Kunigunde, Erzherzogin von Österreich und Herzogin von Bayern-München (1465-1520) Eine Biographie


Engagement der Herzogin für ihre Kinder



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14. Engagement der Herzogin für ihre Kinder
14.1 Kunigundes Rolle in der Auseinandersetzung um die Nachfolge
Herzog Albrechts
14.1.1 Die Regierung Herzog Wilhelms IV. bis 1514
Nach den Auseinandersetzungen des Landshuter Erbfolgekrieges und dem Kölner
Schiedsspruch vom 30. Juli 1506 war es Herzog Albrecht gelungen, beinahe die
gesamte bayerische Ländermasse in einer Hand zu vereinen.
981
 Um eine erneute Teilung
des Landes zu verhindern, wurde schon wenige Tage nach dem Kölner Vertrag am 8.
                                                           
977
Vgl. R
OTH
, Anna Laminit, S. 407 mit Beispielen anderer religiöser Schwindler. Zu Annas Vermögen
gibt es voneinander abweichende Angeben. R
EM
, Newe Geschichten, S. 20, berichtet, daß Annas
Ehemann, Hans Schnitzer gesagt habe, sein weib hett wol 1600 fl. wert. Auch P
REU
, Chronik, S. 21,
spricht von einem Vermögen in Höhe von 1.600 Gulden, das Anna mit in die Ehe gebracht habe.
S
ENDER
, Chronik, S. 117, dagegen gibt an, Anna habe beim Verlassen der Stadt 1400 barer fl. mit sich
geführt. Die genannten Summen widersprechen sich aber nicht grundlegend, entscheidend ist dagegen
die Tatsache, daß es der Schwindlerin überhaupt erlaubt wurde, ihr Vermögen, das sie sich wohl
hauptsächlich durch ihre Betrügereien erworben hatte, zu behalten.
978
Vgl. R
OTH
, Anna Laminit, S. 407f. Der von Roth angesprochene Brief des Kaisers vom 10. März des
Jahres 1514 an Kunigundes Dienerin Magdalena, in dem es heißt, er werde die Sache, weshalb sie ihm
geschrieben habe, nicht vergessen, muß sich nicht zwangsläufig auf ein Gnadengesuch Kunigundes für
Anna Laminit beziehen. Zur selben Zeit setzte sich die Herzogin, auch gegenüber dem Kaiser, heftig
für ihren mittleren Sohn Ludwig ein, um diesem die Mitregierung in Bayern zu ermöglichen, so daß
sich das Schreiben Maximilians auch auf ein Bittgesuch in dieser Angelegenheit beziehen könnte. Zu
den Gnadenbitten im Spätmittelalter vgl. Peter S
CHUSTER
: Der gelobte Frieden. Täter, Opfer und
Herrscher im spätmittelalterlichen Konstanz. Konstanz 1995, bes. S. 119-148. Zum Einfluß der
hochgestellten Augsburger Persönlichkeiten vgl. S
ENDER
, Chronik, S: 117, der berichtet, Anna sei von
Anthoni Welser aus der Stadt geleitet worden.
979
Vgl. R
EM
, Newe Geschichten, S. 19f. S
ENDER
, Chronik, S. 117, weiß zu berichten, daß Anna einen
Armbrustmacher zur Ehe genommen habe.
980
Vgl. R
EM
, Newe Geschichten, S. 85f, S
ENDER
, Chronik, S. 117, L
ANGENMANTEL
, Chronik, fol. 519.
981
Nicht im Besitz Herzog Albrechts befanden sich die Gebiete, die Maximilian als Ausgleich für seine
militärische Hilfe erhalten hatte, und die sogenannten „Jungen Pfalz“, die für die Söhne des
verstorbenen Ruprecht gebildet worden war. Vgl oben, Kap. Kap. 9 sowie K
RAUS
, Sammlung der
Kräfte, S. 293f.

219
August die Primogeniturordnung von 1506 verabschiedet. In dieser legten die Herzöge
Albrecht und Wolfgang nach dem Vorbild der Goldenen Bulle fest, daß nur der jeweils
älteste Sohn das Gesamterbe antreten sollte. Bei dessen vorzeitigem Tod würde dann
der zweitälteste Sohn nachrücken.
982
 Diese Vorgabe brachte konsequent die bisherige
Politik Herzog Albrechts zum Abschluß, bedeutete zugleich aber einen Bruch mit den
Traditionen und Rechtsnormen des Herzogtums, in dem bisher das Erbrecht aller Söhne
gegolten hatte; diesem hatte auch der Herzog selbst seine Herrschaft zu verdanken.
Daher war eine Mitwirkung der Landstände bei der Durchführung der Primogenitur-
ordnung unumgänglich; 64 Vertreter der Landschaft wurden dazu verpflichtet, die
Durchführung der Anordnungen Albrechts bezüglich seiner Nachfolge auch in Zukunft
zu garantieren.
983
Beim Tod des Herzogs im März 1508 waren alle seine Söhne noch minderjährig. Der
älteste Sohn und Nachfolger, Herzog Wilhelm IV., war im November 1493 geboren
worden, so daß das Land gemäß den Bestimmungen Albrechts und dem damaligen
bayerischen Recht, das das Erreichen der Volljährigkeit auf den 18. Geburtstag festlegte,
für mehr als drei Jahre von einem Regentschaftsrat regiert werden mußte, dem außer
Herzog Wolfgang noch sechs Vertreter der Landstände angehörten.
984
 Die Landstände,
deren Einfluß unter Herzog Albrecht deutlich beschnitten worden war, nutzten die Zeit
der Regentschaft und das schwache Interesse Herzog Wolfgangs für Regie-
rungsangelegenheiten, um ihre Position in den folgenden Jahren systematisch zu ver-
bessern.
985
 Ihre neuen Machtansprüche zeigten die Vertreter der Landstände bereits auf
dem ersten Landtag unter Herzog Wilhelm IV., der im Sommer 1508 in Landshut abge-
                                                           
