Kunigunde, Erzherzogin von Österreich und Herzogin von Bayern-München (1465-1520) Eine Biographie



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, Max. XIV, 1514/2, fol. 57-59 sowie WMR 14/V/17 (a).
1030
Die bayerischen Landstände waren seit dem 8. Mai zum zweiten Landtag des Jahres in München
versammelt, vgl. R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 19f.
1031
Vgl. TLA Innsbruck, Max. XIV, 1514/2, fol. 57: Wir haben an nechst verganngen freytag unnser
werbung, laut ewer kaiserlichen Majestät instruction und bevelch, erstlich an gemaine lanndtschaft,
darnach an baid fürsten von Bayren und fürter an unnser genedige fraw, ewer Majestät swester, in
gegenwart des bischofs zu Freysing, auch des pfaltzgrafen und hertzog Wolfgangs potschaften... Vgl.
auch WMR 14/V/17 (a).
1032
Vgl. TLA Innsbruck, Max. XIV, 1514/2, fol. 57: ... und sonnderlich so hat ewer kaiserliche Majestät
swester [...] in unnser aller beywesen [...] auf unnser werbung mit etwas beweglichait, die wir allain
den, die unns all in ir fürstlichen gnaden, auch gemaine lanndtschaft, taglichen mit unwarhait
verunglimpfen, zuemessen, begegnet und unns beschlieslich die antwort gegeben, sy trag ewer
Majestät fürnemen und begerns grosse beswerung und erschwerkung, sonnderlich sey wider ir sell
und eere, iren sünen, wider das so sy zuegesagt und bewilligt haben, zuraten. [...] Ir gnad hab auch
iren sun hertzog Ludwigen in die mitregierung gefürdert, das sey ir gnad im un ir selbs schuldig, dann
sonnst möcht geacht werden, das dieser ir sun nit eelich geborn were. Vgl. auch WMR 14/V/17 (a)

230
auf kaiserlichen Befehl als Vermittler anwesend sei.
1033
 Während die Landstände täglich
über eine Lösung der Probleme debattierten, die sich durch die Anordnung des Kaisers
ergeben hatten, hätten Kunigunde und Ludwig sofort gehandelt und einen Eilboten zu
Maximilian geschickt.
1034
 Schließlich baten die Gesandten, die bei der Unterredung eine
Kostprobe des Temperaments und des Zorns der Herzogin genossen hatten, den Kaiser,
den Unmut seiner Schwester zu mildern.
1035
Bestätigt wird der Bericht der kaiserlichen Gesandten durch das von Krenner gedruckte
Protokoll der Landtagshandlungen von 1514. Während die Formulierungen im Bericht
an den Kaiser sehr zurückhaltend sind, wird im Protokoll mehr auf Einzelheiten einge-
gangen. Der viel zitierte Spruch Kunigundes, sie sei eine geborene Fürstin von Öster-
reich und habe einen Fürsten von Bayern geheiratet und von diesem junge Fürsten,
keine Grafen oder Bastarde empfangen, scheint in diesem Gespräch gegenüber dem
Bischof von Eichstätt erstmals gefallen zu sein.
1036
 Zusätzlich beschwerte sich die stan-
desbewußte Herzogin bei Maximilian über dessen Gesandten Leonhard von Vels, daß
dieser bei seinem letzten Aufenthalt in Bayern an ainem ort über sie geschimpffirt habe
und sie dafür sorgen werde, daß sie gerächt werde.
1037
Kunigundes Sichtweise des Gesprächs zwischen ihr und den Gesandten Maximilians
kommt in einem Brief an den Bruder zum Ausdruck.
1038
 Darin verteidigte sie die Eini-
gung ihrer beiden Söhne und widersprach gleichzeitig der Vermutung Maximilians, daß
zwischen den Fürsten  vnlusst vnnd vnfreundtschafft vnnd schaden aufkommen werde.
Ganz offensichtlich sei er falsch informiert worden, denn beide würden nicht nur
gemeinsam regieren, sondern auch sonst ihre Zeit gemeinsam verbringen, weshalb sie
darum bitte, daß diese Einheit nicht wieder zerstört werde.
1039
 Die von Leonhard von
                                                           
1033
Vgl. TLA Innsbruck, Max. XIV, 1514/2, fol. 57: Daneben hat ir genad den bischof zu Freysing
offennlich gepeten, bey ewr Majestät fleiss anzukern, damit ewer Majestät die sachen bey der
lanndtschaft beschluss und hanndlung, auch hertzog Ludwigen bey der mitregierung beleiben lass.
Dagegen hat der von Freysing geanntwurt, er sey allain hie als ain mitler aus bevelch ewrer Majestät.
Vgl. auch WMR 14/V/17 (a)
1034
Vgl. TLA Innsbruck, Max. XIV, 1514/2, fol. 57
v
So werden wir bericht, das ewer Majestät swester
und villeicht hertzog Ludwig ainen eylenden boten zu ewer Majestät gesanndt haben, zuunndersteen,
ewer Majestät auf Ir seyden zubewegen. Vgl. auch WMR 14/V/17 (a)
1035
Vgl. TLA Innsbruck, Max. XIV, 1514/2, fol. 59: ...auch ewr Majestät swester, unnser genedigen
frawen, vorangezaigt beweglichait in mitler weg wend und ker, wie ewr Majestät wol zetun waist...
Vgl. auch WMR 14/V/17 (a).
1036
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 298f.; diese Äußerung Kunigundes findet sich u.a bei W
EINFURTER
,
Einheit, S. 236;
 
L
UTZ
, Konfessionelles Zeitalter, S. 300; S
CHATTENHOFER
, Landtage, S. 164 sowie
R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 12
1037
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 299.
1038
Dieses Schreiben Kunigundes vom 16. Mai 1514 ist offenbar die von den Gesandten angesprochene
Eilbotschaft an Kaiser Maximilian. Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 435-440.
1039
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 435f.

