summa 2.092 gulden 17 Pfennig. Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 424/9 (Aufstellung der Besitztümer der
Herzogin Kunigunde), fol. 7
r
.
852
Vgl. BayHStA, KL- Fasz. 423/1, fol. 7
v
: ... di capellen ist das ander mahl zu der ehr des heiligen
martyrers Christophori gekercht worden anno 1508. Vgl. ebenso H
UFNAGEL
, Pütrich, S. 297f.
853
Vgl. B
ITTRICH
, S. 52.
854
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 423/1, fol. 7
v
.

190
den Augustinern, denen dafür fünf Gulden ausbezahlt werden sollten. Die restlichen
fünf Gulden sollten bei dem Konvent der Pütrich-Schwestern verbleiben.
855
Auch in ihren letzten Lebensjahren war Kunigunde noch um eine Verbesserung der
Situation des Pütrich-Regelhauses bemüht, wie ein undatiertes eigenhändiges Schreiben
der Herzogin an einen ihrer Söhne, vermutlich an Herzog Wilhelm, zeigt.
856
 Darin erin-
nerte sie ihren Sohn daran, daß sie ihn bei seinem letzten Besuch gebeten habe, mit den
vonn Munichen zwhanndeln. Darmit der kawf des hungerhaws halben ain furganng
gebine..., solle er sich dafür einsetzen, daß sie dieses Haus erhielte, das offensichtlich
als eine Art Armenküche gedacht war. Um dieser Bitte Nachdruck zu verleihen, ver-
zichtete die Herzogin auch nicht darauf, ihrem Sohn ins Gedächtnis zu rufen, was sie
alles für ihn und seine Geschwister getan habe.
857
 Schließlich habe sie ihren Kindern
aus mueterlicher trew zuliebe darauf verzichtet, ihre Güter an sich zu nehmen unnd
annderst wo gar ain kloster vonn newen [zu] pawen, sondern sich hie in das regelhawß
zw den frumben swestern begeben. Daher solle er ihr als ihr hertz lieben sun zu diesem
Wunsch verhelfen. Nach einem Exkurs über die in der Vergangenheit von ihr erworbe-
nen Häuser der Eisenhoferin kommt die Herzogin nun auf eine alte Zusage zu sprechen:
...mir haben auch mein swestern gesagt, daß vor etlichen jaren, ee ich herein in
das regelhawß pin komen, daß etlich puerger unnd des rats vorwanten ich des
hungershawß den swestern gern zwkawfen het geben, aber sy, die swestern, daß
nit vermugt hieten zw kawfen solen, dann mein lieb frumb swestern meins
peybesen entgelten, daß ist mir lait.
Sie befürchte nun, so Kunigunde, daß die von München daß oft genannt hawß meinen
swestern und mir entziechen unnd zugueten nit kumben lasen würden. Zuletzt vertraute
sich Kunigunde ihres Sohnes lieb hilf unnd kindlich trewen an, in der Hoffnung, das
geplante Projekt könne verwirklicht werden.
858
 Mit dem Bau dieses Hungerhauses hätte
Kunigunde, die auch ansonsten immer bemüht war, sich an die Lebensgewohnheiten der
Terziarinnen anzupassen, eine weitere Verpflichtung, die materielle und moralische
Unterstützung der Armen und Kranken, erfüllt.
859
 Daher ist es durchaus verständlich,
daß ihr dieses Projekt sehr am Herzen lag, wie auch ein Schreiben belegt, in dem sie
                                                           
855
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 423/1, fol. 7
v
.
856
Vgl. BayHStA, Haus- und Familiensachen-Urkunden, ca. 1518.
857
Vgl. BayHStA, Haus- und Familiensachen-Urkunden, ca. 1518: Ewr lieb wellen pedenkchen, was ich
ewr lieb unnd der geswisterget aus mueterlicher trew guetwiligklich getann hab.
858
Vgl. BayHStA, Haus- und Familiensachen-Urkunden, ca. 1518.
859
Vgl. B
ARONE
, Tertiarier, Sp. 557.

191
dem Vertrauten ihres verstorbenen Mannes, Bartholomäus Schrenck,
860
  ihre,
letztendlich allerdings vergeblichen, Bemühungen um den Bau dieses Hauses schilderte:
...auf das hoch vertrawen, das mein herr sälliger zü euch gehabt, und ich noch
gäntzlich zu euch trag, mach ich nit underlassen, euch zu clagen mein anligen, so
mir von den von münchen begegnet, deßsich mich kainswegs zu ainem rat het
versechen, und ist das des hungershaws halben...
861
Offensichtlich hatte Kunigunde schon ein geeignetes Gebäude käuflich erworben, als
der Rat der Stadt München das Projekt der Herzogin ablehnte.
862
 Darüber sei sie, wie sie
schreibt, sehr betrübt gewesen und habe auch ihren Sohn um Hilfe gebeten:
Darauf meinem sune yetz vergangen samstag geschriben, so mich die von
München in dem nit wellen ansechen, mir daß haus, wie ich es erkauft hab, lassen
folgen, daß doch sein lieb mit inen handel...
863
Enttäuscht darüber, daß sie bisher noch keine Antwort erhalten hatte und weil sie die
heilig zeit gern zu frid und rue verbringen wolle, erwog Kunigunde in ihrem Zorn auf
die Vertreter der Stadt München sogar, an einem anderen Ort ein neues Kloster zu
erbauen: ...landen und leuten zu gütt, mein gut wol mugen nemen, anderswo von newem
ain Closter pauen...
864
. Am Ende mußte die Herzogin auf ihren Traum, ein Hungerhaus
für das Pütrich-Regelhaus zu errichten, verzichten: ... ich han auch ainem rad zu gesagt,
furan kains mer zu kaufen, wolt ich inen so gäntzlichen gehalten haben, als heten sy des
prief und fidel von mir...
865
 Sehr deutlich wird die Enttäuschung Kunigundes über das
Scheitern des von ihr verfolgten Projektes am Ende des Briefes, als sie ihren Vertrauten
darum bat, mit ihr mitleyden zu tragen.
866
                                                           