982
Vgl. W
EINFURTER
, Einheit, S. 233 und Karl B
OSL
 (Hg.): Dokumente zur Geschichte von Staat und
Gesellschaft in Bayern. Abt. 1: Altbayern vom Frühmittelalter bis 1800, Bd. 2: Altbayern von 1180 bis
1550. Bearb. von Karl-Ludwig Ay. München 1977, S. 186-194 (Text der Primogeniturordnung).
983
Vgl. W
EINFURTER
, Einheit, S. 234.
984
Vgl. Andreas K
RAUS
: Geschichte Bayerns. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. München 1983, S.
195; L
UTZ
, Konfessionelles Zeitalter, S. 297f. sowie W
EINFURTER
, Einheit, S. 234. Neben Herzog
Wolfgang, dem Onkel Herzog Wilhelms IV. gehörten die herzoglichen Räte Dr. Johann Neuhauser
(der Kanzler Herzog Albrechts IV. und einziger Prälat unter den Vormündern), Bernardin von Stauf
und der Ritter Hans von Pfeffenhausen (der Hofmeister Kunigundes) zu den Vormündern Herzog
Wilhelms. Dazu kamen der Pfleger von Zangberg, Jörg von Trenbach, als Vertreter der adeligen
Landsassen sowie Bartolomäus Schrenk aus München und Veit Peringer aus Ingolstadt als Vertreter
der Bürgerschaft. Vgl. R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 4f. Zu den Vormündern vgl. auch L
ANZINNER
, Fürst,
S. 382 (Neuhauser), S. 397 (Schrenck).
985
Zu den alten Rechten der Landstände, die sich aus Vertretern des Adels, Prälaten und Vertretern des
Bürgertums zusammensetzten, gehörten u.a. die Rechtswahrung und die Landesverteidigung. Zur
Rolle und Entwicklung der Landstände vgl. Gabriele G
REINDL
: Untersuchungen zur bayerischen
Ständeversammlung im 16. Jahrhundert. Organisation, Aufgaben und die Rolle der adeligen
Korporation (Neue Schriftenreihe des Stadtarchivs München, 1983. Miscellanea Bavarica Monacensia
121). München 1983.

220
halten wurde; die Stände konnten in der sogenannten Landesfreiheitserklärung durch-
setzen, daß die Fürsten erst dann die Huldigung der Landschaft einfordern könnten,
wenn sie zuvor deren Rechte anerkannt hatten.
986
 Die finanziellen Probleme, die Herzog
Wilhelm durch die Heiraten und die damit verbundenen Ausstattungen seiner Schwe-
stern Sybille (mit dem Pfalzgrafen Ludwig) und Sabine (mit Herzog Ulrich von Würt-
temberg) erwuchsen, nutzten die Vertreter der Landstände ebenfalls zu ihrem Vorteil,
indem sie die von der vormundschaftlichen Regierung erhobenen Steuerforderungen nur
gegen eine Reihe weiterer Zugeständnisse billigten.
987
 Herzog Wilhelm versuchte nach
dem Erreichen der Volljährigkeit am 13. November 1511 zunächst ohne Rücksicht auf
die Position der Landstände zu regieren und deren Einfluß zurückzudrängen, indem er
auf ihre Einberufung verzichtete. So hoffte er die mehrfach vereinbarte Vorschrift
umgehen zu können, daß ein Fürst bei seinem Regierungsantritt die Freiheiten der
Landschaft zu bestätigen habe.
988
 Durch den Widerstand der Landstände, hohe Schulden
und nicht zuletzt durch die Ansprüche seines mittlerweile volljährigen Bruders Ludwig
auf Mitregierung im Herzogtum, sah sich Wilhelm IV. gegen Ende des Jahres 1513
schließlich doch gezwungen, für den Januar des folgenden Jahres einen Landtag nach
München einzuberufen.
989
Kunigunde nahm während der Vormundschaftsregierung sowie in den ersten beiden
Jahren der selbständigen Regierung ihres ältesten Sohnes nur selten aktiv an der bayeri-
schen Politik teil. Nur als es um die Sicherung ihrer eigenen finanziellen Ansprüche
gegenüber Herzog Wilhelm ging, intervenierte die Herzogin erfolgreich bei Maximilian,
um die Auszahlung ihrer Morgengabe zu erreichen.
990
 Ansonsten wandte sie sich in der
Zeit um 1510 offensichtlich nur dann an ihrem Sohn Wilhelm, um Bitt- oder Empfeh-
lungsschreiben weiterzuleiten, wie ein Beispiel aus dem Jahr 1508 zeigt. Wenige
Monate nach dem Tod Herzog Albrechts wurde Kunigunde vom Grafen Georg von
Schawnberg gebeten, die Aufnahme eines gewissen Hanns Beham oder Becham in die
Kanzlei Herzog Wilhelms zu fördern. Maximilian selbst habe Becham noch Herzog
                                                           
986
Vgl. K
RAUS
, Geschichte Bayerns, S. 195f. sowie L
UTZ
, Konfessionelles Zeitalter, S. 298 und
Weinfürter, Einheit, S. 234f.
987
Vgl. L
UTZ
, Konfessionelles Zeitalter, S. 299.
988
Vgl. W
EINFURTER
, Einheit, S. 235. 1512 versuchte der Herzog vergeblich, die Stände untereinander zu
spalten, indem er nur einen Ausschuß nach Ingolstadt berief. Darauf ging dieser, unter Führung und
Einfluß des Hieronymus von Stauf, aber nicht ein, sondern bestand darauf, daß eine Verhandlung über
die Landesfreiheiten mit der gesamten Landschaft stattzufinden habe. Vgl. außerdem L
ANZINNER
,
Fürst, S. 275.
989
Vgl. R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 7ff. sowie L
UTZ
, Konfessionelles Zeitalter, S. 299.
990
Vgl. oben, Kap. 9 und 11.2.