231
Vels vorgetragenen kaiserlichen Anweisungen könne sie nicht befolgen, wie sie dem
Eichstätter Bischof auch gesagt habe: Es fiele ihr zwar sehr schwer, zum Unwillen ihres
Herrn, des Kaisers, zu handeln, aber noch schwerer, Gott den Allmechtigen ain Herrn
aller Herrn belaidigen mit dem, daß Ich mein Süne solt lernen, von der warhait zesteen,
vnnd Ir zusagen nit hallten...
1040
 Zudem bestätigte und konkretisierte die Herzogin die
Vorwürfe gegen den Velser, den sie nicht nur der Parteinahme für Herzog Wilhelm und
indirekt auch der Bestechlichkeit beschuldigte. Er habe sie außerdem bei seiner Reise
durch Bayern sogar in Wirtshäusern durch seine Aussage beleidigt, sie als Frau mische
sich in Angelegenheiten, die ihr nicht zustünden. Der Kaiser solle sich diese Verun-
glimpfung nicht gefallen lassen. Diese Beschwerde zeigt, daß ein solches Engagement,
wie es die Herzogin zeigte, nicht üblich war, obwohl Kunigunde sich zum Zeitpunkt der
Beleidigungen, die nach dem ersten Münchner Landtag anzusetzen sind, noch weitge-
hend passiv verhalten hatte.
Auch  über ihren ältesten Sohn klagte Kunigunde und zeigte damit erneut, zu welchen
Temperamentsausbrüchen sie fähig war, wenn sie sich dazu gezwungen glaubte: Sie
vermute, Wilhelm habe den Kaiser gebeten, bei der Landschaft dafür zu sorgen, daß
Ludwig aus der Mitregierung wieder entlassen werde. Sollte sich diese Vermutung und
damit die Schmähung ihr gegenüber, Ludwig sei unehelich geboren, als wahr erweisen,
würde sie ihm das zu ihren Lebzeiten nicht mehr verzeihen. Wilhelm selbst, fuhr sie
dramatisch weiter, könne auch nicht sicher sein, ob Herzog Albrecht oder ain annder
sein Vatter ist.
1041
 Mit dieser Aussage, durch die sie selbst ihre so oft beschworene Ehre
als Fürstin beschmutzte, zeigte Kunigunde deutlich die Zuneigung zu ihrem jüngeren
Sohn Ludwig; offensichtlich war sie sogar bereit, auf einen Teil ihrer Ehre und ihres
Standesbewußtseins zu verzichten, um diesem die Mitregierung in Bayern zu sichern.
Auch ihre Aussage, sie habe Fürsten gezeugt, keine Grafen oder Bastarde, wird von ihr
an dieser Stelle in melodramatischer Weise übersteigert: ...dann als war vnnser Herr
Jesus Christus seinen tod vnschuldigclichen gelitten, als war bin ich vnschuldig, daß ich
vneelich khinder geboren hab...
1042
 Abschließend versicherte Kunigunde, daß sie nicht
aufgeben und dem Kaiser keine Ruhe lassen werde, bis eine Lösung gefunden sei, die
sie zufriedenstelle.
                                                           
1040
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 436f, Zitat S. 437.
1041
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 438.
1042
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 439.

232
Dieser Brief zeigt deutlich einige Charakterzüge Kunigundes: Zum einen wird in der
Aussage, sie habe keine Bastarde zur Welt gebracht, deutlich, wie stark ihr Standesbe-
wußtsein als Tochter und Schwester eines römischen Kaisers ausgeprägt war. Zum
anderen zeigt die Behauptung, auch Wilhelm könne nicht sicher sein, daß Albrecht tat-
sächlich sein Vater sei, daß die Herzogin auch bereit war, auf einen Teil ihrer
„fürstlichen Würde“ zu verzichten, wenn sie um diesen Preis ihren Willen durchsetzen
konnte.
Maximilian beantwortete den Beschwerdebrief seiner Schwester beinahe sofort und
legte seine Sichtweise offen: Der angesprochene Vertrag sei von der Landschaft ohne
sein Wissen und seinen Willen geschlossen worden. Zudem habe sich die Landschaft
darin Freiheiten herausgenommen, die sie zuvor nicht besessen habe, weshalb der Ver-
trag nicht nur den Fürsten Wilhelm und Ludwig schade, sondern auch für andere Für-
stentümer ein schlechtes Vorbild sei. Nachdem diese unbillich[e] Handlung der Land-
schaft abgestellt worden sei, wolle er mit Kunigunde und anderen Verwandten versu-
chen, einen neuen Vertrag auszuhandeln, wobei es nicht seine Absicht sei, Ludwig von
der Mitregierung auszuschließen. Kunigunde solle sich inzwischen bemühen, die Land-
schaft zu einem Verzicht auf die Ergebnisse des ersten Landtages zu bewegen. Bezüg-
lich der Verunglimpfungen des Velsers versuchte der Kaiser, seine Schwester zu beru-
higen, indem er erklärte, daß er solche Dinge weder von ihm noch von einem anderen
dulden würde, sondern Kunigunde als vnnser freundtliche liebe Schwester vor aller
widerwerttigkhait nach vnnserm vermögen verhuetten wolle. Abschließend ermahnte er
sie, sich keine allzu großen Sorgen zu machen und versprach, daß er die Angelegenheit
nach Eurem wolgefallen und beiden Söhnen zum Vorteil beenden werde.
1043
 Aus
diesem sehr freundlich gehaltenen Schreiben läßt sich keine Verärgerung des Kaisers
über seine Schwester mehr erkennen, was für die These spricht, daß die Äußerung
Maximilians  über die angebliche „Unfähigkeit“ Kunigundes nur der Entrüstung des
Augenblickes entsprang.
Nach Erhalt dieses Briefes wandte sich die Herzogin sofort erneut an ihren Bruder und
versprach, sich nach dessen Wünschen dafür einzusetzen, daß solch sach zum endt nach
meinem gefallen khomen werde. Zugleich bedankte sie sich für sein Entgegenkommen
                                                           