860
Die Familie Schrenck gehörte zu den Münchner Ratsgeschlechtern, Mitglieder dieser Familie lassen
sich zwischen 1295 und 1623 im Rat der Stadt nachweisen. Vgl. L
IEBERICH
, Landstände, S.120f.
Bartholomäus war ein Sohn des 1499 verstorbenen Vincenz Schrenck aus München, der nach seinem
Großvater († 1473) auf den Namen Bartholomäus getauft worden war. Vgl. L
IEBERICH
, Gelehrte Räte,
S. 184f. Er gehörte als Vertreter der Münchener Bürgerschaft zu den sechs noch von Herzog Albrecht
IV. bestimmten Vertretern der Landschaft, die gemeinsam mit Herzog Wolfgang die Vormundschaft
über Herzog Wilhelm IV. ausüben sollten. Vgl. R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 5. Da Bartholomäus
Schrenck im Jahr 1518 verstarb, muß der Brief Kunigundes spätestens in diesem Jahr, wahrscheinlich
aber schon früher, entstanden sein. Vgl. L
ANZINNER
, Fürst, S. 397.
861
Vgl. BayHStA, Fürstensachen 305, fol. 11: Abschrift des Schreibens der Herzogin an Bartholomäus
Schrenck.
862
Vgl. BayHStA, Fürstensachen 305, fol. 11.: ...daß ich aufrichtigklichen durch mein lieb swestern, und
auch die ich darzu hab lasen erfodern, kauft hab mit allem zugehörn. Und er mir sein frey aigenngut
geben hat, und mich gepeten, wo im was von ainem rad daraus erstündt, im vor demselben gen ainem
rad zu sten. Daß ich im zu gesagt, auch doctor Leschen und Emershoffer deshalben zu ime geschickt
[...] mit vil hin und her worten etc darauf mir die von München den Kauf gantz abgeslagen und selbs
dar einstenn, das mich nit ain wenig beswärt...
863
Vgl. BayHStA, Fürstensachen 305, fol. 11.
864
Vgl. BayHStA, Fürstensachen 305, fol. 11.
865
Vgl. BayHStA, Fürstensachen 305, fol. 11.
866
Vgl. BayHStA, Fürstensachen 305, fol. 11.

192
Daß es Kunigunde auch in ihren letzten Lebensjahren nicht gelang, den Bau eines Hun-
gerhauses gegen den Willen der Vertreter der Stadt München durchzusetzen, bestätigt
auch die Chronik des Klosters, in der eine solche Baumaßnahme nicht unter den aufge-
zählten Wohltaten der Herzogin erscheint.
867
Der Aufenthalt der Herzoginwitwe im Pütrich-Regelhaus sicherte den Schwestern auch
die Aufmerksamkeit und die Unterstützung des Kaisers, der Kunigunde während ihrer
Klosterzeit mindestens einmal persönlich besuchen kam. Bei dieser Visite im Juli
1510
868
 zeigte sich Maximilian, den die Schwestern zum pater spititualis, das heißt zum
Beschützer ihres Gemeinschaft, erhoben hatten,
869
 nicht nur Kunigunde, sondern dem
gesamten Konvent gegenüber sehr großzügig, den er mit seltenen, kostbar geschmück-
ten und sehr reich gezeirten Heiligthumen allergnädigist beschencket, von denen ein
großer Teil angeblich von Jesus Christus und Maria stammten.
870
 Zu den Reliquien, die
sich zur Entstehungszeit der Klosterchronik im 18. Jahrhundert offenbar noch im Besitz
des Pütrich-Klosters befanden,
871
  zählten unter anderem ein etwa fingerlanges Stück
vom Kreuz Christi, ein Dorn der Dornenkrone, Teile der Kleidung des Heilandes sowie
ein Stück Stoff aus einem Schleier und einem Kleid Marias. Zusätzlich soll der Kaiser
dem Regelhaus noch weitere Reliquien überlassen haben, die von Aposteln und Mär-
tyrern stammen sollten.
872
 Einen Teil der Geschenke ließ Herzogin Kunigunde nur
wenige Tage nach der Übergabe, die durch die Caspar Winzerer, den kaiserlichen Ver-
trauten Dietrich Staine und dem Balbierer Matheus erfolgt war, von einem Goldschmied
namens Hans Deininger schätzen:
                                                           