221
Albrecht empfohlen, sei von diesem aber vertröstet worden. Daher möge sich die Her-
zogin nun um eine Förderung Bechams bemühen.
991
 Kunigunde reagierte wie erhofft
und leitete diesen Brief zusammen mit einem eigenhändigen Begleitschreiben weiter an
ihren Sohn:
Hochgeporner furst, herczen lieber sun! Ich pin gepeten worden, als ir an dem hin
ligenten prief vernemen wert, pit ich ewr lieb, ob der Hanns Becham ewch zw
solichen dienst, wie darum er pit, geschikcht unnd teigenlich pedunkcht sein, ewr
lieb wel in zw dem penannten dienst aufnemen. Damit pefilich ich ewr lieb Got
dem almechtigen.
KHIB witib.
992
Es ist jedoch nicht überliefert, ob Herzog Wilhelm in diesem Fall bereit war, ihrer Bitte
zu entsprechen. Dieses Beispiel zeigt aber, daß die Herzogin, obwohl sie sich von welt-
lichen Geschäften weitgehend zurückgezogen hatte, auch in den Jahren ihrer Witwen-
schaft bereit war, ein gutes Wort bei Herzog Wilhelm einzulegen, wenn sie darum
gebeten wurde. Diese Zurückgezogenheit sollte die Herzogin aber bald aufgeben, um
ihren mittleren Sohn Ludwig bei seinem Kampf um die Mitbeteiligung an der Regierung
des Herzogtums Bayern zu unterstützen.
Kunigunde war über die aufkommenden Unstimmigkeiten zwischen ihren Söhnen Wil-
helm und Ludwig offensichtlich schon zu einem relativ frühen Zeitpunkt, spätestens
aber im November 1512, unterrichtet und auch in die Verhandlungen zwischen den
Brüdern eingebunden, wie aus einem Schreiben eines unbekannten Vertrauten Kaiser
Maximilians an einen gewissen Christof Hofman hervorgeht. Darin berichtet dieser, er
habe Vinzenz Rogkner die Instruktion für Hans von Reichenburg und Hans von Landau
zugeschickt,
993
 damit diese mit der Schwester des Kaisers und Herzog Wilhelm verhan-
deln könnten. Die Gesandten sollten Herzog Ludwig drei Artikel vorlegen; im Verlauf
der Verhandlungen könnten diese zwar in Kleinigkeiten geändert werden, im Ganzen
aber sollten sie inhaltlich so belassen werden.
994
Die Herzogin selbst war zu Beginn des Konfliktes noch darum bemüht, an die brüderli-
che Verbundenheit ihrer Söhne zu appellieren, um das Land vor schwerwiegenden
                                                           
991
Vgl. BayHStA, KÄA 973, fol. 239. Schreiben des Grafen von Schaunberg an Kunigunde vom 11.
Dezember 1508 (Montag nach Conceptionis Marie). Ein ähnliches Schreiben richtet der Graf auch an
Herzog Wilhelm, vgl. BayHStA, KÄA 973, fol. 238.
992
Vgl. BayHStA, KÄA 973, fol. 240.
993
Hans von Landau (um 1460-1513) war in den Jahren zwischen 1498 und 1513 in seiner Funktion als
Reichsschatzmeister der einzige echte Reichsbeamte und stammte aus der Schicht kleiner
schwäbischer Reichsritter, die nach 1490 in den Dienst Kaiser Maximilians getreten waren. Vgl.
W
IESFLECKER
, Maximilian, Bd. 5, S. 256-258.
994
Vgl. HHStA Wien, Max. 28 (1512 November), fol. 89 sowie WMR 12/XI/24 (i): Konzept eines
Schreibens aus Brüssel vom 24. November 1512.