1043
Schreiben Kaiser Maximilians an Kunigunde vom 2. Juni 1514. Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 440-
443, Zitat S. 442f.

233
und die Bereitschaft, eine Mitregierung Herzog Ludwigs zu akzeptieren.
1044
 Sie drückte
in diesem Brief aber auch ihre Besorgnis darüber aus, daß Wilhelm, der von München
abgereist sei, um mit dem Kaiser zusammenzutreffen, versuchen werde, den Bruder aus
der von beiden zur Zeit akzeptierten und praktizierten gemeinsamen Regierung zu ver-
drängen. Ihren Standpunkt, daß es in Bayern schon immer zwei miteinander regierende
Fürsten gegeben habe, begründete die Herzogin zwar anhand von Beispielen, „vergaß“
aber in ihrem Eifer zu erwähnen, daß ihr eigener Ehemann Albrecht nach dem Macht-
verzicht Herzog Sigmunds die jüngeren Brüder Christoph und Wolfgang ebenfalls nicht
hatte zum Zuge kommen lassen.
1045
 Sie bat Maximilian inständig, Wilhelm von diesem
vngebürlichen fürnemmen abzubringen, da ein solches Vorgehen ihrem Sohn nur
menigclich groß vnlöblich nachred einbringen werde.
1046
 Im Gegenzug versprach Kuni-
gunde, daß sie dafür sorgen wolle, daß die Landschaft nur ihre alten Freiheiten, aber
nichts darüber hinaus zugestanden bekommen sollte.
1047
Aus den beiden Briefen Kunigundes lassen sich einige interessante Charakterzüge
herauslesen. Im ersten Schreiben, das kurz nach dem Besuch der Gesandtschaft
entstanden ist, wirkt sie sehr temperamentvoll und bereit, um die Rechte ihres mittleren
Sohnes mit allen Mitteln zu kämpfen, wobei sie teilweise sogar nicht vor dramatischen
Übertreibungen zurückschreckt. Ganz deutlich kommt in diesem Brief aber auch das
Standesbewußtsein einer geborenen Erzherzogin von Österreich zum Ausdruck; dies
betrifft nicht nur die Passagen, welche die angebliche „uneheliche Geburt“ ihrer Kinder
betreffen, sondern auch die Beschwerden, die sie an ihren Bruder aufgrund der
Schmähungen des Leonhard von Vels richtet. Im zweiten Brief dagegen, der insgesamt
viel ruhiger wirkt, läßt sich deutlich die Besorgnis einer Mutter erkennen, die um das
Ansehen ihres Sohnes Wilhelm fürchtet, das dieser durch eventuelle unbedachte
Handlungen verlieren könnte. Zum anderen ist in diesem Schreiben auch der wache
Verstand der Herzogin deutlich zu erkennen: Sie wollte ihrem Bruder gegenüber die
gemeinsame Regierung ihrer Söhne verteidigen, indem sie Beispiele aus der jüngeren
bayerischen Geschichte anführte. Daß sie dabei aber unterließ, die jahrelangen
Auseinandersetzungen ihres Mannes mit seinen jüngeren Brüdern zu erwähnen, zeigt,
                                                           
1044
Schreiben Kunigundes an Kaiser Maximilian vom 15. Juni 1514. Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S.
443-446, Zitat S. 443.
1045
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 445.
1046
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 445.
1047
Eine kurze Übersicht  über die Freiheitsbriefe der bayerischen Landschaft gibt G
REINDL
,
Ständeversammlung, S. 95-98.