867
Nach den Erweiterungen zu Beginn des 16. Jahrhunderts und der Umgestaltung der Christophorus-
Kirche fanden erst im Jahr 1559 wieder Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen der Kirche und
des Klosters statt. Vgl. H
UFNAGEL
, Pütrich, S. 298.
868
Das Inventar der Besitztümer Kunigundes nennt nicht nur den Wert der Gegenstände, die Kaiser
Maximilian seiner Schwester und den übrigen Regelschwestern vermachte, sondern auch das Datum
dieser Visite: Anno 1500 und im zechenden jar am montag vor Alexy [=8. Juli] ist die römische
kayserliche Maiestatt, unser allergenedigister herr, herr Maximilian in unnserem regelhaus und
conventt gewessen pey irer Majestät liebsten swestern frawen Küngundt... Vgl. BayHStA, KL-Fasz.
424/9 (Aufstellung der Besitztümer der Herzogin Kunigunde), fol. 1
r
.
869
Vgl. Michael B
IHL
: De Terzio Ordine S. Francisci in Provincia Germaniae Superioris sive
Argentinensi, in: Archivum Franciscanum Historicum 16, Fasz. IV (1921), S. 442-460, hier S. 447.
870
Vgl. B
ITTRICH
, S. 44. In einer späteren Urkunde bestätigte Kaiser Maximilian die Schenkungen
zugunsten des Münchner Regelhauses, allerdings ohne Einzelheiten zu nennen. Vgl. BayHStA,
Klosterurkunden München-Pütrich, 1511 I 1 sowie eine Abschrift der Urkunde, die von Kunigunde
mit eigener Hand bestätigt wurde, vgl. BayHStA, KL-Fasz. 424/9. Auch das Inventar der Besitztümer
Kunigundes berichtet von der Großzügigkeit des Kaisers dem Konvent gegenüber: ...und ir kaiserliche
Majestät sich gantz genadigklich gegen iren fürstlichen gnaden und dem conventt gehalten. Vgl.
BayHStA, KL-Fasz. 424/9 (Aufstellung der Besitztümer der Herzogin Kunigunde), fol. 1
r
.
871
Vgl. B
ITTRICH
, S. 46. Die Verfasserinnen zählten an dieser Stelle auf, in welchen Gefäßen die
genannten Reliquien zu ihrer Zeit aufbewahrt wurden.
872
Vgl. B
ITTRICH
, S. 45f.

193
Item an freytag nach sant Alexi hat unnser allergnädigste fraw das heyltum als
lassen schatzen Hans Deininger, goltschmiede. Darpey ist gewessen: ir
fürstlichen gnaden, vater Schatzger, gardian, vater Hanns Gerolt, prediger, vater
Lienhart Juchenhoffer, unser peichtvater, vater, maister Hans von Wischam,
goltschmied und der convent.
Item das groß silbran creutz mit den vil edelnstain hat er geschätz umb 360
gulden rheinisch.
Item das clain guldein kreutzel, das kaiserliche Majestät irn fürstlichen gnaden zu
letz hat gelassen umb 400 gulden rheinisch.
Item das guldein pacem umb 400 gulden rheinisch.
Item das groß kupfren creutz mit der partikln und grossn füß mit dem clain silbern
clain pilden umb 200 gulden rheinisch.
Item die monstrantzen, die auf dem fuß hat die heillige drey künig gesmeltz umb
208 gulden rheinisch.
Item die ander monstranzen umb 90 gulden rheinisch.
Item das klain tässelein mit dem vil heythum umb 31 gulden rheinisch.
Item die groß tassl mit dem silbren plechen umb 28 gulden rheinisch
Item summa summarum 1667 gulden rheinisch.
873
Seiner Schwester soll der Kaiser nach den Informationen der Klosterchronik zudem
noch eine Corporal-Taschen, die angeblich von einer englischen Königin mit eigener
Hand angefertigt worden war, sowie ein Stück Silber, sechshundert etlich und sechzig
Gulden werth geschenkt haben, welches diese aber nicht für sich selbst behalten wollte,
sondern alsobalden dem GOtts-Hauß angewendet haben soll.
874
 Auch die Oberin Clara
Loderin wurde von Kaiser Maximilian persönlich beschenkt. Sie erhielt zu einem
allergnädigist-Kayserlichen Angedencken nicht nur einen kostbaren Zeug von Gold,
sondern auch das Gewand aus rotem Atlas, das Maximilian bei seinem Besuch in Mün-
chen getragen hatte, mit der Auflage, daraus ein Meßgewand machen zu lassen.
875
Nach dem Besuch des Kaisers und der Übergabe kostbarer Geschenke und Reliquien
wollte die Herzogin auch für die Zeit nach ihrem Tod rechtzeitig Vorsorge treffen: Sie
plante, den Pütrich-Schwestern alle Gegenstände, die sie mit ins Regelhaus genommen
hatte, ihr gesamtes Silbergeschirr sowie alle Reliquien-Geschenke des Kaisers zu ver-
machen. Bald nach der Visite Maximilians nahm sie eine Erweiterung ihres 1508 aufge-
                                                           
873
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 424/9 (Aufstellung der Besitztümer der Herzogin Kunigunde), fol. 1
v
 und 2
r
.
Die Summe der einzelnen geschätzten Beträge beläuft sich bei eine Addition der Einzelbeträge
allerdings auf 1717 Gulden, so daß in der Aufstellung, wo als Gesamumme 1657 Gulden angegeben
wird. offensichtlich ein Rechfehler vorliegt.
874
Vgl. B
ITTRICH
, S. 46.
875
Vgl. B
ITTRICH
, S. 46f. Diese Angabe wird bestätigt durch einen Eintrag in der Liste der Besitztümer
Kunigundes, vgl. BayHStA, KL-Fasz. 424/9 (Aufstellung der Besitztümer der Herzogin Kunigunde),
fol. 1
r
: ...und am phintztag nach Alexy hat ir kaiserliche Majestät unnser allergnädigen fürstin das
clain guldcreutz geschickt zu letz, und unnser müter Clara und dem convenntt irer Majestät roten
atlassen schauben zu ainem meßgewannt, pey dem Fogl, ir Majestät palbirer.