222
Schäden zu bewahren. Ihre anfängliche Neutralität ist einem eigenhändigen Schreiben
an Herzog Wilhelm vom 17. Februar 1513 zu entnehmen, in dem sie ihren Sohn unter
anderem bat, sich gegenüber Ludwig freundlich und brüderlich zu verhalten. Zudem
teilte sie Wilhelm mit, daß Dr. Ilsing,
995
 den man zu Ludwig geschickt hatte, noch nicht
mit den vorgesehenen Verhandlungen begonnen habe:
Hochgeporner furst, herczen lieber sun! Ewr lieb wiß zwvor mein muetterliche
lieb unnd trew. Der hinligennt prief ist mir vonn Jironimus Weiser diß prifs
geanntwurt worden, den ewr lieb seine inhalt vernemen wert. Pit, den prief mir
wider anntwurten. Unnd nachdem Wilhalm herr zw Rappoltstain, hofmaister,
unnd Sigmund, graf zwe Hag, kamerichter, mir schreiben, die sachen pei ewr Lieb
zw furdern, ist deß halben ann ewr lieb mein frewntlich pit, well sich gen ewr lieb
prueder herczog Ludwig frewntlich unnd peruederlichen halten, dar durch ewr
peder piliche lieb gemert wert. Mir schreibt auch herczog Ludwig, aber ich kann
ann seinem schreiben nit versten, daß noch zw derselbigen zeit vonn doctor Ilsing
pey herczog Ludwig nichts gehanndelt ist. Hab ich ewr lieb freuntlicher mainung
nit verhalten wellen, damit pefilich ich ewr lieb der Mueter Gots zw pewar vor
aller widerwertigkait. Geschriben am pfinztag vor Remeniscere xiii
KHIB witib.
996
Kunigunde nahm also auch zu ihrer Klosterzeit das politische Geschehen in Bayern zur
Kenntnis, besonders wenn wie in diesem Fall das Leben ihrer Söhne betroffen war.
Auch der Kaiser schätzte die Fähigkeit seiner Schwester, zwischen ihren Söhnen zu
vermitteln, hoch ein. In einer Instruktion für seinen Diener Ludwig Horner, der mit dem
Kurfürsten Friedrich von Sachsen verhandeln sollte, schrieb er unter anderem, daß er
genau über den Stand der Streitigkeiten zwischen den Brüdern unterrichtet sei. Da Kur-
fürst Friedrich als ein Verwandter der Fürsten sicher ebenfalls die Beilegung des Kon-
fliktes wünsche, solle er zusammen mit dem Schwager der Herzöge, Herzog Ulrich von
Württemberg, nach Donauwörth kommen, wohin er auch seine Schwester und seine
Neffen einladen wolle. Dort sollte sich der Kurfürst gemeinsam mit Ulrich von Würt-
temberg und Kunigunde als einer guten Vermittlerin bemühen, den Streit zwischen den
Brüdern zu schlichten.
997
 Zu diesem vorgeschlagenen Treffen in Donauwörth kam es
allerdings nicht; Maximilian, der sich im Dezember 1513 in Augsburg befand, ver-
sprach aber seiner Schwester und Wilhelm, zu ihnen nach München zu kommen, wenn
die Landschaft versammelt sei, um zwischen beiden Parteien zu vermitteln. Aus einem
Konzeptschreiben der kaiserlichen Vertrauten Michael von Wolkenstein, Degen Fuchs
                                                           
995
Bei dem angesprochenen Dr. Ilsing handelte es sich offensichtlich um Sebastian Ilsung aus
Donauwörth, einem Ritter des Schwäbischen Bundes, der im Jahre 1506 als Rat in die Dienste Herzog
Albrechts aufgenommen worden war, nachdem er zuvor Herzog Georg gedient hatte. Im Jahre 1514
wurde er von der Landschaft als Rat zu Landshut ausgemustert. Vgl. L
IEBERICH
, Gelehrte Räte, S. 173.
996
Vgl. BayHStA, KÄA 1970, fol. 26.

223
von Fuchsberg und Zyprian von Serntein geht hervor,
998
 daß Maximilian plante, auf sei-
nem Weg von Augsburg nach Innsbruck am 27. Dezember in München Station zu
machen und seine Räte dort zurückzulassen, weil er sich selbst dringend zu Verhand-
lungen nach Tirol begeben müsse.
999
 Daß Maximilian tatsächlich kurz nach München
kam, belegt eine kaiserliche Instruktion vom 31. Dezember 1513, in der es heißt, Maxi-
milian habe sich yezo gen München zue vnnser lieben Schwester Irer baider lieb
Muetter gefuegt [...] vnd von mittlen zu Irer verainigung gehandlet. Abschließend for-
derte er die Räte Johann von Talhaim und Georg Goldacher auf, dafür zu sorgen, daß
Herzog Wilhelm seiner Mutter seine der Landschaft gegebene Antwort ebenfalls
zukommen lasse. Die Gesandten sollten dann die Antwort und Meinung Kunigundes
anhören und diese durch Talhaim unverzüglich an den Kaiser weitermelden.
1000
 Auch in
der folgenden Zeit ließ der Kaiser die Auseinandersetzungen zwischen seinen Neffen
und der bayerischen Landschaft mit größter Aufmerksamkeit durch seine Räte verfol-
gen, die er nach München beordert hatte.
14.1.2 Die beiden Münchner Landtage von 1514 und Kunigundes Rolle in der
Auseinandersetzung der Herzöge Wilhelm und Ludwig
Der erste Landtag des Jahres 1514 wurde von Herzog Wilhelm IV. für den Neujahrstag
nach München einberufen, um seine finanziellen Probleme durch eine hohe Steuerforde-
rung zu beseitigen, die die Landschaft bewilligen sollte; dies führte von Beginn an zu
einer Mißstimmung zwischen beidenParteien.
1001
 Ludwig, der den Anordnungen seines
Vaters entsprechend den Titel eines Grafen von Vohburg führte, fühlte sich durch die
dauernden Zurücksetzungen von Seiten seines älteren Bruders und die Behandlung sei-
                                                                                                                                                                              