234
daß Kunigunde auch genau abwägen konnte, welche Beispiele ihrer Sache nützlich sein
würden.
Während des Briefwechsels der Herzogin mit ihrem Bruder lief in München die Arbeit
der Landschaft weiter. An einem Beispiel läßt sich erkennen, welche Stellung die Ver-
treter der Landstände auch bei diesem zweiten Landtag einnahmen. Am 18. Mai 1514
war Ludwig zum Ausschuß der Stände gekommen und hatte diesem über drei Vor-
schläge berichtet, die Wilhelm ihm hatte übermitteln lassen. Da aber beide den Vertrag
mit der Landschaft abgeschlossen hatte, wollte er auf die Vorschläge nicht antworten,
ohne sich den Rat des Ausschusses angehört zu haben. Die Mitglieder des Ausschusses
antworteten, daß sie in diesem Fall nicht zuständig seien, da der Vertrag mit der gesam-
ten Landschaft geschlossen worden sei. Außerdem wollten sie von Herzog Ludwig wis-
sen, ob er in dieser Angelegenheit schon seine Mutter um Rat gefragt hatte.
1048
Nachdem Ludwig dieses verneint hatte, beschloß der Ausschuß, unverzüglich einen
Abgesandten zur Herzogin zu schicken, um sie über die Anfrage ihres Sohnes zu
informieren und um ihre Meinung zu bitten, die sie sich nach Gesprächen mit beiden
Söhnen bilden sollte. Die Empfehlungen der Herzogin sollten dann die Grundlage für
die weiteren Verhandlungen bilden:
...vnnd was aus vnnser genedigen Frawen Reden vnnd Rath erfunden, vnd darauf
weitrer gerathschlagt wirdet, soll verrer mit der Lanschaft, wo es behabt, mit
guettem fueg gehanndlet werden.
1049
Schon am nächsten Morgen traf die Antwort der Herzogin beim Ausschuß ein, in der sie
alle drei Vorschläge Wilhelms weiterhin ablehnte und betonte, daß sie wegen ihres
Gewissens und ihrer Ehre nur eine Mitregierung akzeptieren könne. Sie hoffe auch den
Kaiser von dieser Lösung überzeugen zu können.
1050
Als sich die versammelten Landstände wenige Tage später, am 24. Mai, zur Auflösung
des Landtages bereit machten, entschloß sich die Herzogin zu einer eher ungewöhnli-
chen Maßnahme und erschien persönlich im Münchner Rathaus, um der Landschaft zu
versichern, daß sie sich beim Kaiser dafür einsetzen werde, daß ein weiterer Landtag in
München zusammentreten könne.
1051
Auch in der folgenden Zeit spielte Kunigunde in den Absichten des Ausschusses, der in
München zurückgeblieben war, eine nicht unwichtige Rolle. So beschloß man bei-
                                                           
1048
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 358f.
1049
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 360f., Zitat S. 361.
1050
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 362f.
1051
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 411.

235
spielsweise anläßlich der Beratungen über die Instruktion für eine Gesandtschaft, die zu
Kaiser Maximilian geschickt werden sollte, die Herzogin zu bitten, sich in eigener Per-
son oder in Begleitung ihres Sohnes Ludwig zum Kaiser zu begeben. Zuvor möge sie
einen Brief an ihren Bruder schreiben, in dem sie um die Ansetzung eines Schiedstages
bitten sollte.
1052
 Tatsächlich aber hatte Kunigunde ihren Bruder schon einige Tage zuvor
über ihre Sicht der Dinge unterrichtet, so daß sich dieser Wunsch der Landschaft erüb-
rigte.
1053
 Eine Reise zu ihrem Bruder erwog die Herzogin zu diesem Zeitpunkt offenbar
nicht, sie war aber zumindest bereit, ebenfalls einen Gesandten zu Maximilian zu
schicken, der in ihrem Sinne mit dem Kaiser verhandeln sollte. In ihrer Instruktion wie-
derholte Kunigunde nochmals ihre Position bezüglich der geschlossenen Verträge, die
Maximilian weiterhin gelten lassen solle: Diese Bitte begründete sie vor allem mit den
üblen Folgen des Landshuter Erbfolgekrieges, die das Land noch immer nicht überwun-
den habe. Zudem erlaube die eheliche Geburt der Söhne trotz der Primogeniturordnung
des verstorbenen Herzogs keine ungleiche Behandlung. Im Übrigen hätte sie dieser
niemals zugestimmt und glaube, daß Herzog Albrecht, wäre er nicht so zeitig gestorben,
sie sicherlich nochmals geändert haben würde.
1054
 Um künftigen Aufruhr zu verhindern,
habe sie zusammen mit der Landschaft versucht, eine Einigung zwischen den Brüdern
zu erreichen. Seine falschen Informationen verdanke der Kaiser allein den Prokuratoren
Herzog Wilhelms, die ihn bewußt angelogen hätten, um ihre alte Macht wieder zu
erhalten. Kunigunde und die Landschaft hätten dagegen vorteilhaft für Land und Leute
gehandelt.
1055
 Da nun die gemeinsame Regierung der beiden Fürsten schon einige
Monate bestehe, fordere sie deren Anerkennung aus bruederlicher liebe vnnd ver-
wanndtnus, um so der Muetter Wirden vnnd Eern [zu] verschonen.
1056
 Ferner ließ Kuni-
gunde ihren Bruder bitten, daß dieser den Berichten von Vöcklabruck und München
vertrauen solle, daß die Landschaft nichts gegen die fürstliche Obrigkeit und die kaiser-
lichen Regalien unternommen, sondern nur im Rahmen der mehrfach bestätigten Frei-
heiten gehandelt habe. Schließlich versicherte sie, daß sie Maximilian immer dankbar
sein werde, falls er dem Handel zwischen ihr und der Landschaft doch zustimmen
würde.
1057
 Als Antwort auf das letzte Schreiben des Kaisers ließ sie nochmals versi-
chern, daß nichts über die alten Freiheiten hinaus und gegen die Regalien der Fürsten
                                                           
1052
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 428f.
1053
Vgl. oben S. 241ff.
1054
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 456.
1055
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 457.
1056
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 458.