194
stellten Testaments vor, wie aus einem eigenhändigen Schreiben der Herzogin an ihren
Sohn Wilhelm hervorgeht:
...als ich ewr lieb gepeten hab mit ainer ewr lieb hanndgeschrift hiepey ligend
kuertzlich pegrifen, mein testament zw pestetigen, des ich diser zeit vonn ewr lieb
vertzigen pin gewesen, unnd mir zw anntwurt geben, ewr lieb wel ewr vormunder
rat haben. Ich sol ewr lieb mein testament zwe schikchen, daß ir hie pey synt, wie
ewr lieb das in meinem peywesen gelesen habt unnd nit annderst gemacht...
876
An einer späteren Stelle dieses Briefes zählte Kunigunde ihrem Sohn, der die
gewünschten  Änderungen seiner Mutter ablehnte, auf, welche Gegenstände sie nach
dem Tode ihres Mannes verschenkt und welche sie mit in das Pütrich-Regelhaus
genommen hatte, nachdem sie einen Großteil ihres Besitzes schon im Jahr 1508 ihren
Kindern vermacht hatte:
877
...Ich hab gar ain klain guet vonn ewrm herrn unnd vatter mit mir ein das
regelhawß pracht. Item ainen ring mit ainer diemanten rosen hab ich ewrer lieb
prueder hertzog Ludwig geben. Item ain silbern pecher, vergolt an ain kelch, hab
ich ain kelch darzwe mach lasen, unnd hab denn kaiserlicher Majestät palwirer,
der mir das heiltum pracht hat. geben. Item ain silberns vergolt schefel auf ain
silbern fueslein hab ich geben, heiltums darein zwfasen, unnd das hernach
verzaichent. Hab ich noch ainen ring mit 3 klain gespitzten diemant, ain ring mit
ainem klain gespitzten diemant, ain silbers trinkchgeschir, gemacht wie ain hafen,
mit ainem kelch, unnd ain klains silberes unnd vergolt heferl, ain silbern
verdekchten pecher, ain silbern schal mit vergolten gewaye unnd sannd Jorgen,
zway klaine silberne salsenschusel, ain silbern klain salzfaß, ain silbern vergolten
apfel. Item drey gelumenyrt wibel unnd annderst, doch klaines gelts wert, das
spotlichen wer zw schreiben...
878
Daß Kunigunde die kostbaren Reliquien ebenfalls dem Kloster und nicht, wie von Wil-
helm und seinen Vormündern erhofft, dem bayerischen Herzogshaus vermachen wollte,
begründete die Herzogin damit, daß sich diese schon länger im Besitz ihrer Familie
befunden hätten, so daß sie darüber verfügen könne, wie sie wolle:
...das heiltum, das ich der kirchen nach lawt meines testaments geschaft hab
nembt, unnd die kirchen ires aigen guets perawbt, dan daß in meiner macht wol
stet, pey meinem leben zwgeben, wem ich wil, dann das vonn meinem herrn unnd
vatter seliger und nit ewrm vatter hie ist...
879
                                                           
876
Vgl. BayHStA KL-Fasz. 427/20. Leider ist auch dieses Schreiben der bayerischen Herzogin, wie die
meisten Privatbriefe, undatiert. Unter dem Schriftstück findet sich der Zusatz ca. 1515, der allerdings
von einer anderen Hand stammt.
877
Diese Aussage der Herzogin bestätigte unter anderem auch Augustin Köllner, ein Sekretär Herzog
Albrechts IV., in einem Schreiben an Herzog Wilhelm vom 18. Oktober 1515: Ich hab auch in eur
gnaden herrn und vaters seliger leben von seinen gnaden mermals gehört, das sein gnaden aus aigen
mündt gegen mir geredt hat, mein weib hat all ir claider und sesmuk irn töchtern geordent und für das
gar nichs mer in ir gewalt, dann allain noch etliche alte müns, silbern und gulden pfennig, sind nit
tausent gulden wert, da hat sy lust mit. Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden 906, fol. 5.
878
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 427/20.
879
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 427/20.

195
Dabei war es Kunigundes ausdrückliche Bitte, daß die oben aufgezählten Gegenstände,
die nach ihrem Tod in das Eigentum des Regelhauses übergehen sollten, niemals ver-
kauft werden sollten. Für den Fall aber, daß nach einem Brand die finanziellen Mittel
zum Wiederaufbau des Klosters fehlen sollten, gestatte sie es den Schwestern, die wert-
vollen Stücke zu veräußern, um so das Überleben des Klosters sicherzustellen.
880
Die großzügige Schenkung des Kaisers zugunsten seiner Schwester und des Klosters
mißfiel allerdings Herzog Wilhelm so sehr, daß er schon kurze Zeit nach dem Besuch
Maximilians und der Testamentserweiterung seiner Mutter versuchte, die gestifteten
Reliquien für die Familie der Wittelsbacher zu sichern. Dies zeigt eine undatierte
Instruktion Wilhelms für seine Vormünder Johannes von der Leiter und Christoph von
Ortenburg,
881
 die offensichtlich als Reaktion auf die Bitte Kunigundes, Wilhelm möge
ihre Testamentsänderung bestätigen, zum Kaiser gesandt wurden.
882
 Der Herzog wollte
nach eingehenden Beratungen mit seinen Vormündern und Räten nicht zulassen, daß die
wertvollen Reliquien auf ewige Zeit unerreichbar für alle Gläubigen, aber auch für die
herzogliche Schatzkammer, im Regelhaus verbleiben sollten; er hoffte vielmehr, daß es
den Gesandten gelingen würde, den Kaiser davon zu überzeugen, daß diese Heiligtümer
nach dem Tod seiner Mutter viel besser in der herzoglichen Hofkapelle in München
aufgehoben wären, wo sie von allen Gläubigen verehrt werden könnten.
883
 Maximilian
                                                           