997
Vgl. WMR 13/XI/1 (b): Konzept einer kaiserlichen Instruktion, Miltenberg, 1. November 1513.
998
Michael Freiherr von Wolkenstein (um 1460-1523) stammte aus der Südtiroler Familie der
Wolkenstein zu Rodeneck, diente dem Kaiser als Rat und Kämmerer und war diesem besonders in
Finanzdingen unentbehrlich. Vgl. W
IESFLECKER
, Maximilian, Bd. 5, S. 251-254. Zyprian von Serntein
(um 1457-1524), der aus einer Tioler Familie stammte, war eigentlicher Hofkanzler Maximilians und
seit 1502 praktisch auch Reichskanzler. Vgl. W
IESFLECKER
, Maximilian, Bd. 5, S. 237-240.
999
Vgl. TLA Innsbruck, Max. XIV, 1513/2, fol. 256 sowie WMR 13/XII/22 (a): Konzept eines
Schreibens, Augsburg, 22. Dezember 1513.
1000
Das genaue Protokoll der Handlungen beider Münchner Landtage von 1514 findet sich bei K
RENNER
,
Landtag 1514. Zur Instruktion Kaiser Maximilians vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 30-34. Einen
ausführlichen Überblick über die Geschehnisse des Jahres 1514 gibt R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 9-24.
Zu den Landtagen in München vgl. auch Michael S
CHATTENHOFER
: Landtage und Erbhuldigungen im
alten Rathaus zu München, in: ZBLG 33 (1970), S. 155-182, bes. S. 164f.
1001
Zur Einberufung des Landtages vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 3f. Zum Verlauf der beiden
Münchner Landtage von 1514 und ihren Ergebnissen vgl. auch L
ANZINNER
, Fürst, S. 275-279.

224
ner Person, die der eines Grafen entsprach, benachteiligt.
1002
 Er glaubte, die Verstim-
mung der Landschaft und ihren Mißmut auf den regierenden Fürsten zu seinen Gunsten
ausnutzen zu können, um so die ihm seiner Ansicht nach zustehende Mitbeteiligung an
der Herrschaft im Herzogtum einfordern zu können. Zugute kam dem Jüngeren, der eine
Zeit am kaiserlichen Hof verbracht hatte,
1003
 daß er von Natur aus gewandter und leut-
seliger [war] als der ältere Bruder, und nicht nur von Kunigunde, sondern allgemein
mehr geschätzt wurde als Wilhelm.
1004
 Offensichtlich ist es auch auf den Einfluß Kuni-
gundes und die Ermunterungen am Hof des Kaisers zurückzuführen, daß Ludwig den
Mut aufbrachte, sich dem Willen seines Vaters zu widersetzen und Wilhelm die Allein-
regierung streitig zu machen, der wegen seiner Willkür und des unreifen Verhaltens in
weiten Teilen des Adels und der Bevölkerung abgelehnt wurde.
1005
Die Bedeutung der Rolle, die der Herzogin in den nun folgenden Verhandlungen
zukommen sollte, zeigt ein Schreiben des Ausschusses an den Kaiser, in dem diesem die
Ankunft der kaiserlichen Gesandten gemeldet wird, die sich mit den Anordnungen
Maximilians zuerst an Kunigunde, dann an ihren Sohn Wilhelm und zuletzt an die
Landschaft gewandt hätten. Die Landschaft habe den Entschluß des Kaisers zur Kennt-
nis genommen, daß seine Schwester über die Meinung der Landschaft zu informieren
sei. Sie habe daraufhin Herzog Wilhelm aufgefordert, daß sich Herzog Ludwig
in aigner Person zu vnnser gnedigsten Frawen vnnd versambleter Lanndschafft
thue, das dann gedachte E. Mt. Schwester vnnd vnnser gnediger Herr Herzog
Wilhelm, Inen auch haben gefallen lassen...
Sie baten nun den Kaiser, dafür zu sorgen, daß Herzog Ludwig sich zu seinem Bruder
Wilhelm begebe; inzwischen wolle die Landschaft
mit E. Mt. Schwester zuvorab E Mt. hilff vnnd fürderung getrwen vleiß fürkheren,
die sach zwischen beeden obgemeldten vnnser gnedigen Herrn als brueder, auf
leidlich zimlich weeg vnnd mittl zuvertragen...
1006
Der Kaiser billigte diese Vorschläge und forderte zugleich seinen Neffen Ludwig auf,
sich von Augsburg nach München zu begeben, was dieser auch zu tun versprach.
1007
Nach Ludwigs Ankunft in München brachte dieser am 21. Januar erneut seine Klage
                                                           
1002
Diese Benachteiligungen der jüngeren Söhne Albrechts IV. erstreckte sich bis in den Ablauf des
Essens hinein, wo von der Vormundtschaftsregierung sorgfältig dafauf geachtet wurde, daß ihnen wie
Grafen und nicht wie Herzögen aufgetischt wurde. Vgl. W
EINFURTER
, Einheit, S. 236 sowie R
IEZLER
,
Baiern, Bd. 4, S. 10.
1003
Vgl. W
EINFURTER
, Einheit, S. 236.
1004
Vgl. R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 11.
1005
Vgl. R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 7.
1006
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 43f., Zitate S. 44 (Schreiben des Landschaftsausschusses, München,
6. Januar 1514).