236
geschehen sei. Falls dies doch eingetreten sei, werde sie Maximilian aufs vleissigist ain
mithelfferin sein, um diese Übertretungen wieder zu bereinigen.
1058
Der Inhalt dieser Instruktion gibt noch einmal eine genaue Übersicht über die politische
Einstellung Kunigundes, die in ihrem Eifer, dem jüngeren Sohn zur Mitregierung in
Bayern zu verhelfen, offensichtlich mehr und mehr unter den Einfluß der Landschaft
geraten war. Dafür spricht beispielsweise ihre Aussage, der Landschaft sei nichts ande-
res zugestanden worden, als ihr aufgrund der alten Freiheiten ohnehin zustehe. Tatsäch-
lich aber war die Machtstellung der bayerischen Landschaft nie zuvor so stark wie in
den ersten Monaten des Jahres 1514. Ein Beleg dafür ist beispielsweise die
„Vormundschaft“ der Landstände über die Fürsten, die sich im zugesicherten Recht auf
politische Mitsprache bis zum 24. Lebensjahr der Fürsten oder in der Mitsprache bei der
Besetzung der Ratsstellen ausdrückte. Daß die Herzogin mit ihrem aufgeweckten Ver-
stand den Landständen nicht blindlings vertraute, zeigt aber der letzte Abschnitt der
Instruktion, in dem sie ihre Mitwirkung an einer Beschneidung der Rechte der Land-
stände erklärte, falls diese sich doch zuviele Privilegien angemaßt hätten.
Die Herzogin setzte sich in dieser Phase jedoch nicht nur mit ihrem Bruder und den
Vertretern der bayerischen Landschaft in Verbindung, sie hielt auch Kontakt zu den
Gesandten Maximilians, die die Nachricht nach München brachten, daß der Kaiser auf-
grund seiner Kriegsgeschäfte keinen Besuch seiner Neffen Wilhelm und Ludwig wün-
sche.
1059
 In einem Antwortschreiben auf diese Anordnung nutzte die Herzogin nochmals
die Gelegenheit, ihren Standpunkt in der Sache ihrer Söhne offenzulegen und die Räte
Maximilians zu bitten, sich beim Kaiser für den Vertrag ihrer Söhne einzusetzen.
1060
Inzwischen begann sich jedoch die Lage im Herzogtum zuzuspitzen. Nach einer Rede
Dietrichs von Plieningen am 5. Juni, die einer Strafpredigt der Stände gegenüber den
Fürsten gleichkam und die Herzog Wilhelm mahnte, den geschlossenen Vertrag einzu-
halten,
1061
 hatte dieser die Stadt München verlassen, um sich in Braunau am Inn mit
dem Kaiser zu treffen. Nach den Gesprächen mit seinem Onkel kehrte Wilhelm nicht
mehr in die Hauptstadt zurück, sondern richtete sich entgegen aller Abmachungen mit
seinem Bruder und der Landschaft in Burghausen eine eigene Hofhaltung ein, worüber
sich sowohl Kunigunde als auch die Vertreter der Landschaft empörten. Die Landschaft
                                                                                                                                                                              
1057
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 459.
1058
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 460, Zitat S. 461.
1059
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 481f.
1060
Schreiben der Herzogin an die kaiserlichen Räte vom 24. Juni 1514. Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S.
483ff.

237
beschloß in dieser Situation, sich nach einem Feldhauptmann umzusehen und einen
ständigen Ausschuß zu bilden. Die Gefahr eines erneuten Krieges im Herzogtum Bayern
wuchs, zumal auch Wilhelm Rüstungsvorbereitungen in Angriff nahm.
1062
Die Herzogin unterstützte in dieser kritischen Situation weiterhin ihren jüngeren Sohn.
Ende Juli 1514 war sie sogar bereit, gemeinsam mit dem Landschaftsausschuß zum Kai-
ser zu reisen, als sie plötzlich erkrankte und die geplante Reise verschoben werden
mußte. Ihren Sohn Ludwig, der sie auf diesem Weg hatte begleiten wollen, bat sie, bei
ihr zu bleiben und versprach, sein Ausbleiben in einem Schreiben gegenüber dem Kaiser
zu entschuldigen, was sie wenige Tage später auch einlöste.
1063
 Ludwig, berichtete sie,
sei aus Reichenhall nach München gekommen und habe sie über die Forderung des
Kaisers, ihn aufzusuchen, informiert. Sie habe ihren Sohn gebeten, einige Tage auf sie
zu warten, da sie ihn auf dieser Reise habe begleiten wollen, da Maximilian ihr
geschrieben habe, daß er mit ihr persönlich  über die Angelegenheiten ihrer Söhne ver-
handeln wolle. Seit gestern, schrieb sie in einer gewissen Übertreibung, sei sie schwer
krank und habe niemanden bei sich außer Ludwig, den sie gebeten habe, bei ihr zu blei-
ben. Daher sei ihre Bitte, das Ausbleiben des Herzogs, der sich als gehorsamer Sohn
erweise, zu entschuldigen und diesem nichts nachzutragen.
1064
 Zugleich benutzte sie
aber auch die Gelegenheit, sich bei Maximilian über den ältesten ungehorsamen Son H.
Wilhelm zu beschweren, der ihr weder trost oder ainige khindtliche lieb noch trew
erweise, sondern in Burghausen glänzend Hof hielte und dabei ain tausent gulden nach
                                                                                                                                                                              