880
Vgl. die Instruktion Herzog Wilhelms für seine Gesandten zum Kaiser, Johannes von der Leiter und
Christoph von Ortenburg im BayHStA, Kurbayern-Urkunden, Nr. 7330:  Nachdem die hochgeboren
furstin, kaiserlicher Majestät swester, fraw Konigund etc. witib, unnser liebe frau unnd mueter, in
willen unnd furnemen sey, ein testament unnd letsten willen zuverordnen unnd aufzurichten, darinn sy
under annderem das kostperlich, zierlich eingefasst heiligtumb, damit die kaiserliche Majestät
dieselben unnser liebe frawen unnd mueter negst alhie reichlich begabt hat, den regelswestern zu
Munichen, dabei sy ytz ir wonung hat, nach irem tod zuverschaffen, allso das solch heiltumb und
kirchenzier fur unnd fur in ewigkeit bei dem regelhaus bleiben soll. Es wurde dann dasselb regelhaus
durch prunnst dermassen verderben, das die regelswestern das nit mer zuerpawen vermöchten, so
mag man alsdann von den silbergeschmeid und gold, so an solichem haligtumb ist, solch seglhaus
wider erpawen und das darumb angreiffen. Vgl. außerdem Geh.HausA, Hausurkunden 905 (Konzept)
sowie B
ITTRICH
, S. 54f. und H
UFNAGEL
, Pütrich, S. 282.
881
Vgl. BayHStA, Kurbayern-Urkunden, Nr. 7330 sowie Geh.HausA, Hausurkunden 905 (Konzept). Da
in dieser Instruktion immer wieder Beratungen Herzog Wilhelms mit seinen Vormündern erwähnt
werden und die Phase der vormunschaftliche Regierung mit der Volljährigkeit Wilhelms am 13.
November 1511 beendet war, ist davon auszugehen, daß die Instruktion bald nach dem im Juli 1510
erfolgten Besuch des Kaisers in München entstand.
882
Vgl. BayHStA, Kurbayern-Urkunden, Nr. 7330: ...Darauf uns obvermellte unnser fruntlich liebe frau
und mueter zu ir erfordert unnd fruntlich ersucht und gebeten hat, das wir alls ir son und regirennder
furst angeregt ir testamennt zuhannthaben unnd zuhallten mit aigner hannt unnderschreiben unnd mit
unnserm daumenring versecrtiern sollten.
883
Vgl. BayHStA, Kurbayern-Urkunden, Nr. 7330:  Wo solich haligtumb unnd kirchenzier zue den
regelswestern nach unnser frawen und mueter Tod bleiben sollt, das damit dem wirdigen heiligtumb,
so darin versasst ist, gar wenig ere von den cristgeleibigen ertzaigt, sonnder allso verporgen in dem
regelhaws, inen zu ainem schatz, verligen unnd behallten wurd, davon werde Got noch die wellt lob,
noch eer, gnad oder ergetzligchait erlanngen möcht. Wo aber solch heiligtumb unnd kirchenzier nach
ir lieb tod in unnser furstlich hofcapellen zu Munichen verordennt wurde, darin wir dann an solher

196
sollte seine Schwester bitten und anweisen, dafür zu sorgen, daß dieselben nach ihrem
Tod in die herzogliche Hofkapelle übergeführt werden würden. Begründet wurde dieses
Anliegen Herzog Wilhelms und seiner Vormünder, daß durch die Aufbewahrung der
Reliquien in der Hofkapelle eine bessere Erinnerung an die Herzogin und ihren Bruder
gewährleistet sei:
Hierauf sollen unnser potschaft unnd räte die kaiserliche Majestät von unnsren
wegen unndertenigclich bitten, damit ir Majestät der obgenannten unnser frawen
und mueter, alls ir Maiestat swester hieinn gnediclich schreiben unnd an sy
begeren, damit dieselb unnser frau und mueter angezeigte heiligtumb, clainat und
kirchenzier nach irem absterben unns, alls irem sun unnd erben des furstentumbs
Bairn, unnd zu derselben fursten hofcapellen, aus vorangezeigten ursachen, zu
ewiger gedechtnuss vollgen laß, unnd das solich kostbarkait bei der weiber
regelhaus, darein niemant frembder von cristenlichem volkh kumbt, nit allso
versteckt [...] bleib unnd verlig. Daran tue sy ir Maiestat fruntlich gefallen,
maynung unnd begeren.
884
Herzog Wilhelm war allerdings mit seinem Versuch, die Reliquien des Pütrich-Klosters
nach dem Tod der Mutter in die Hofkapelle überführen zu lassen, kein Erfolg beschie-
den, da der Kaiser diesen Streit zugunsten seiner Schwester entschied. Er bestätigte am
1. Januar 1511 den Wunsch Kunigundes, die Reliquien für immer dem Regelhaus zu
überlassen:
Wir Maximilian [...] bekennen, nachdem wir der hochgebornen Kunigunden,
geporn ertzhertzogin zu Österreich, phaltzgrefin bey Rein und hertzogin zu Bayrn,
unnser lieben schwester und fürstin, in dem negstverganngen summer, als wir zw
München gewesen sindt, etlich hayltum gegeben und geschennckt haben. Und
aber ir lieb des willens ist, solich hayltum fürter in das regelhaws des dritten
ordens Sant Franciscus zu sant Cristoffen, genant der Püttrich, daselbs zu
München, Got dem almechtigen zu eren und lob zugeben, das wir dannach in
solichs unseren gunst und willen gegeben haben wissentlich mit dem brief. Also
das solich hailtum, auff dieselb ir lieb übergab in dem gemelten regelhaus nun
hinfur ewigclich sein und beleiben sol...
885
Obwohl mit diesem Urteil des Kaisers der Verbleib der Reliquien im Regelhaus bestä-
tigt worden war, versuchte Wilhelm offenbar weiterhin, die kostbaren Gegenstände in
den Besitz seiner Familie zu überführen: Noch im Jahr 1515 übergab Augustin Köllner,
der schon Albrecht IV. als Kanzler gedient hatte, dem Herzog ein Schreiben, in dem er
                                                                                                                                                                              
zier grossen mangel haben, so wurde solh kirchenzier bey kunftigen kaysern, kunigen, Fursten unnd
fremden personen, so an die ennde komen, geert, gepreist unnd dest mer davon gehalten, auch uber
vil jar gelobt und ausgepraitt, das solhs clainat unnd zier von ainem romischen kayser seiner swester
gegeben unnd damit vereert war worden.
884
Vgl. BayHStA, Kurbayern-Urkunden, Nr. 7330.
885
Vgl. BayHStA, Klosterurkunden München-Pütrich, 1511 I 1. (Ausgestellt wurde die Urkunde in
Freiburg im Breisgau). Eine Abschrift der Urkunde, die von Kunigunde persönlich mit den Vermerken
kaiserliche Majestät hat sich mit aigner hannt unnderschreiben sowie Sernteiner hat den prief
geschrieben versehen wurde, befindet sich im BayHStA, KL-Fasz. 424/9.