225
gegen den Bruder vor,
1008
 die Wilhelm zwei Tage später durch den Kanzler von Strau-
bing, Dr. Augustin Lösch, beantworten ließ. In dieser Rede brachte Lösch unter anderem
vor, daß Herzog Wilhelm nach der Unterhandlung mit dem Kaiser und der Herzogin in
einen Vertrag mit Ludwig eingewilligt habe, in dem diesem der Herzogstitel, aber keine
anderen Ansprüche zugestanden worden seien. Sowohl er als auch Kunigunde hätten
Ludwig mehrmals gebeten, nach München zu kommen, und er sei bereit, sich durch
mittl gedachter vnnser gnedigisten Frawen ganntz brüderlichen vnnd freundlich zu
verhalten, was er auch dem Kaiser versprochen habe. Er wolle nach den Verhandlungen
mit seinem Onkel und Kunigunde seinem Bruder zwar den fürstlichen Titel zugestehen,
die Ordnung des Vaters ansonsten aber unberührt lassen.
1009
Kunigunde machte sich nun durch ihre Stellungnahme für die fürstliche Ebenbürtigkeit
ihrer Söhne gewissermaßen zu einer Verbündeten der Stände; auch der Kaiser, der eine
starke Zentralgewalt in Bayern verhindern wollte, setzte sich für seinen jüngeren Neffen
ein. Die Stände, die sich am 1. Februar 1514 zu einem erblichen Eidbund zusammenge-
schlossen hatten,
1010
 erklärten in einer Rede am 9. Februar ihre Position und machten
gleichzeitig einen Vorschlag, wie der Streit zwischen den Brüdern zu lösen sei:
1011
 Die
Landstände, so ihr Vertreter Dietrich von Plieningen,
1012
 die sich stets um einen Ver-
gleich zwischen beiden Fürsten bemüht hätten, seien nunmehr seit sechs Wochen ver-
sammelt und hätten die Argumente beider Brüder gehört. Die Fürsten hätten aber die
Bitte des Ausschusses, einen Lösungsvorschlag einzubringen, nicht befolgt. Den Rat-
schlag des Kaisers, der vorsah, daß Ludwig zu Lebzeiten Herzog Wolfgangs, der nach
einem alten Vertrag mit Albrecht IV. über einen kleinen Teil Bayerns verfügen konnte,
mit einer Rente in Höhe von 6.000 Gulden abgefunden werden solle und nach Wolf-
gangs Tod dessen Ländereien erhalten solle, billigte die Landschaft aus mehreren Grün-
den nicht. Eine solche doppelte Hofhaltung würde zu hohe Kosten verursachen und die
Macht des Herzogtums schmälern. Es sei auch zu bedenken, daß Herzog Ernst zu gege-
bener Zeit Ansprüche stellen könnte, so daß eine weitere Teilung des Herzogtums
unvermeidlich wäre. Der Grafentitel für die jüngeren Söhne sei in Bayern aber noch nie
Usus gewesen und daher schädlich bei der Verheiratung der Töchter und bei der Erlan-
                                                                                                                                                                              
1007
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 46f. (Schreiben des Kaisers, Innsbruck, 12. Januar 1514).
1008
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 47.
1009
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 48-57, Zitat S. 56.
1010
Zu Organisation und Bedeutung dieser Einigung vgl. W
EINFURTER
, Einheit, S. 236f.
1011
Zur Rede Dietrichs von Plieningen vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 147-153.
1012
Zu Dietrich von Plieningen vgl. allgemein B
ÜHRLEN
-G
RABINGER
, Die Herren von Plieningen sowie
A
DELMANN
, Plieningen.

226
gung geistlicher Ämter für die betroffenen Söhne. Aus all diesen Gründen könnten die
Vorschläge des Kaisers nicht angenommen werden. Ludwigs Begehren, ein Drittel des
Landes für sich zu erhalten, könne aber ebenfalls nicht gebilligt werden, da eine Teilung
des Landes unbedingt vermieden werden sollte, obwohl die kaiserliche Bestätigung der
von Herzog Albrecht aufgestellten Primogeniturordnung fragwürdig sei. Zudem habe
Herzog Wilhelm diese Ordnung selbst gebrochen, als er auf Vorschlag Maximilians und
Kunigundes dem jüngeren Bruder den Fürstentitel verliehen habe. Daher hielten die
Vertreter der Landstände eine Mitregierung Herzogs Ludwigs für die günstigste Lösung,
was sie auch der Herzogin mitgeteilt hätten.
1013
 Diese sei mit dieser Anregung einver-
standen gewesen, zumal sowohl in Bayern als auch in anderen Fürstentümern gemein-
same Regentschaften üblich seien.
Die Landschaft stellte auch Bedingungen für die gemeinsame Regierung Wilhelms und
Ludwigs auf: In diesem Falle sollte nur eine Hofhaltung betrieben werden, um die
Kosten für das Land, das immer noch unter den Auswirkungen des Landshuter Erbfol-
gekriges zu leiden hatte, so gering wie möglich zu halten. Zudem wollte sich die Land-
schaft bis zum Abschluß des 24. Lebensjahres Herzog Ludwigs das Recht auf Mitbe-
stimmung in politischen Angelegenheiten sowie ein Ernennungsrecht für die herzogli-
chen Räte vorbehalten. Alle Räte, Beamten und Diener sollten nun nicht nur auf die
beiden Fürsten, sondern auch auf die Landschaft vereidigt werden, womit diese gewis-
sermaßen die Rolle eines Kontrollorgans über die fürstliche Regierung übernehmen
konnte.
1014
 Das neue Recht bewirkte zudem, daß Johann von Eck und andere Ratgeber
Herzog Wilhelms den Hof verlassen mußten.
1015
 Erst nachdem sich die Herzöge bereit
erklärt hatten, all diesen Forderungen der Landschaft nachzugeben, wurde ihnen eine auf
drei Jahre zu verteilende Steuer in Höhe von 150.000 Gulden bewilligt. Herzog Ludwig,
dem das Handeln der Landschaft die Mitregierung in Bayern gebracht hatte, besiegelte
                                                           