1061
Vgl. W
EINFURTER
, Einheit, S. 239f.
1062
Vgl. R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 20f.
1063
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 491. Daß die Herzogin schon länger beabsichtigte, ihren Bruder
Maximilian persönlich aufzusuchen, belegt ein an den Kaiser gerichtetes Schreiben des Gesandten
Leonhard von Vels vom 23. Mai 1514, in dem es heißt, daß die Fürsten [Wilhelm und Ludwig]
wahrscheinlich erst nach Pfingsten zum Kaiser reiten würden. Die Fürstin [Kunigunde] schwanke
wegen des weiten Weges noch, ob sie ihre Söhne begleiten sollte. Vgl. TLA Innsbruck, Max. XIV,
1514/2, fol. 55: Versech mich die fürsten werden erst nach Pfingsten reiten zw eurer kaiserlichen
Majestät, und die fürstin, mein gnädige fraw, ist irig zw eurer kaiserlichen Majestät zw reiten oder nit
fon halben des wegs. Vgl. auch WMR 14/V/23 (a). Spätestens Ende Juni war Kunigunde aber fest
entschlossen, ihren Bruder persönlich aufzusuchen, wie ein Schreiben des Freiherrn von Wolkenstein
an den Tiroler Kanzler von Serntein vom 27. Juni belegt, in dem es unter anderem heißt, er
[Wolkenstein] habe erfahren, daß die Herzogin und der Herzog Ludwig von Bayern mit einem
Ausschuß zum Kaiser reiten wollten. Vgl. HHStA Wien, Max. 31 (1514 Juni), fol. 142 sowie WMR
14/VI/27 (c). Schon einige Tage zuvor, am 11. Juni 1514, hatte der Kaiser seinen Gesandten in
München geschrieben, daß er zur Zeit nicht mit seinen Neffen zusammentreffen wollte. Eine
Verhandlung, an der auch Kunigunde teilnehmen sollte, war allerdings weiterhin beabsichtigt: ...bis
solanng wie sambt unnser lieben swester, auch unnser oheimen, freund unnd swager oder derselben
rete, als in kurz beschehen sol, versamelt werden... Vgl. TLA Innsbruck, Max. XIV, 1514/2, fol. 90
v
sowie WMR 14/VI/11 (c).
1064
Schreiben der Herzogin Kunigunde an Kaiser Maximilian vom 3. August 1514. Vgl. K
RENNER
,
Landtag 1514, S. 492-495, hier S. 493.

238
dem andern verschwende.
1065
 Daneben bat sie ihren Bruder, in ihre Nähe zu kommen,
damit sie nach ihrer Genesung, zu der die Zusage Maximilians, die Mitregierung beste-
hen zu lassen, einiges beitragen werde, die Sache mit ihm zu Ende verhandeln könne.
Die Landschaft, fügte sie hinzu, sei bereit, im Falle einer gemeinsamen Regierung die
Fürsten bei der Reduzierung der Schulden des Herzogtumes zu unterstützen.
1066
Dieses Schreiben zeigt deutlich die mittlerweile sehr eindeutige Parteinahme der Herzo-
gin für Ludwig. Erstmals äußerte sie an dieser Stelle auch eindeutige Kritik an ihrem
ältesten Sohn, dem sie angesichts der Finanzprobleme des Herzogtums nicht nur Ver-
schwendung durch die nicht vereinbarte doppelte Hofhaltung vorwarf, sondern dessen
Berater sie in diesem Brief nicht zum ersten Mal falscher Aussagen dem Kaiser gegen-
über beschuldigte.
1067
 Zugleich muß man aber feststellen, daß die Anschuldigungen
Kunigundes Wilhelm gegenüber zum Teil übertrieben waren. So war sie offensichtlich
nicht von einer grossen khrankhait befallen,
1068
 da sie noch in der Lage war, einen solch
heftigen Brief an ihren Bruder zu verfassen. Auch das Protokoll der Landtagshand-
lungen berichtet nur sehr zurückhaltend über die Erkrankung der Herzogin: Sie habe zu
Maximilian reisen wollen, sei aber am Montag nach Jacobi (31. Juli) schwach geworden
und habe deshalb die Reise nicht antreten können.
1069
 Da die Herzogin gegenüber ihrem
Bruder angab, erst auf gesstern mit schwerer khranckhait angegriffen worden zu
sein,
1070
 war ein Besuch Wilhelms am Bett seiner Mutter in solch kurzer Zeit auch nicht
zu bewerkstelligen, zumal die Herzogin die Schwere ihrer Erkrankung aus taktischen
Gründen sicherlich übertrieben dargestellt hat. Ihre Behauptung, sie habe in München
niemanden außer Ludwig, ist wohl auch eher als Entschuldigung für dessen Fernbleiben
zu verstehen, da sich zumindest auch die noch nicht verheiratete jüngste Tochter
Susanne in der Stadt aufgehalten haben dürfte. Daß Wilhelm aber durchaus nicht so
lieblos war, wie seine Mutter dies Maximilian gegenüber behauptete, zeigt dessen
Anweisung an seine Räte Christoph von Ortenburg und Hieronymus von Stauf, im
Rahmen ihrer Verhandlungen mit Ludwig auch der kranken Herzogin einen Besuch
                                                           
1065
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 493.
1066
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S 493f.
1067
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 457 und S. 494.
1068
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 493.
1069
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 491. Auch Herzog Ludwig sah die Krankheit seiner Mutter als nicht
überaus schwer an, wie aus einer Instruktion vom 4. August an seine Gesandten, den Hofmarschall
Georg von Gumppenberg und Wilhelm von Raittenbuch, hervorgeht. Ludwig sprach in diesem
Zusammenhang davon, daß seine Mutter ettwas in khrannckhait gefallen sei. Vgl. K
RENNER
, Landtag
1514, S. 510-513, bes. S. 510f.
1070
Vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 492.