197
Wilhelm ausdrücklich davor warnte, die von seiner Mutter gewünschte Testamentsände-
rung auch weiterhin nicht zu bestätigen.
886
 In seinem Gutachten faßte Köllner zunächst
nochmals den Inhalt des letzten Willens der Herzogin zusammen. Das Verhalten Wil-
helms, das Ersuchen der Mutter um Bestätigung ihres letzten Willens abzuschlagen,
nannte Köllner im weiteren Verlauf gantz unbillich, vor allem, weil der Herzog von der
Mutter deutlich mehr als seine Geschwister erhalten habe, nämlich die Herrschaft
Abensberg,  sechtzigktausent gulden wert; die strittigen clainat, ir von kaiserlicher
Majestat geschenkt dagegen seien aber nit über tausent wert.
887
 Auch die anderen
Gegenstände, die Kunigunde dem Kloster vermachen wolle, darunter Silbergeschirr und
ain klain parschaft von aller seltzamer münß seien seines Erachtens nicht mehr als tau-
send Gulden wert; zudem habe die Herzogin von diesem Geld einige clainat in das clo-
ster lassen machen und beabsichtige weiterhin einen Quottember jartag, der zu den
Parfusser und Augustinern [...] gehalten werden solle.
888
 Darüber hinaus besäße die
Herzogin kaum mehr wertvolle Güter, da sie all ir claider und gesmuk schon zu Leb-
zeiten Herzog Albrechts ihren Töchter geschenkt habe, wie er selbst vom Herzog per-
sönlich erfahren habe.
889
 Obwohl Herzog Wilhelm ihn nicht um seinen Ratschlag gebe-
ten habe, fuhr der gut unterrichtete Köllner fort, käme er dennoch nicht umhin, diesem
seinen rat und Gutbeduncken mitzuteilen: Man dürfe die Bitte Kunigundes keineswegs
zurückweisen, da ansonsten die Möglichkeit bestünde, daß sie ansonsten ihre frühere
Donation widerrufen könnte; dies werde möglicherweise vom alt[en] greis Neuhauser
durch seine Ratschläge beabsichtigt, da sich die Herzogin auch nicht an den letzten
Willen ihres verstorbenen Gatten gehalten habe.
890
 Außerdem befürchte er, daß gewisse
Kreise versuchen würden, mit allerlei falchen praktiken [...] ainen unwillen zwischen
eur gnaden müter und eur gnaden  heraufzubeschwören, um so die Abgeordneten der
Landschaft wiederum gegen Herzog Wilhelm aufzuwiegeln, was der Herzog doch bitte
auch bedenken möge.
891
 In dieser Quelle findet sich jedoch kein Hinweis darauf, warum
Wilhelm noch mehr als vier Jahre nach der Entscheidung Kaiser Maximilians versuchte,
die wenigen Habseligkeiten seiner Mutter in seinen Besitz zu bringen; möglicherweise
wollte er sich auf diese Weise dafür „revanchieren“, daß Kunigunde im Jahr zuvor bei
den Auseinandersetzungen um das Erbe Herzog Albrechts für den jüngeren Ludwig
                                                           
886
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden 906 (Schreiben des Augustin Köllner vom 28. Oktober 1515).
887
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden 906, fol. 4.
888
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden 906, fol. 5.
889
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden 906, fol. 5.
890
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden 906, fol. 6.

198
Partei ergriffen hatte. Köllner selbst sah offensichtlich in Wilhelms Kanzler Johann
Neuhauser die Quelle allen Übels, indem er kritistierte, daß der Herzog der Meinung
und Ratschlägen des altn greis folge, dessen Schalkhait in Israhel entstanden sei.
892
Obwohl keine Bestätigung Wilhelms für den letzten Willen seiner Mutter vorliegt, blieb
der Versuch des Herzogs und seiner Berater, sich die Güter Kunigundes zu sichern,
erfolglos; nach dem Tod der Herzogin sollte sich zeigen, daß der Urteilsspruch Kaiser
Maximilians respektiert wurde und alle Reliquien, die er den Schwestern des Regelhau-
ses vermacht hatte, dort an Ort und Stelle verblieben.
Maximilian blieb den Pütrich-Schwestern auch nach seiner Visite des Jahres 1510 wei-
terhin verbunden. Ob ein zweiter Besuch in München, den er im Februar 1512 angekün-
digt hatte,
893
 tatsächlich stattfand, läßt sich nicht endgültig feststellen. Sicher belegt
dagegen ist eine Spende vom 31. Januar 1513, als der Kaiser anordnete, dem Konvent
jährlich  drey dreyling weins aus Krems zur Verfügung zu stellen,
894
 was er mit der
Zuneigung zu seiner Schwester und dem Konvent sowie deren frommer Lebensführung
begründete.
...das wir angesehen und betracht des bruederlichen genaigten willens, so wir zu
der hochgebornnen Kunigunden [...], unnser lieben swester und fürstin, tragen
und darbey das ordentlich geistlich leben, darinn unns die erbern unnser lieben
andechtigen mueter und convent der Pütrich regelhauss zu München, bey den
dann die gedacht unnser liebe swester ir wonung hat, berumbt werden...
895
Maximilian verknüpfte diese Spende, die angeblich auf den Wunsch seiner Schwester
zustande gekommen war,
896
 allerdings mit der üblichen Bedingung, für sein Seelenheil
und das seiner Vorfahren zu beten.
897
 Der Transport des Weines von den kaiserlichen
Besitztümern in Krems nach München sollte zu Wasser und Land ohne Maut- und Zoll-
                                                                                                                                                                              