1013
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 151: Das hab auch ain Lanndschafft an vnnser gnedige Frawen Irer
baider frtl. Gdn. Fraw Muetter lanngen lassen, vnnd Irs Raths darinn auch gepflegt, die hab Ir solchs
auch gefallen lassen, vnnd an ain Lannschafft begert solch mittl baiden Iren frtl. Gdn. fürzuschlagen,
vnnd vleis fürzekehren, solchs bey baiden Irn Gdn. zuerlangen, vnd in allbeg gebetten, darauf zu
beharren.
Die Aussage, der Vertrag der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig sei mit rath vnnser gnedigisten
Frawen E. Mt. Schwesster fürgenomen vnnd beschlossen worden, wurde in der Antwort des in
München geblieben Ausschusses der Landschaft auf eine kaiserliche Instruktion vom 12. März sowie
gegenüber dem Kaiser persönlich im Gespräch der Gesandten Kunigundes, der Herzöge und der
Landschaft am 25./26. März wiederholt. Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 259.
1014
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 151f sowie W
EINFURTER
, Einheit, S. 237f.
1015
Vgl. W
EINFURTER
, Einheit, S. 238, L
UTZ
, Konfessionelles Zeitalter, S. 300 sowie R
IEZLER
, Baiern,
Bd. 4, S. 17f.

227
die Urkunde bereits am 24. Februar 1514,
1016
 Herzog Wilhelm dagegen erklärte zwar, er
könne nicht ohne den Kaiser entscheiden, war aber am 3. März ebenfalls bereit, die
geforderte Verschreibung auszustellen.
1017
 Nur Herzog Wolfgang erklärte, daß diese
Vereinbarungen der Primogeniturordnung seines Bruders widersprechen würden und
weigerte sich daher, die Beschlüsse des Landtages anzuerkennen. Sein Tod im Mai 1514
löste aber auch dieses Problem zugunsten der Landschaft.
1018
Das Engagement Kunigundes beschränkte sich im Verlauf des ersten Münchner Land-
tages offensichtlich noch auf das Erteilen von Ratschlägen und das Billigen von Vor-
schlägen. Diese relativ passive Haltung sollte sich aber in den kommenden Monaten
rasch ändern. Erste Anzeichen dafür finden sich schon kurze Zeit nach dem Ende dieses
Landtages. So wird im Bericht über die Landtagshandlungen betont, daß die Fürstn baid
mit sambt Irer frau Muetter und der Landschaft eine Botschaft zum Kaiser gesandt hät-
ten, um eine Bestätigung der unterzeichneten Verträge zu erhalten.Dabei vertraten die
Gesandten Bernhard von Waldkirch
1019
 und der Hofmarschall Georg von Gumppenberg
die herzogliche Familie, Dietrich von Plieningen trat als Gesandter der Landschaft
auf.
1020
 Nachdem die Gesandten vergeblich nach Linz gereist waren, wo sie den Kaiser
vermutet hatten, trafen sie schließlich in Vöcklabruck mit Maximilian zusammen, der
sie in der Nacht vom 25. auf den 26. März empfing. In dieser Audienz sollten sie gemäß
ihrer Instruktion zusammenfassend über die Geschehnisse seit dem Beginn des Land-
tages am 1. Januar berichten und auch nicht vergessen zu erwähnen, daß sich der Kaiser
mit vnnserer gnedigen Frawen E. Kay. Mt. Schwestern baider Fürstn Frawen und
Muetter vorwissen, guetbeduncken vnnd sonnderm willen vil tag um eine Lösung des
Konflikts bemüht hatte.
1021
 Nachdem sie die Argumente der Landschaft für eine
gemeinsame Regierung vorgetragen hatten, sollten sie den Kaiser um seine Zustimmung
zu den Verträgen bitten:
Darauf dann E. Kay. Mt. Schwesster, Ir baide Söne, vnnser gnedig Herrn, vnnd Ir
gemaine Lanndschafft von allen obernennten Stennden dieselben E. Kay. Mt. in
aller Gehorsam vnnd aufs vnnderthennigist anreuffen vnd bitten, E. Kay. Mt.
                                                           
1016
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 189f.
1017
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 197ff.
1018
Vgl. L
UTZ
, Konfessionelles Zeitalter, S. 300. sowie Riezler, Baiern, Bd. 4, S. 16f.
1019
Zu Bernhard von Waldkirch, der seit 1510 zu den Räten Herzog Wolfgangs und seit seit 1514 zu den
Räten Herzog Wilhelms gehörte, vgl. L
IEBERICH
, Gelehrte Räte, S. 187.
1020
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 233. Die herzoglichen Gesandten, die gemeinsam mit Dietrich von
Plieningen am 16. März von München in Richtung Linz aufbrachen, wurden mit Credenzen der
Herzöge, aber auch mit einer eigenhändigen (nicht mehr aufzufindenden) Credenz der Herzogin
Kunigunde ausgestattet.
1021
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 237.