239
abzustatten. Zu einem persönlichen Besuch am Krankenbett der Mutter konnte sich
Wilhelm bei allem khindtlich bekhimerlichs vnnd getrews mitleiden jedoch nicht ent-
schließen.
1071
Der Entschuldigungsbrief Kunigundes für Herzog Ludwig hatte sich jedoch rasch über-
holt, denn wenige Tage später erreichte sie, ihre Söhne sowie die Vertreter der bayeri-
schen Landschaft ein Schreiben des Kaisers, durch das alle Beteiligten zu einem
Schiedstag nach Innsbruck beordert wurden, der am 14. September beginnen sollte.
1072
Neben Kunigunde und ihren Söhnen Wilhelm und Ludwig reisten schließlich Graf Wolf
von Haag und der Öttinger Pfleger Gilg von Münichau
1073
 als Vertreter der bayerischen
Landschaft zum kaiserlichen Schiedstag nach Innsbruck. Die angestrebte Einigung
wurde schließlich aber nicht vom Kaiser erzielt, sondern ist offensichtlich vor allem
dem Umstand zu verdanken, daß die Herzöge nun endlich an der Ehrlichkeit des Kaisers
zu zweifeln begannen, der selbst die Primogeniturordnung Herzog Albrechts durch die
Anerkennung Ludwigs selbst nicht eingehalten hatte, und eine neuerliche Gebiets-
abtrennung als „Dank“  für dessen Vermittlung befürchteten. Auf Wilhelms Seite kam
hinzu, daß er allmählich die Aussichtslosigkeit seiner Lage einzusehen begann, da ein
Großteil der einflußreichsten Männer Bayerns den jüngeren Ludwig unterstützte.
1074
Nachdem der Kaiser am 29. September in Innsbruck vorgeschlagen hatte, daß Ludwig
ein Viertel des Landes erhalten solle, einigten sich die Brüder auf der Heimreise am 14.
Oktober in Rattenberg darauf, daß der Jüngere sogar ein Drittel des Herzogtumes über-
nehmen und seine Hofhaltung in der Landshuter Residenz aufschlagen solle, was
schließlich auch vom Kaiser gebilligt wurde.
1075
 Etwa einen Monat später, am 20.
                                                           
1071
Instuktion Herzog Wilhelms vom 11. August 1514, vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 513-516, Zitat S.
514.
1072
Citationsschreiben Kaiser Maximilian an Herzogin Kunigunde und den Ausschuß der bayerischen
Landschaft vom 6. August 1514, vgl. K
RENNER
, Landtag 1514, S. 495-498. Zu den Schreiben an den
Landschaftsausschuß und die Herzoge Wilhelm und Ludwig vgl. die Konzepte in HHStA Wien, Max.
32 (1514 August), fol. 62 und 63 sowie WMR 14/VIII/6 (b).
Dieses Zusammentreffen in Innsbruck, bei dem die endgültige Entscheidung über die Erbfolge im
Herzogtum Bayern fallen sollte, wurde von Kaiser Maximilian sorgfältig vorbereitet, auch, was die
Sorge um die Bequemlichkeit seiner Schwester Kunigunde betraf. Am 2. September benachrichtigte
der Kaiser das Innsbrucker Regiment, daß  die hochgeboren Kungund, geborne ertzhertzogin zu
Osterreich und pfalzgravin by Rein und herzogin zu Bairen, witib, unnser liebe swester um den 14.
September in Innsbruck eintreffen werde. In der Innsbrucker Burg sollten daher alle mittle zymer im
frawenzymer für die Herzogin und die darunter liegenden Zimmer für ihr Gesinde mit pett, petgewandt
und anderm Hausrat. ausgestattet werden. Vgl. Konzept TLA Innsbruck, Max. XIV, 1514/3, fol. 77
sowie WMR 14/IX/2 (a).
1073
Zu Egidius (Gilg) von Münichau vgl. L
IEBERICH
, Gelehrte Räte, S. 178 sowie L
ANZINNER
, Fürst, S.
196.
1074
Vgl. R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 23.
1075
Vgl. W
EINFURTER
, Einheit, S. 241 sowie R
IEZLER
, Baiern, Bd. 4, S. 23f. Ein Abdruck des Vertrages
findet sich bei A
Y
, Dokumente, Bd. 2, S. 194f.

240
November, einigten sich die Herzöge in München endgültig darauf, in den nächsten drei
Jahren gemeinsam zu regieren, wobei Wilhelm für das Gebiet der Rentämter München
und Burghausen, Ludwig dagegen für das der Rentämter Landshut und Straubing ver-
antwortlich sein sollte. Mit diesen Verträgen hatten sich die Brüder auf dem Grund des
von der Landschaft vorgeschlagenen Kompromisses geeinigt, allerdings ohne deren
direkte Beteiligung, was zunächst heftige Proteste der Landschaft hervorrief, die sich in
der folgenden Zeit aber wieder abschwächten.
1076
 Die Macht der Stände hatte damit in
Bayern ihren Höhepunkt  überschritten, die Primogeniturordnung Herzog Albrechts IV.
blieb bestehen, da sowohl Herzog Ludwig als auch Herzog Ernst, der eine kirchliche
Laufbahn einschlug, keine Ehe eingingen und somit keine legitimen Nachkommen her-
vorbrachten.
1077
Eine direkte Mitwirkung Kunigundes bei der Entstehung der beiden im Herbst 1514
abgeschlossenen Verträge ist nicht nachweisbar; zweifellos aber fand der ausgehandelte
Kompromiß ihre Billigung, da ihr Hauptziel, die Mitbeteiligung Ludwigs an der Regie-
rung, erreicht worden war. Da sie aber gemeinsam mit ihren Söhnen im September 1514
nach Innsbruck gereist war,
1078
 ist es nicht auszuschließen, daß sie fern von den Einflüs-
sen des Münchner Hofes ihren Einfluß auf Wilhelm und Ludwig geltend machte, um
ihre Söhne zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen.
Daß eine Einigung ihrer Söhne gewissermaßen ein Herzenswunsch der Herzogin war,
um dessen Erfüllung sie sich aktiv bemühte, zeigt ein undatiertes eigenhändiges Schrei-
ben Kunigundes,
1079
 in dem sie sich über den Einigungsvertrag ihrer Söhne und ihre
eigene Rolle bei dessen Zustandekommen äußerte:
                                                           