891
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden 906, fol. 6f.
892
Vgl. Geh.HausA, Hausurkunden 906, fol. 4 und fol. 6.
893
Vgl. BayHStA, Klosterurkunden München-Pütrich 1512 II 25 
(
Schreiben Kaiser Maximilians aus
Rastatt): Wir wollen auch, sopald wir diss rais verpracht haben, die wir dann in kurtz enden werden,
selbst personlich den negsten zu euch kommen, und euch umb solh ewr andechtiger gebet danken.
894
Vgl. BayHStA, Klosterurkunden München-Pütrich, 1513 I 31.
895
Vgl. BayHStA, Klosterurkunden München-Pütrich, 1513 I 31.
896
Vgl. B
ITTRICH
, S. 47-50. Kunigunde habe ihren Bruder bei einer Visite umb eine Quantität Wein / für
das Convent bittlichen angehalten, der Kaiser habe diese so kräfftig- als liebe Intercession auch
gnädig angenommen und drey Dreyerling Wein für den Konvent gestiftet. Bestätigt wird der Bericht
der Chronik durch den Abdruck der originalen Stiftungsurkunde.
897
Vgl.  BayHStA, Klosterurkunden München Pütrich, 1513 I 31: Auch Got dem allmechtigen desto
beruhter und vleissiger gedienen mögen und fur weylannd unnser vorvordern ertzherzogen und
fursten von Österreich, awch unnser und aller unnser nachkomen seelhail dest vleissiger zuebitten,
geursacht worden, jerlich von unnsern weinen, so unns an dem pfaffenberg bey Krembs wachsen oder
wo das nit gesein möchte, von anndern weinwachs in unnser schlueslamt daselbs zu Krembs gehörig,
jerlich drey dreyling weins fur und fur ewigklichen zugeben und verfolgen zu zulassen, zuegesagt,
wissentlich incrafft diss briefs.

199
gebühren vonstatten gehen.
898
 Um die Lieferung sicherzustellen, sandte der Kaiser
schon am folgenden Tag ein Mandat an Laurenz Gauer, den Vitztum des Landes unter
der Enns, in dem er seine Stiftung zugunsten des Regelhauses auch für die Zeit nach
dem Tod der Herzogin bestätigte und den Vitztum anwies, dafür zu sorgen, daß der
gestiftete Wein in jedem Jahr auch in München einträfe.
899
Dafür, daß der Wein auch nach dem Tod Maximilians und Kunigundes weiterhin ins
Münchner Pütrich-Regelhaus gelangte, sorgten nicht nur Bestätigungen des Stiftungs-
briefes durch die Kaiser Karl V., Ferdinand I. und Ferdinand III.,
900
 sondern auch Kuni-
gundes jüngster Sohn Ernst, der den geistlichen Lebensweg eingeschlagen hatte. Herzog
Ernst, zum damaligen Zeitpunkt Administrator von Passau, bestätigte im August 1522
die Steuer- und Mautfreiheit des kaiserlichen Geschenks und wies verschiedene Amts-
träger des Bistums Passau an, den Wein aus Krems ungehindert passieren zu lassen.
901
Als die Herzogin im September 1514 in Innsbruck mit Maximilian zusammentraf, um
dort eine Einigung in der Auseinandersetzung ihrer Söhne Wilhelm und Ludwig zu
erzielen, wurde sie von ihrem Bruder, der sich bei dieser Gelegenheit einmal mehr als
Förderer des Pütrich-Regelhauses zeigte, erneut großzügig beschenkt. Der kaiserliche
                                                           
898
Vgl. BayHStA, Klosterurkunden München Pütrich, 1513 I 31.
899
Vgl. BayHStA, Klosterurkunden München Pütrich, 1513 II 1: damit sy auch Got dem almechtigen
berueter und vleissiger gedienen mügen nach abganng und tod der obgemelten unnser lieben swester,
jerlich von unnser weinen, so unns an dem pfaffenberg bey Krembs wachsen [...], järlich drey dreyling
weins für und für eweiglichen, zu iren nothurfften aus sonndern gnaden zugeben und verfolgen
zulassen zugesagt [...] und wellen, das ir vorbenannter unnser swester die drey dreyling weins, so wir
ir verschriben haben, wie bisher järlich, und nach irem abgang und tod bemelten closterlewten
dieselben drey dreyling weins von unnsern weinen [...] geben...
900
Vgl. B
ITTRICH
, S. 50.
901
Vgl. BayHStA, Klosterurkunden München-Pütrich, 1522 VIII 27: Von Gottes genaden, wir Ernst,
administrator des stiffts Passaw, pfalltzgrave bey Rhein, hertzog in Obern- und Nidernbayrn etc.
bekhennen für uns und unser nachkhomen offenlich mit dem brief, das wir den geistlichen, unsern
lieben andechtigen und getrewen, der mueter und convent der Püttrich regelhaws zw München, auch
allen iren nachkhomen, in ansehung und bedencken, das weilend die hochgeborn fürstin, unser
früntliche liebe fraw mueter, fraw Künigünd, pfalltzgravin bey Rhein, hertzogin in Obern und
Nidernbayren, geborne ertzhertzogin zw Osterreich, loblicher gedechtnus, etween vill jar bey inen
gewont, und ir tag in bemelten regelhaws beschlossen hat, die sonder gnad und freyhait gegeben
haben, geben ine auch hiemit incrafft diss brieffs. Nemlich, das sy und ir nachkhomen hinfüran jerlich
und ewigclich die drey deyling osterwein, so weilend unser allergenedigister herr und vetter, keyser
Maximilian, hochloblicher gedechtnus, in darobgenant regelhaws aingesehen, das seiner Maiestat
schwester, gedachte unser fraw mueter selige, wie obsteet, darinn gewont, verordent hat, allenthalben
an unser und unser stiffts mawtsteten, maut und aller beschwärung frey fürfürn mögen, und davon
ainich mautt zugeben nit schuldig sein sollen. Darauf so gebieten wir hiemit allen und yeden unsern
und unsers stiffts marschalh, phlegern, landrichtern, mauttnern, gegenschreibern, bürgermaisteren,
richtern; räthen, gemainden und allen andern unsern ambtleuten und undertahnen ernstlich und
wollen, das sy die benanten mueter und convent der Püttrich regelhaus zw München bey diser unser
gnad und freyhait handthaben, schützen und schirmen. Auch selbs dawider nit thuen noch andern
zuthun gestatten, in kainen weg, sonder sy dabey ungeirrt beleiben und der genyessen lassen, daran
thut ain yeder unser ernstliche maynung. Zw urkunde mit unserm anhangenden innsigl besiglt. Geben