228
welle allen obgemelten tailen zu Gnaden Ir solchen bruederlichen vertrag, [...]
gnedigclich gefallen lassen, den durch Ir Kay. Mt. macht mit gnaden bestätten,
daran thut E. Kay. Mt. ain sonnder guett vnnd löblich werckh, Irer aigen
Schwesster vnnd baiden Fürsten E. Mt. Schwesster Sönen, auch Irm Herzogthumb
Lannd vnnd Leutten von allen Stennden.
1022
Die Situation im Herzogtum Bayern schien sich durch die Verständigung der Brüder auf
eine gemeinsame Regierung entspannt zu haben, zumal sich Wilhelm und Ludwig nach
Aussage ihrer Mutter zunächst ausnehmend gut verstanden.
1023
 Der Kaiser war aller-
dings mit der Lösung der bayerischen Landstände und besonders mit deren Vorgehens-
weise nicht einverstanden: Zum einen ließ er den Landständen vorwerfen, ihre Frei-
heiten zu weit ausgelegt zu haben, die Obrigkeit und Verwaltung an sich gerissen und
somit die Regalien der Fürsten verletzt zu haben,
1024
 zum anderen befürchtete er, daß
die Einheit zwischen seinen Neffen nicht lange vorhalten werde.
1025
 Wie groß die Rolle
war, die er in den folgenden Monaten seiner Schwester zuzubilligen gedachte, zeigen
auch verschiedene Treffen Kunigundes mit den Gesandten des Kaisers. Schon kurz nach
Abschluß der Verträge zwischen der Landschaft und den Herzögen war Kunigunde
gemäß einer Instruktion des Kaisers mit dessen Gesandten um Leonhard von Vels, dem
Hauptmann des Landes an der Etsch, zusammengetroffen, um gemeinsam mit den neun
Vertretern der bayerischen Landschaft zu verhandeln. Dabei kritisierten die Gesandten
vor allem das Auftreten der Landschaft, deren Handlungen sie als in vil weg vngeschickt
beurteilten. Offenbar blieb aber dieses erste Treffen Mitte März in München noch ohne
greifbare Ergebnisse; es wurde nur festgelegt, daß die beiden Herzöge gemeinsam mit
dem Ausschuß eine Gesandtschaft zum Kaiser abfertigen sollten.
1026
Knapp zwei Monate später traf eine weitere Gesandtschaft Maximilians mit der Herzo-
gin zusammen, die diesmal aus dem Eichstätter Bischof Gabriel, Leonhard von Vels,
dem Propst Baltasar von Waldkirch und Niklas Ziegler bestand. In ihrer Instruktion, die
sie nach dem Treffen Maximilians mit der Münchner Gesandtschaft in Vöcklabruck
                                                           
1022
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 239. Zur Reise der Gesandten unter Führung Dietrichs von
Plieningen zu Kaiser Maximilian vgl. auch W
EINFURTER
, Einheit, S. 239.
1023
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 435f.
1024
Vgl. W
EINFURTER
, Einheit, S. 238 und R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 18.
1025
Vgl. ein Schreiben Kaiser Maximilians an Herzogin Kunigunde vom 30. April 1514, in dem er
Kunigunde auffordert, sie möge  denselben vnnsern Räthen in solchem Irm anbringen genzlichen
glauben vnnd getreulich helffen rathen, um die unbedachten Handlungn der Landschaft, die ihren
Söhnen  vnlust, vmfreundtschafft vnnd schaden und dem Land auffrur vnnd Zertrennung bringen
werde, abzustellen und dem Fürstentum  bestenndige Ainigkhait zu sichern. Vgl. K
RENNER
, Landtag
1514, S. 297f.
1026
Vgl. das Schreiben des Gesandten Leonhard von Vels an den Tiroler Kanzler Zyprian von Serntein
vom 14. März 1514: WMR 14/III/14 (c) mit Verweis auf HHStA Wien, Max. 31 (alt 24a)/1514, fol.
81.

229
erhalten hatten, drückte der Kaiser zwar ein gewisses Verständnis für die Forderungen
Ludwigs aus, gleichzeitig aber wird sein Zorn auf seine Schwester und über das Handeln
der Landschaft sehr deutlich. Unter anderem bezeichnete er sie als ain frawenbild, die Ir
tag nit vil in der welt zeregiern gepflegen hat.
1027
 Diese Einschätzung seiner Schwester
dürfte aber zu einem großen Teil seiner Unzufriedenheit über die Ergebnisse des
Münchner Landtages und besonders über das Eingreifen der bayerischen Landstände
entsprungen sein, zumal es auch andere Einschätzungen von Kunigundes politischen
Fähigkeiten gab.
1028
 Auch besteht durchaus die Möglichkeit, daß der Herzog seine Frau
über bestimmte Bereiche seiner Politik unterrichtete und diese mit ihr besprach, so daß
Kunigunde nicht absolut unerfahren gewesen sein muß.
Über den Verlauf der zweiten Zusammenkunft der kaiserlichen Vertreter mit der Herzo-
gin, bei der die oben angesprochene Instruktion Maximilians verlesen wurde, erstatteten
diese ihrem Herrn am 17. Mai 1514 aus München Bericht.
1029
 Bei den Gesprächen mit
Kunigunde, die erst nach den Unterredungen mit der Landschaft
1030
 und den Herzögen
stattgefunden hätten, seien auch der Bischof von Freising und Herzog Wolfgang von
Bayern zugegen gewesen.
1031
 Während der Aussprache habe sich die Herzogin sehr über
den Vorschlag ihres Bruders ereifert, ihre Söhne sollten vom Vertrag mit der Landschaft
zurücktreten; es sei gegen ihre Ehre, ihren Söhnen zu einem solchen Handeln zu raten,
das ihrem Sohn Ludwig den Anschein gäbe, unehelich geboren zu sein. Ihre Antwort
werde sie aber dem Kaiser noch schriftlich mitteilen.
1032
 Auf die Bitte Kunigundes an
den Freisinger Bischof, sich für ihre Söhne einzusetzen, habe dieser erwidert, daß er nur
                                                           
1027
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 302-317, Zitat S. 307.
1028
Vgl. F
ÜETRER
, Bayerische Chronik, Benediktbeurer Fortsetzung, S. 260 und 261: Sy was all ir tag ain
ernstliche, vernünfftige fraw ains bestätten wesens, tapfer und hertzhaft in iren sachen und frum...
1029
Vgl. TLA Innsbruck
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