1076
Vgl. BayHStA, Kurbayern-Urkunden 7331 (Konzept des Vertrages von 1516): ...unnd in disem jar
durch bemelt fursten, ferner auff drey jar erstreckht ist; das datum steet dem zwaintzigisten tag
octobris [sic!] obbemelt jars. Unnder anderm in sich haltennd, das hertzog Wilhelm dy zway
renntmaisterambt München unnd Burkhaußen, unnd hertzog Ludwig die annderen zway
renntmaisteramt Lanndshuet unnd Straubing, wie die yctz mit iren zuegehorung [...] gepraucht
werden, mit aller lanndsfurstlichen oberkhait innahaben, nutzen und unnd geprauchen sollen. Vgl.
auch W
EINFURTER
, Einheit, S. 241.
1077
Vgl. L
UTZ
, Konfessionelles Zeitalter, S. 301.
1078
Kunigundes Aufenthalt in Innsbruck im September des Jahres 1514 hat leider kaum Zeugnisse
hinterlassen. Es finden sich lediglich einige Eintragungen in den Innsbrucker Raitbüchern, die die
Lieferung von Wein und anderen Dingen an die Herzogin bestätigen. Vgl. TLA Innsbruck, Raitbuch
61/1514, fol. 54 und 54
v
. Zu einer weiteren Lieferung an Kunigunde im Wert von 124 rheinischen
Gulden vgl. TLA Innsbruck, Max. XIII/401-492, fol. 116 sowie WMR 14/XI/9 (b).
1079
Vgl. BayHStA, KÄA 4050, fol. 207
r
. In diesem Konzept findet sich leider kein Hinweis auf die
Entstehungszeit des Schreibens. Da von der noch nicht erfolgten Huldigung der Städte München,
Landshut, Ingolstadt und Straubing für die Herzöge die Rede ist, die im Jahr 1516 nach dem
Ingolstädter Landtag stattfand (Vgl. S
CHATTENHOFER
, Landtage, S. 180), muß das Schreiben
Kunigundes vor dem Frühjahr 1516 entstanden sein. Die Einordnung zwischen etlichen im Jahre 1514
entstandenen Briefen legt, ebenso wie der Inhalt des Schriftstückes eine Entstehung in diesem Jahr
nahe, da mit dem erwähnten „Spruch“ auch einer der beiden Verträge von 1514 gemeint sein könnte.

241
Hochgeporen fursten, hertzen lieb sün! Ich tannkch ewr paider lieb der kindlichen
gehorsam, mit der ewr lieb mir in dem spruch, so ich zwischen ewr lieb gepruder
folg zw tain zwgesagt hat. Unnd nachdem ich abganng ain lannger ret zw
verpringen, hab darumben ich den spruch zwischen ewr paider lieb nit gereden
kann, so wil ich den schreiben mit meiner hanntgeschrift, die ewr lieb pait wol
kennen...
Auch über ihre Rolle und Aufgabe als Mutter, die sie verpflichtete, ihren Söhnen nach
besten Wissen Ratschläge zu erteilen und nach Möglichkeit deren guten Ruf zu schüt-
zen, war sie sich gerade in dieser Zeit voll bewußt.
1080
 Ihr Rat an Wilhelm und Ludwig
war deshalb, in der Zukunft auf jeden Fall ihre brüderliche Einigkeit zu bewahren.
1081
Gleichzeitig sorgte sie sich über den korrekten Ablauf der anstehenden Erbhuldigung
sowie über die Treuebekundungen der herzoglichen Bediensteten, die sich künftig bei-
den Herzögen verpflichten sollten:
...hie von der stat Munichen erbhuldigung ewr paider lieb entpfachen, nachmals
vonn den dreyen hawptsteten Lanntzhuet, Ingelstadt, Strabing persönlich ewr
paider lieb, unnd darnach zw anndern steten vnnd merkchten ewr paider diener
verordnet, erbhuldigung zw entpfachen. Unnd nachdem sich ewr paider lieb
verainigt haben, ain hofhalten zwhaben, daß dann all rät, ambtleit unnd diener,
ewr paider lieb hofgesint trew, gehorsam unnd zu was gestalt ewr jedlicher sein
aigen diener in pflicht formals genommen hat, also dergestalt die forgenanten rät,
ambtleit, dienstleit ewr paider lieb pflicht tain sol; dergeleichen die 4 räntmaister
unnd zw Lanntzhuet, Purkchausen, Strawbing annder rät, ewr paider lieb geleich
verpflicht solen werden...
1082
Dieses Schreiben ist, auch wenn eine eindeutige Datierung nicht möglich ist, ein wei-
terer Beleg für Kunigundes politisches Engagement im Erbstreit ihrer beiden Söhne und
zeigt gleichzeitig, daß die Herzogin im Jahr 1514 nicht nur als „Instrument“ der Land-
schaft fungierte, sondern durchaus auch zu eigenständigem Handeln in der Lage war,
wenn sie das Ansehen der Familie gefährdet sah.
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