200
Rat und Hauptmann Degen Fuchs von Fuchsberg übergab der Herzogin im Auftrag
Maximilians einen silber zelten, den kayserliche Mayestät unnser allergnädigsten für-
stin unnd dem convent als Geschenk vermachte. Kunigunde tauschte diesen anschlie-
ßend bei einem Münzmeister namens Konrad Gienger um und erhielt dafür den Gegen-
wert in Höhe von etwa 663 rheinischen Gulden,
902
 die sie für verschiedene Ausgaben
verwendete, die zum größten Teil dem Klosters und der dazugehörenden Kapelle zugute
kamen. So erhielten ein Schnitzer, ein Kistler sowie der Maler Jan [Pollack?] beispiels-
weise 117 Gulden u.a. für ein Vesperbild, das den Altar der Kapelle schmücken
sollte.
903
 Vom Geldgeschenk ihres Bruders kaufte die Herzogin zudem weitere
Gegenstände, um die Kapelle des Regelhauses auszuschmücken. Dazu gehörten etwa
ein Kruzifix, ein Bild des heiligen Wolfgang, ein Altarschirm, ein Messingleuchter
sowie ein braunes Meßgewand.
904
 Einen Teil der Summe reservierte die Herzogin auch
für geplante und tatsächlich ausgeführte Baumaßnahmen: Nicht namentlich genannte
Schlosser, Glaser und Maler erhielten Lohn für ausgeführte Arbeiten an einem
Lichtfenster, etwa ein Drittel der Gesamtsumme sollte für den schon mehrfach
angesprochenen Bau eines Hungerhauses Verwendung finden.
905
 Ebenfalls einen
großeren Betrag, 200 rheinische Gulden, sollten der Stiftung eines ewigen geldes in
Reitenbuch zukommen.
906
                                                                                                                                                                              
in unser stat Passaw an mitwochen nach sant Bartholomeus tag und Cristi unsers lieben herrn geburd
fünffzehenhundert und ym zway und zwaintzigisten jare.
902
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 424/9 (Aufstellung der Besitztümer der Herzogin Kunigunde), fol. 2v.
Insgesamt erhielt Kunigunde 663 Gulden 3 Schillung und 15 Pfennige: Item dissen vorgemelten silber
zelten, den kaiserliche Majestät unnser allergnädigsten fürstin unnd dem convent geschenckt haben,
nachdem als ir ir [sic!]  fürstliche gnaden zu Inspruck von wegen hertzog Ludwigs; den haben ir
fürstliche gnaden dem mintzmaister in die mins gebn, den zu verminsen, und darumb von Cunradten
Gienger enpfanngen an grösslein summa sumarum 663 gulden, 3 schilling, 15 pfenning...
903
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 424/9 (Aufstellung der Besitztümer der Herzogin Kunigunde), fol. 2v: Item
umb das vesperpilt auf dem altar in der capelen dem schnitzer umb die taffl und sarch dem kistler und
dem maister Jan maler summa 117 gulden rheinisch.
904
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 424/9 (Aufstellung der Besitztümer der Herzogin Kunigunde), fol. 3
r
:  Item
umb das crucifix und sant Wolfgang pild [gemeint ist hier eine Plastik, Anm. d. Verf.], auch sannt
Anna taffl, summa 9 gulden rheinisch [...] Item umb den scherm auf den altar, unnd messingleuchter
summa 3 gulden rheinisch, 21 pfennig. Item umb das praun meßgewanntt mit allem zugehörn creutz
unnd samatt ausgeben summa 38 gulden rheinisch, 3 schilling, 10 pfenning.
905
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 424/9 (Aufstellung der Besitztümer der Herzogin Kunigunde), fol. 3
r
:  Item
das liechtfenster zu der ampel dem schlosser, glasser, maler summa 3 schilling, 19 pfennige. [...] Item
an des und umb des hungershaus hat ir fürstlichen gnaden von silberzeteln geben summa 230 gulden
rheinisch, 4 schilling pfennig.
906
Vgl. BayHStA, KL-Fasz. 424/9 (Aufstellung der Besitztümer der Herzogin Kunigunde), fol. 3
r
:  Item
mer angelegt gen Raidenpuch ewigen gelt summa 200 gulden rheinisch.

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